Ausnahmegenehmigungen für Bio-Betriebe bei Hagelschäden möglich
Extreme Witterungsverhältnisse, wie zum Beispiel Hagel oder schwere Regenfälle, können schwerwiegende Auswirkungen auf die biologische Produktion haben. Damit diese fortgesetzt oder wiederaufgenommen werden kann, sind in der EU-Bio-Verordnung Ausnahmen von den Produktionsvorschriften in Katastrophenfällen vorgesehen.