Landesförderung für die Direktvermarktung
Die Direktvermarktung hat für Tirols Bäuerinnen und Bauern einen hohen Stellenwert. Mehr als 4.000 Betriebe vermarkten hierzulande einen Teil ihrer Produkte selbst, für knapp 1.500 Betriebe ist die Direktvermarktung das Hauptstandbein. Mit der neuen Landesförderung werden nun Investitionen von Direktvermarkter:innen unterstützt, die der Entwicklung bzw. Absicherung von Hygiene- und Qualitätsstandards dienen. „Kleinere Investitionen in die Direktvermarktung sind nun über dieses Angebot, mit einem vereinfachten Antragsverfahren, förderbar“, erklärt Fachbereichsleiter Wendelin Juen. Dadurch sollen Verbesserungen bei der Be- und Verarbeitung und Vermarktung wie auch bei der Anpassung und Verbesserung an die hygienischen Standards initiiert werden.
Was wird gefördert, was nicht?
Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung bzw. technische Einrichtungen inkl. IT-Lösungen, ebenso Maschinen, Anlagen und Geräte und damit verbundene Einrichtungen. Diese Fördergegenstände gelten für den Bereich der Be- und Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Urprodukte (Tische, Regale, Anrichten, usw.). Nicht gefördert werden bauliche Anlagen, wie z.B. Neu-, Zu- und Umbauten, Böden, Fliesen, Paneele, Decken, Türen und Fenster, einschließlich der Installationen für Elektro, Heizung, Sanitär und Lüftung. Auch (Elektro-)Geräte, die über die KPC gefördert werden, wie Kühl- und Gefriergeräte oder Waschmaschinen sind nicht förderbar, ebenso wenig wie gebrauchte Maschinen und Geräte.
Wie viel wird gefördert?
Die maximal anrechenbaren Investitionskosten betragen 30.000 Euro netto. Die minimal anrechenbaren Kosten belaufen sich auf 5.000 Euro netto. Von den anrechenbaren Kosten werden bis zu 25 Prozent gefördert. Einzelrechnungen unter 100 Euro netto werden nicht berücksichtig. Investitionen, die dieses Ausmaß überschreiten, sind auf Basis der Sonderrichtlinie LE-Projekt zu beantragen.
Wer kann um Förderung ansuchen?
Zu den Fördervoraussetzungen zählen die Bewirtschaftung von mindestens zwei Hektar LN, die ausreichende berufliche Qualifikation sowie die Auflistung aller Direktvermarktungsprodukte und deren Absatzwege (Ab Hof, Bauernmärkte, direkt in Lebensmittelgeschäften, etc.).
Abwicklung
Abgewickelt wird die Förderung durch die Abteilung Agrarwirtschaft. Die Antragstellung erfolgt mittels Onlineantrag (ID Austria, ehemals Handysignatur) über die Bezirkslandwirtschaftskammer. Dafür werden benötigt: das Angebot, eine Auflistung aller vermarkteten Produkte mit Mengenangaben und die Angabe der Produkte und Vermaktungswege. Die Landesförderung endet am 31. Dezember 2024. Details zur Förderung entnehmen Sie der Richtlinie auf der Webseite des Amtes der Tiroler Landesregierung.