MKS-Schutzmaßnahmen werden Schritt für Schritt zurückgenommen
In Ungarn gab es seit 17. April 2025 und in der Slowakischen Republik seit dem 4. April 2025 keinen neuen MKS Fall mehr, daher werden nun die Schutzmaßnahmen Schritt für Schritt adaptiert bzw. zurückgenommen.
Mit 17. Mai wurde die Überwachungszone im Burgenland aufgehoben und zur weiteren Sperrzonen erklärt (Kundmachung des Gesundheitsministeriums vom 16. Mai 2025). Dadurch entfallen zahlreiche Einschränkungen für tierhaltende Betriebe in der Überwachungszone. Laut Durchführungsbeschluss der Kommission endet die weitere Sperrzone auf österreichischem Staatsgebiet mit 20. Mai 2025. Lediglich die weitere Sperrzone rund um den letzten Ausbruchsort in Ungarn bleibt bis einschließlich 30. Mai aufrecht. Erste Änderungen werden der Abbau des Seuchenteppichs an den Grenzübergängen und die Öffnung der kleinen Grenzübergänge zur Slowakische Republik und nach Österreich sein. Das bedeutet: Wir können wieder mit einem sogenannten „Normalbetrieb“ beginnen. Hingewiesen wird aber weiterhin darauf, dass Biosicherheitsmaßnahmen bei Betriebsbesuchen und Veranstaltungen auf landwirtschaftlichen Betrieben eingehalten werden sollen und auch sinnvoll sind. Ein Biosicherheitskonzept ist weiterhin für jeden landwirtschaftlichen Betrieb bzw. für Wirtschaftstreibende, welche Kontakt zu tierhaltenden
Betrieben haben (Kontrolleure, Futtermittelhändler, Besamungstechniker, …) und deren Mitarbeiter:innen vorgeschrieben. Landwirtschaftliche Betriebe, welche Mitglied beim TGD sind, haben solche Biosicherheitskonzepte bereits. Grundsätzlich: Saubere Kleidung und gereinigtes Schuhwerk beim Betreten von Stallungen! Bei Besuchen von mehreren tierhaltenden Betrieben an einem Tag sind Sauberkeit, Hygiene und eventuell Einwegschuhe empfehlenswert! Bei all diesen Maßnahmen sollte eine mögliche Verschleppung von Tierkrankheiten verhindert werden. Eine weitere Alternative wäre es, dass die Betriebsleiter:innen eigene Betriebsstallstiefel und -mäntel zur Verfügung stellen.