Lebensmittelaufsicht
Regelmäßige Kontrollen rund um die Sicherheit von Waren im Sinne des LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz), insbesondere Lebensmittel und Kosmetika, ist der gesetzliche Auftrag der Lebensmittelaufsicht. Die Betriebe (vom Hersteller über den Handel bis zur Gastronomie) werden von rund 20 Aufsichtsorganen in Tirol kontrolliert. Ein erfahrener Experte rund um die Lebensmittelsicherheit im Bereich der Direktvermarkter ist Gerhard Pfurtscheller. In seiner, beziehungsweise der täglichen Arbeit seiner Kolleginnen und Kollegen, kristallisieren sich wesentliche Punkte für Direktvermarkter heraus. In einer guten Zusammenarbeit mit der Lebensmittelaufsicht können diese Punkte gut gelöst, unnötiger Ärger vermieden und teure Strafen verhindert werden. Sichere und gesunde Lebensmittel sind Aufgabe und Ziel der Behörde, ebenso wie der Direktvermarkter - zum Schutz und ganz im Sinne der Konsument/innen.
Risikobasierte Kontrolle
Die Kontrollen der Lebensmittelaufsicht erfolgen risikobasiert. Risikoreichere Betriebe beziehungsweise risikoreichere Lebensmittel werden zuerst beziehungsweise öfter kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen unangemeldet und werden nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) durchgeführt. Kontrollpunkte sind unter anderem die Lebensmittelqualität, bauliche Voraussetzungen, Gerätschaften, Lebensmittelkennzeichnung, Reinigung, Desinfektion, Trinkwasser, Schädlingsbekämpfung, Eigenkontrollkonzept, Verpackungsmaterialien, etc. Bei einer Kontrolle werden meist auch Produktproben von der Lebensmittelaufsicht gezogen und von der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) untersucht. Dabei erfolgt eine optische, geschmackliche und mikrobiologische Untersuchung bis hin zu Rückständen und Fremdstoffen. Auch die Lebensmittelkennzeichnung wird bei dieser Untersuchung kontrolliert. Anbei die Liste der Ansprechpartner mit den Kontaktdaten der Lebensmittelaufsicht in Tirol. Idealerweise melden sich die Direktvermarktungsbetriebe bei der für ihren Bezirk zuständigen Bezirkshauptmannschaft als erste Ansprechstelle. Gegebenenfalls werden sie von dort auch zu Spezialisten weitervermittelt, die bezirksübergreifend tätig sind.
Folgende Punkte sind für Direktvermarkter hilfreich und zu beachten:
1) Bevor in die Direktvermarktung investiert wird (Bau von Verarbeitungs- und Verkaufsräumen, Anschaffung von Geräten usw.), ist es wichtig, das Gespräch mit der Lebensmittelaufsicht zu suchen und ihre Beratung in Anspruch zu nehmen. Damit werden teure Änderungen, die im Nachhinein oft schwierig sind, vermieden.
2) Jeder Landwirt ist automatisch mit seiner LFBIS – Nummer registrierter Lebensmittelunternehmer und somit nicht verpflichtet, sich bei der Lebensmittelaufsicht zu melden. Das EU-Hygienerecht muss jedenfalls eingehalten und kontrolliert werden. Deshalb sind Direktvermarkter oft überrascht, wenn der Lebensmittelinspektor vor der Türe steht. Viele starten einfach mit der Vermarktung ihrer Produkte, ohne sich vorher beraten zu lassen. Eine Einstiegsberatung im Vorfeld vermeidet solche Überraschungen und bildet eine gute Gesprächsbasis.
3) Ein Gutteil der Beanstandungen betrifft die Kennzeichnung der Lebensmittel. Die Lebensmittelaufsicht macht keine Kennzeichnungsberatung. Diese bietet die Landwirtschaftskammer Tirol durch den Fachbereich Spezialkulturen und Markt an.
4) Direktvermarkter, die ihr Wasser aus einer eigenen Quelle beziehen, brauchen eine Untersuchung der Wasserqualität gemäß der Trinkwasserverordnung. Diese Untersuchungsergebnisse sind bei Direktvermarktern nicht immer vorhanden, was zu Beanstandungen führt.
5) In Selbstbedienungsläden müssen Lebensmittel vorverpackt angeboten werden. Damit der Kunde feststellen kann, ob Gläser, Flaschen etc. originalverschlossen sind, müssen “Banderolen“, “Klebepunkte“ etc. angebracht werden. Das Anbieten von unverpackten Lebensmitteln (zum Beispiel Brot, Kuchen, ausgenommen Obst und Gemüse, welches vom Kunden vor dem Verzehr ge- waschen oder geschält wird) im Selbstbedienungsladen ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig und wird von der Lebens- mittelaufsicht beanstandet.
