Mehr Fördergelder ab dem Mehrfachantrag 2024
Ab 2024 werden in der laufenden GAP-Periode die Prämiensätze im Agrarumweltprogramm ÖPUL und in der Ausgleichszulage AZ erhöht, ebenso die Obergrenzen in der Investitionsförderung. Dafür werden jährlich insgesamt 90 Mio. Euro zusätzlich aufgewendet. Die diesbezügliche Genehmigung der Europäischen Kommission wird vor Beginn der Auszahlungsberechnung erwartet.
Erhöhte Prämien für Umweltambitionen
Das Österreichische Programm für Umwelt und Landwirtschaft (ÖPUL) ist durch die freiwillige Teilnahme von mehr als 90% der Tiroler Betriebe eine wichtige Säule für Umwelt- und Klimaleistungen. Künftig sollen diese Leistungen noch besser honoriert werden. Dazu werden sämtliche ÖPUL-Prämien um 8% ange
hoben.
Keine Erhöhung gibt es für die rein aus EU-Geldern bezahlten ÖKO-Regelungsmaßnahmen. Dazu zählen die Begrünungs- und Tierwohl-Weide-Maßnahmen. Hier ist das Einfließen von nationalen Geldern nicht
möglich.
Verstärkte Förderung für schwierige Bewirtschaftung
Die Ausgleichszulage als Abgeltung für erschwerte Bewirtschaftungsverhältnisse ist das zentrale Förderinstrument der Tiroler Landwirtschaft. Rund 40% der in Tirol ausbezahlten Flächenförderungen entfallen auf dieses Programm. Auch hier wird es eine Prämienerhöhung um 8% geben. Betriebe in der Erschwernisstufe 3 und 4 (>180 Erschwernispunkte) können ab 2024 mit einer um 14% erhöhten Abgeltung rechnen. Damit profitieren rund 45% der Tiroler Betriebe von einer Erhöhung von mehr als 68 Euro/ha und Jahr
in der AZ.
Neue Landesförderungen im Zuge des Mehrfachantrags
Das Land Tirol gewährt im Zeitraum 2024 bis 2027 einen Beitrag zu den Kosten für die Bewirtschaftung kleiner und kleinster Bergbauernbetriebe mit erschwerten Bewirtschaftungsverhältnissen.
Der Zuschuss für Betriebe unter 6 ha Heimflächen in der Erschwernisgruppe 2, 3 und 4 wird ebenfalls im Zuge des Mehrfachantrags ausbezahlt und orientiert sich ebenfalls an den Erschwernispunkten des
Betriebs.
- Erschwernisgruppe 2: 400 Euro je Betrieb 90 bis 179 Erschwernispunkte
- Erschwernisgruppe 3: 500 Euro je Betrieb 180 bis 269 Erschwernispunkte
- Erschwernisgruppe 4: 600 Euro je Betrieb > 270 Erschwernispunkte
Auch die Milchkuhprämie für die Alpung von Milchkühen wird es erneut geben. Die Förderung, welche rückwirkend auch für 2023 ausbezahlt wird, soll den Auftrieb und die Bewirtschaftung von Melkalmen weiter attraktiv halten.
Hierfür zahlt das Land für jede aufgetriebene Milchkuh, welche mehr als 60 Tage gealpt und mindestens 45 Tage davon gemolken wurde, 100 Euro als Zuschuss an den auftreibenden Landwirt aus. Auch hier erfolgt die Prämiengewährung im Zuge der Auszahlung des Mehrfachantrags.
Beispiele für Tiroler Betriebe
Der durchschnittliche Tiroler Betrieb bewirtschaftet ca. neun Hektar Heimfläche bei 182 Erschwernispunkten (EP). Er ist Teilnehmer der ÖPUL-Maßnahmen UBB und EEB. Dieser Betrieb erhält im Zuge des Impulsprogramms 715 Euro mehr ab 2024.
Ein Bergbauernbetrieb mit fünf Hektar und 240 EP
und Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische
Wirtschaftsweise" bekommt ganze 1.020 Euro mehr
an Förderungen.