BLK Innsbruck 2015
Ausgangssituation
- Einführung QM, Erstellung Produktstammblätter und Anpassung des Beratungsablaufes auf die Produktstammblätter
- Bundesweiter Aktionstag (Bäuerinnen halten Schulstunden zum Thema regionale Lebensmittel) • Änderung der Ortsbäuerinnenschulung auf eine Gebietsbäuerinnenschulung (einmalig)
- Neubeginn ÖPUL-Periode mit neuem GIS-Programm, GAPP
- Existenzgründungsbeihilfe und Investitionsförderung – neue Richtlinien
- Düngeaufzeichnung im CC
- Elementarschäden aufgrund Hochwasser
- UBB-Schulungen
Ziele
- Beginn mit den ÖPUL-Schulungen im Bereich von UBB
- Durchführung der notwendigen CC-Beratungen
- Durchführung eines Almwirtschaftstages – speziell für Substanzverwalter von Gemeindegutsagrargemeinschaften
- Durchführung von mehreren Seminaren für den Themenbereich Betriebskonzepte
Maßnahmen
- Betriebskonzeptseminare in Rotholz
- CC-Beratungen vor Ort
- Abwicklung und Bewerbung des Bäuerinnentages
- Gebietsbäuerinnenschulung
- UBB-Schulungen in Zusammenarbeit mit dem LFI Tirol
- Infoveranstaltungen zur Thematik „Registrierkassenpflicht 2016“
Veranstaltungen
- Bäuerinnentag – 490 TN – Thema Bäuerliche Familienbetriebe
- Gebietsbäuerinnenschulung – 191 TN – Information über Kammerwahlen, LFI und TBO
- Ortsbäuerinnenlehrfahrt – 31 TN
- Herbstlehrfahrt – Thema Grund und Boden – 285 TN
- 2 Vorträge zum Thema Steuerrecht – Registrierkassenpflicht – ca.120 TN
Land- und forstwirtschaftliche Förderungsmaßnahmen
Unterstützung bei Beantragung von Investitionsförderungen, bei Bedarf wird gemeinsam mit dem Bewirtschafter ein Betriebskonzept erstellt.
a) Landtechnische Maßnahmen:
f) Bereiche Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau
g) Biologische Landwirtschaft (Bioverbände):
Information und Beratung zur biologischen Wirtschaftsweise besonders im Hinblick auf die neue Förderperiode. Unterstützung von innovativen Betrieben.
h) Tierzucht und die Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung:
Information und Beratung der Milchviehbetriebe im Zusammenhang mit auslaufender Quotenregelung, besonders im Hinblick auf die Milchproduktion auf Almen.
j) Verbesserung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und Produkte:
Unterstützung beim Aufbau von Vermarktungsprojekten mit dem verstärkten Augenmerk auf Regionalität und Nachhaltigkeit (Bsp. Einstellervermarktung)
k) Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten:
Mitarbeit in den Gremien der Regionalentwicklung/LEADER-Vereinen zur Unterstützung von land- und forstwirtschaftlichen Projekten. Soweit es möglich ist werden Innovationsprojekte entsprechend der Zukunftsstrategie 2020 fachlich unterstützt und begleitet (Beispiel: Vordenker- Leuchtturmprojekte in Osttirol). Impuls-Vorträge und Einbindung in die landwirtschaftliche Facharbeiter- und Meisterausbildung.
l) Maßnahmen bezüglich benachteiligter Gebiete und Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen:
Information und Beratung inkl. Unterstützung in der Förderungsabwicklung im Zusammenhang mit den Leistungsabgeltungen über die Ausgleichszulage.
m) Agrarumweltmaßnahmen:
Information und Beratung bei der Förderungsabwicklung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL). Mit 2015 beginnt eine neue Förderperiode. Unter anderem ergibt sich bei ÖPUL-Betrieben durch die Einbeziehung von Landschaftselementen und Biodiversitätsflächen verstärkter Informations- und Beratungsbedarf.
n) Sonstige mit der Tätigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zusammenhängenden Aufgaben einschließlich Tätigkeit der in § 20 Abs. 1 des Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetzes erwähnten land- und forstwirtschaftlichen Fachvereinen:
a) Ausbildung, Fortbildung und Einsatz von Beratungskräften:
Ziel ist es, die unternehmerische Kompetenz bei den bäuerlichen Familien weiter zu stärken und dazu landwirtschaftliche aber auch außerlandwirtschaftliche Erwerbskombinationen durch gezielte Beratung und Weiterbildung – auch des kammereigenen Personales – zu ermöglichen. Nicht zuletzt werden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, die Standards der Beratungsleistungen im Rahmen des Qualitätsmanagements zu verbessern.
b) Förderung von Beratungs- und Bildungsvorhaben sowie Unterstützung der geregelten Berufsausbildung (Lehrlings-, Facharbeiter- und Meisterausbildung) und der Jugendorganisationen im ländlichen Raum:
Unterstützung bei Beantragung von Investitionsförderungen, bei Bedarf wird gemeinsam mit dem Bewirtschafter ein Betriebskonzept erstellt.
a) Landtechnische Maßnahmen:
- Erfassungsarbeit und Erstberatungen (ca. 100) bei landwirtschaftlichen Bauprojekten bis hin zur Anfertigung von Entwurfsskizzen; Kooperation mit den Bauberatern der Zentrale bei der Anfertigung von Entwurfsplänen.
- Schätzgutachten im Zuge von Elementarschäden
- Antragstellung bei der BH für die Durchführung von Kleinkultivierungen bzw. Almpflegemaßnahmen
- Unterstützung bei der Beantragung der Niederlassungsprämie/Existenzgründungshilfe sowie Erarbeitung von Betriebskonzepten gemeinsam mit Betriebsführern
- Beratung bei Hofübergaben
- In den Bezirken werden 400-500 Bildungsveranstaltungen mitorganisiert und durchgeführt mit einer geplanten Gesamtteilnehmerzahl von 7.000. Unterstützung durch die Mitarbeit beim LFI-Bildungsprogramm.