6) Die Kühlkette ist bei jenen Lebensmitteln, die gekühlt oder tiefgekühlt werden müssen, jedenfalls einzuhalten.
7) Oft werden von Direktvermarktern viele Erzeugnisse in sehr geringen Mengen angeboten. Zieht die Lebensmittelaufsicht eine Probe, ist mit dieser Probe schon ein Gutteil der angebotenen Menge weg und damit die Wirtschaftlichkeit dieses Produktes keinesfalls mehr gegeben. Klare Empfehlung: Kleineres Produkts- ortiment mit jeweils ausreichender Menge und dieses in hervor- ragender Qualität. Ein sogenannter Bauchladen an verschiedensten Lebensmittel von einem Betrieb führt häufiger zu Problemen.
8) Bei fehlenden Aufzeichnungen und Eigenkontrollen des Betriebes erfolgen Beanstandungen durch die Lebensmittelaufsicht. Direktvermarkter müssen ein Eigenkontrollsystem haben und sensible Lebensmittel regelmäßig mikrobiologisch untersuchen lassen.
9) Bis auf ganz wenige Ausnahmen (Honig, Obsterzeugnisse unter bestimmten Voraussetzungen) ist die Verarbeitung von Lebensmitteln nur in einem eigenen Verarbeitungsraum erlaubt. Private Küchen sind keine Verarbeitungsräume im Sinne des Lebensmittelgesetzes.
2) Jeder Landwirt ist automatisch mit seiner LFBIS – Nummer registrierter Lebensmittelunternehmer und somit nicht verpflichtet, sich bei der Lebensmittelaufsicht zu melden. Das EU-Hygienerecht muss jedenfalls eingehalten und kontrolliert werden. Deshalb sind Direktvermarkter oft überrascht, wenn der Lebensmittelinspektor vor der Türe steht. Viele starten einfach mit der Vermarktung ihrer Produkte, ohne sich vorher beraten zu lassen. Eine Einstiegsberatung im Vorfeld vermeidet solche Überraschungen und bildet eine gute Gesprächsbasis.
3) Ein Gutteil der Beanstandungen betrifft die Kennzeichnung der Lebensmittel. Die Lebensmittelaufsicht macht keine Kennzeichnungsberatung. Diese bietet die Landwirtschaftskammer Tirol durch den Fachbereich Spezialkulturen und Markt an.
4) Direktvermarkter, die ihr Wasser aus einer eigenen Quelle beziehen, brauchen eine Untersuchung der Wasserqualität gemäß der Trinkwasserverordnung. Diese Untersuchungsergebnisse sind bei Direktvermarktern nicht immer vorhanden, was zu Beanstandungen führt.
5) In Selbstbedienungsläden müssen Lebensmittel vorverpackt angeboten werden. Damit der Kunde feststellen kann, ob Gläser, Flaschen etc. originalverschlossen sind, müssen “Banderolen“, “Klebepunkte“ etc. angebracht werden. Das Anbieten von unverpackten Lebensmitteln (zum Beispiel Brot, Kuchen, ausgenommen Obst und Gemüse, welches vom Kunden vor dem Verzehr ge- waschen oder geschält wird) im Selbstbedienungsladen ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig und wird von der Lebens- mittelaufsicht beanstandet.
6) Die Kühlkette ist bei jenen Lebensmitteln, die gekühlt oder tiefgekühlt werden müssen, jedenfalls einzuhalten.
7) Oft werden von Direktvermarktern viele Erzeugnisse in sehr geringen Mengen angeboten. Zieht die Lebensmittelaufsicht eine Probe, ist mit dieser Probe schon ein Gutteil der angebotenen Menge weg und damit die Wirtschaftlichkeit dieses Produktes keinesfalls mehr gegeben. Klare Empfehlung: Kleineres Produkts- ortiment mit jeweils ausreichender Menge und dieses in hervor- ragender Qualität. Ein sogenannter Bauchladen an verschiedensten Lebensmittel von einem Betrieb führt häufiger zu Problemen.
8) Bei fehlenden Aufzeichnungen und Eigenkontrollen des Betriebes erfolgen Beanstandungen durch die Lebensmittelaufsicht. Direktvermarkter müssen ein Eigenkontrollsystem haben und sensible Lebensmittel regelmäßig mikrobiologisch untersuchen lassen.
