Gut vorbereitet in die Bio-Kontrolle
In der EU-Bio-Verordnung ist verankert, dass für jeden Biobetrieb eine Betriebsbeschreibung vorliegen muss. Nach Abschluss eines Kontrollvertrags wird diese erstellt und am Bio-Betrieb abgelegt. Bei langjährigen Bio-Betrieben liegt bereits eine Betriebsbeschreibung am Betrieb auf. Sollten die Angaben darin unvollständig oder nicht mehr aktuell sein, wie zum Beispiel nach einem Um- oder Neubau, müssen die enthaltenen Skizzen und Beschreibungen auf den neuesten Stand gebracht werden.
Was gehört zur Betriebsbeschreibung?
Betriebsübersichtsskizze:
Eine Betriebsübersichtsskizze beinhaltet alle relevanten Betriebsgebäude, gegebenenfalls auch weitere Betriebsstätten und angemietete Räumlichkeiten/Gebäude. Eine Möglichkeit ist ein Ausdruck der Betriebsstätte aus Google Maps, Tiris (Tiroler Rauminformationssystem) oder der Hofkarte aus dem AMA-GIS mit hinzugefügter Legende.
Für Eigenbedarfstiere, nicht für die Lebensmittelproduktion zertifizierte Tiere oder bei konventioneller Pferdehaltung muss aus dem Übersichtsplan hervorgehen, wo diese Tiere gehalten werden, jedoch müssen keine genauen Stall-/Auslaufmaße, etc. angeführt sein.
Für Eigenbedarfstiere, nicht für die Lebensmittelproduktion zertifizierte Tiere oder bei konventioneller Pferdehaltung muss aus dem Übersichtsplan hervorgehen, wo diese Tiere gehalten werden, jedoch müssen keine genauen Stall-/Auslaufmaße, etc. angeführt sein.
Detailskizzen und Beschreibung für die Tierhaltung
Bei Haltung von biozertifizierten Tieren am Betrieb müssen Detailpläne/-skizzen aufliegen. Auf den Plänen und Skizzen müssen folgende Betriebseinrichtungen eingezeichnet werden.
Bei Haltung von biozertifizierten Tieren am Betrieb müssen Detailpläne/-skizzen aufliegen. Auf den Plänen und Skizzen müssen folgende Betriebseinrichtungen eingezeichnet werden.
- Stallplan bzw. Skizze für alle Tierarten mit Fensterfläche • Stadel, Schupfen, Tennen, Lagerräume und andere Lagereinrichtungen wie Silos und Bigbags für Futtermittel (Grundfutter, Kraftfutter, Mineralfutter) sowie für andere Betriebsmittel (Einstreu, etc.)
- Verarbeitungsräume
- Auslauf je Tierart mit Ausmaß in Quadratmeter, die Art der Befestigung (Beton, Asphalt, Schotter etc.), eine Beschreibung der Auslaufgewährung ("ständig" oder "zeitlich begrenzt") sowie der Überdachungsanteil.
- Düngerlagerstätte für Wirtschaftsdünger (Mist, Jauche, Gülle) und Lager für Handelsdünger
- Stallapotheke/Medikamentenschrank
- Eigenalmen/eigenes Almgebäude, die vom Bio-Betrieb genutzt werden. Zusätzlich wird eine nachvollziehbare und detaillierte Beschreibung der Ställe für jede zertifizierte Tierart benötigt. Nachfolgend ist eine Auflistung am Beispiel Rinder dargestellt.
- Haltungssystem je Tier kategorie (Tiefstreu, temporäre Anbindehaltung, Liegeboxen, etc.)
- Bei temporärer Anbindehaltung: Anzahl und Maße der Stände
- Bei Liegeboxen Anzahl und Maße der Liegeboxen
- Bei freier Liegefläche bzw. Laufgängen: Angabe der Größe in Quadratmeter
- Liegeflächenausführung (Gummimatte, Einstreu, …)
- Gegebenenfalls Spaltenbodenanteil in Quadratmeter oder Prozent
- Stalleinrichtung: Melkstand, Behandlungsstand/-bucht, Abkalbebox, Kälberboxen, Kälberiglus
Fazit
Die Betriebsbeschreibung ist für jeden Biobetrieb erforderlich und wichtig für eine effiziente Bio-Kontrolle. Sie muss alle aktuellen Betriebsbereiche vollständig und nachvollziehbar abbilden. Dafür müssen Änderungen wie Neu- und Umbauten oder neue Nutzungen zeitnah ergänzt werden.Bei Fragen oder Unklarheiten wird empfohlen, sich mit der Landwirtschaftskammer oder seiner Bio-Kontrollstelle in Verbindung zu setzen.