Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Im Rahmen der Artikelserie in den Landwirtschaftlichen Blättern zur neuen GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) wurden die Rahmenbedingungen vom ÖPUL 2023 bereits vorgestellt. Neben den "großen" Maßnahmen wie UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) und Bio (Biologische Wirtschaftsweise) sind auch weitere Maßnahmen für viele Betriebe von Interesse. Einige davon sind bereits aus der aktuellen Förderperiode bekannt und wurden leicht angepasst. Andere hingegen sind im ÖPUL 2023 gänzlich neu.

Bewirtschaftung von Bergmähdern
Die aktuelle Maßnahme "Bewirtschaftung von Bergmähwiesen" wird wie bisher weitergeführt. Neu ist allerdings, dass es keine Kombinationsverpflichtung mehr mit UBB gibt. Teilgenommen werden kann mit Flächen, welche überwiegend auf mehr als 1.200 m Seehöhe und oberhalb des Heimbetriebes liegen. Es darf maximal eine Mahd pro Jahr, aber mindestens eine Mahd jedes zweite Jahr erfolgen. Die Prämiengewährung erfolgt nur im Jahr der Mahd.
Die geplanten Zahlungen bei dieser Maßnahme werden großteils erhöht. So wird zum Beispiel zukünftig die Prämie für eine Mahd mit Motormäher von 500 auf 550 Euro/ha angehoben.
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Diese bisher nur in Oberösterreich und Salzburg bekannte Maßnahmen kann künftig in ganz Österreich beantragt werden. Eines der Maßnahmenziele ist der Erhalt von umbruchsfähigem Grünland und dessen positive Wirkung auf das Klima als wichtiger CO2-Speicher.
Zugangsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzungen:
- Teilnahme an UBB oder Bio
- Bewirtschaftung von mind. 2 ha Grünland
- Mind. 40% Grünlandanteil und Tierhalter im ersten Jahr der Verpflichtung
Naturschutz und ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Die Maßnahme "Naturschutz" wird in der gewohnten Ausführung weitergeführt. Wie bisher ist für die Teilnahme eine Projektbestätigung von der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes notwendig. Darin werden die Bewirtschaftungsauflagen erfasst, welche auf den jeweiligen Flächen eingehalten werden müssen. Erwähnenswert bei dieser Maßnahme ist die deutliche Anhebung der verfügbaren Mittel um mehr als 8 Mio. Euro pro Jahr im Vergleich zur Vorperiode. Bei der Ergebnisorientierten Bewirtschaftung werden nach einer Betriebsbegehung
konkrete Ziele und Indikatoren auf Flächen vereinbart.
Die Bewerbung für das Jahr 2024 kann unter www.ebw-oepul.at durchgeführt werden.
Prämienübersicht \\\\\\\"Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“
Förderfähige Fläche | Details | €/ha |
Grünlandflächen mit einer Hangneigung < 18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl < 20 | 30 |
Grünlandflächen mit einer Hangneigung < 18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 20 und < 30 | 50 |
Grünlandflächen mit einer Hangneigung < 18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 30 und < 40 | 70 |
Grünlandflächen mit einer Hangneigung < 18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 40 | 100 |
Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland oder einmähdigen Wiesen (inkl. Streuwiesen) für max. 15% des gemähten Grünlands, jedenfalls 2 ha | 150 |
Maßnahmen für Ackerflächen
Im Ackerbau stehen unter anderem die Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“, "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“ sowie "Erosionsschutz Acker“ zur Auswahl. Beim "System Immergrün“ wird die ganzjährige Begrünung fortgeführt. Neu ist bei dieser Maßnahme die Streichung der Kombinationsverpflichtung mit UBB. Obwohl unterschiedlich in den Förderverpflichtungen, verfolgen diese Maßnahmen doch dieselben Ziele.
Angestrebt werden unter anderem eine Erhöhung der Speicherung von CO2, die Verbesserung des Grundwasserschutzes sowie die Verbesserung des Zustands des Bodens bzw. der Bodenfruchtbarkeit.
Bitte beachten Sie auch, dass es im Rahmen des weiteren Genehmigungsprozesses mit der EU noch zu Änderungen kommen kann.