- Umsetzung der bundesweiten Kampagne „Mein Betrieb – Meine Zukunft“ mit den drei Schwerpunkten
– Bildungs- und Beratungsplan (Hinweis auf Internet-Anwendung „Selfcheck“ / Durchführung von 20 Bildungs- und Orientierungsberatungen)
– Professionelle Geschäftsplanung (10 Betriebsplanungen/100 Betriebskonzepte vorwiegend für Hofübernehmer und Betriebe mit großen Investitionen/daneben auch Spezialbetriebskonzepte für Betriebe mit Diversifikation im Bereich Urlaub am Bauernhof, Direktvermarktung oder sonstiger Innovationen)
– Kooperation mit der Arbeitskreisberatung, insbesondere im Bereich landwirtschaftliches Bauen, Energie, Unternehmensführung u.a. - Weiter Umsetzungsschritte der Zukunftsstrategien der Tiroler Landwirtschaft 2020 unter Einbeziehung aller notwendigen Ebenen (Schwerpunkt Innovationsberatung, Hofübergabe)
- Unterstützung des landesweiten Projektes Grundfutterqualität, insbesondere bei der Begleitung von Weideumstellungsbetrieben bzw. – almen. Fortbildungsveranstaltungen, zur Steigerung des Qualitätsbewusstseins bei Grünlandbeständen, Grundfutterqualität und Weidemanagement
- Eine große Herausforderung stellt die Vorbereitung von begleitenden Schulungen zur umweltgerechten, biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung dar (ÖPUL-Maßnahmen) dar. Hier wird mit einer Teilnahme von bis zu 8.000 teilnehmenden Betrieben gerechnet, die in den nächsten vier Jahren an Weiterbildungen teilnehmen werden.
f) Bereiche Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau
g) Biologische Landwirtschaft (Bioverbände):
Information und Beratung zur biologischen Wirtschaftsweise besonders im Hinblick auf die neue Förderperiode. Unterstützung von innovativen Betrieben.
h) Tierzucht und die Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung:
- Information und Beratung in Zusammenhang mit der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Bereich Tierschutz/Tierhalteverordnung
- Unterstützung bei Betriebsumstellungen
Information und Beratung der Milchviehbetriebe im Zusammenhang mit auslaufender Quotenregelung, besonders im Hinblick auf die Milchproduktion auf Almen.
j) Verbesserung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und Produkte:
Unterstützung beim Aufbau von Vermarktungsprojekten mit dem verstärkten Augenmerk auf Regionalität und Nachhaltigkeit (Bsp. Einstellervermarktung)
k) Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten:
Mitarbeit in den Gremien der Regionalentwicklung/LEADER-Vereinen zur Unterstützung von land- und forstwirtschaftlichen Projekten. Soweit es möglich ist werden Innovationsprojekte entsprechend der Zukunftsstrategie 2020 fachlich unterstützt und begleitet (Beispiel: Vordenker- Leuchtturmprojekte in Osttirol). Impuls-Vorträge und Einbindung in die landwirtschaftliche Facharbeiter- und Meisterausbildung.
l) Maßnahmen bezüglich benachteiligter Gebiete und Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen:
Information und Beratung inkl. Unterstützung in der Förderungsabwicklung im Zusammenhang mit den Leistungsabgeltungen über die Ausgleichszulage.
m) Agrarumweltmaßnahmen:
Information und Beratung bei der Förderungsabwicklung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL). Mit 2015 beginnt eine neue Förderperiode. Unter anderem ergibt sich bei ÖPUL-Betrieben durch die Einbeziehung von Landschaftselementen und Biodiversitätsflächen verstärkter Informations- und Beratungsbedarf.
n) Sonstige mit der Tätigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zusammenhängenden Aufgaben einschließlich Tätigkeit der in § 20 Abs. 1 des Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetzes erwähnten land- und forstwirtschaftlichen Fachvereinen:
- Mitwirkung bei der Umsetzung des aktuellen Arbeitsprogrammes der Tiroler Bäuerinnenorganisation
- Betreuung der Bäuerinnen und Bauern im Verband Urlaub am Bauernhof (Steigerung der Mitgliedsbetriebe)
- Über Beratungen der bäuerlichen Vermieter werden Qualitätsverbesserungen angestrebt. Daneben werden Maßnahmen zur Qualifizierung, im Bereich Marketing sowie im Organisationswesen unterstützt.
a) Ausbildung, Fortbildung und Einsatz von Beratungskräften:
Ziel ist es, die unternehmerische Kompetenz bei den bäuerlichen Familien weiter zu stärken und dazu landwirtschaftliche aber auch außerlandwirtschaftliche Erwerbskombinationen durch gezielte Beratung und Weiterbildung – auch des kammereigenen Personales – zu ermöglichen. Nicht zuletzt werden kontinuierliche Anstrengungen unternommen, die Standards der Beratungsleistungen im Rahmen des Qualitätsmanagements zu verbessern.
b) Förderung von Beratungs- und Bildungsvorhaben sowie Unterstützung der geregelten Berufsausbildung (Lehrlings-, Facharbeiter- und Meisterausbildung) und der Jugendorganisationen im ländlichen Raum:
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Bildungs- und Fachveranstaltungen für die bäuerliche Jugend. Unterstützung besonders im organisatorischen Bereich.
- Unterstützung von Weiterbildungsveranstaltungen für spezielle Berufsgruppen (z.B. ARGE Meister).