9) Bis auf ganz wenige Ausnahmen (Honig, Obsterzeugnisse unter bestimmten Voraussetzungen) ist die Verarbeitung von Lebensmitteln nur in einem eigenen Verarbeitungsraum erlaubt. Private Küchen sind keine Verarbeitungsräume im Sinne des Lebensmittelgesetzes.
Amt der Tiroler Landesregierung, Landessanitätsdirektion
Bezirk Innsbruck-Land
Landesleiter Gerhard Pfurtscheller 0512/508-2856 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Paul Mitterhofer 0512/508-2851 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Stephan Miller 0512/508-2858 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Sarah Sillaber 0512/508-2853 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Clara Wassermann 0512/508-2854 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Robert Kernbichler 0512/508-2857 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Gerhard Pfurtscheller 0512/508-2856 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Bernhard Bednar 0512/508-2859 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Bezirk Imst
Dietmar Rokita 05412/6996-5335 / dietmar.rokita@tirol.gv.at
Bezirk Landeck
Albert Holzer 05442/6996-5547 / albert.holzer@tirol.gv.at
Ulrich Schwendinger 05442/6996-5546 / ulrich.schwendinger@tirol.gv.at
Bezirk Reutte
Michael Steiner 05672/6996-5653 / michael.steiner@tirol.gv.at
Bezirk Schwaz
Wolfgang Knapp 05242/6931-5990 / wolfgang.knapp@tirol.gv.at
Franz Ortner 05242/6931-5991 / franz.ortner@tirol.gv.at
Bezirk Kufstein
Christiane Anker 05372/606-6174 / christiane.anker@tirol.gv.at
Barbara Straif 05372/606-6175 / barbara.straif@tirol.gv.at
Bezirk Kitzbühel
Anna Enk-Messner 05356/62131-6479 / anna.enk-messner@tirol.gv.at
Gerald Embacher 05356/62131-6478 / gerald.embacher@tirol.gv.at
Bezirk Lienz
Norbert Ebner 04852/6633-6678 / norbert.ebner@tirol.gv.at
Bezirk Innsbruck Stadt
Leiter des Marktamtes, Andreas Nussbaumer 0512/5360-4540 / post.lebensmittelaufsicht.marktwesen @innsbruck.gv.at
Josef Putz 0512/5360-4543 / post.lebensmittelaufsicht.marktwesen@innsbruck.gv.at
Wolfram Lux 0512/5360-4541 / post.lebensmittelaufsicht.marktwesen@innsbruck.gv.at
Georg Schartner 0512/5360-4544 / post.lebensmittelaufsicht.marktwesen@innsbruck.gv.at
Bezirk Innsbruck-Land
Landesleiter Gerhard Pfurtscheller 0512/508-2856 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Paul Mitterhofer 0512/508-2851 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Stephan Miller 0512/508-2858 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Sarah Sillaber 0512/508-2853 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Clara Wassermann 0512/508-2854 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Robert Kernbichler 0512/508-2857 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Gerhard Pfurtscheller 0512/508-2856 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Bernhard Bednar 0512/508-2859 / lebensmittelaufsicht@tirol.gv.at
Bezirk Imst
Dietmar Rokita 05412/6996-5335 / dietmar.rokita@tirol.gv.at
Bezirk Landeck
Albert Holzer 05442/6996-5547 / albert.holzer@tirol.gv.at
Ulrich Schwendinger 05442/6996-5546 / ulrich.schwendinger@tirol.gv.at
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Michael Steiner 05672/6996-5653 / michael.steiner@tirol.gv.at
Bezirk Schwaz
Wolfgang Knapp 05242/6931-5990 / wolfgang.knapp@tirol.gv.at
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Bezirk Kufstein
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Barbara Straif 05372/606-6175 / barbara.straif@tirol.gv.at
Bezirk Kitzbühel
Anna Enk-Messner 05356/62131-6479 / anna.enk-messner@tirol.gv.at
Gerald Embacher 05356/62131-6478 / gerald.embacher@tirol.gv.at
Bezirk Lienz
Norbert Ebner 04852/6633-6678 / norbert.ebner@tirol.gv.at
Bezirk Innsbruck Stadt
Leiter des Marktamtes, Andreas Nussbaumer 0512/5360-4540 / post.lebensmittelaufsicht.marktwesen @innsbruck.gv.at
Josef Putz 0512/5360-4543 / post.lebensmittelaufsicht.marktwesen@innsbruck.gv.at
Wolfram Lux 0512/5360-4541 / post.lebensmittelaufsicht.marktwesen@innsbruck.gv.at
Georg Schartner 0512/5360-4544 / post.lebensmittelaufsicht.marktwesen@innsbruck.gv.at