Geförderte Lebensmitteluntersuchungen
Jeder Lebensmittelunternehmer ist für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. Dafür werden bereits während der Produktion Maßnahmen gesetzt (Reinigung, Erhitzung, ...) und dokumentiert (Reinigungs- und Desinfektionsplan, Temperaturaufzeichnungen, ...). Ob diese Maßnahmen wirksam sind und das Hygienekonzept erfolgreich ist, kann nur durch mikrobiologische und chemische Untersuchungen der produzierten Lebensmittel nachgewiesen werden. Für einige Produkte sind die Untersuchungsparameter und vor allem die Häufigkeit gesetzlich geregelt. Sensible Produkte wie Fleisch und Milch, zählen dazu und können im Rahmen des Projekts untersucht werden.
Grundsätzlich gilt, dass das risikoreichste Produkt und das mengenmäßig am meisten produzierte Produkt eingereicht werden müssen. Anhand eines Probenentnahmeplans werden die Lebensmitteluntersuchungen in den Jahresrhythmus des Betriebes eingeplant. Die beiden Termine des Qualitätssicherungsprojektes können selbstverständlich dafür vorgesehen werden.
Grundsätzlich gilt, dass das risikoreichste Produkt und das mengenmäßig am meisten produzierte Produkt eingereicht werden müssen. Anhand eines Probenentnahmeplans werden die Lebensmitteluntersuchungen in den Jahresrhythmus des Betriebes eingeplant. Die beiden Termine des Qualitätssicherungsprojektes können selbstverständlich dafür vorgesehen werden.
Zahlungsantrag
Mitglieder des Landesverbandes Tiroler-Direktvermarkter können für Untersuchungen zur Sicherung
der Lebensmittelqualität eine Förderung beantragen. Für 2024 beträgt der Fördersatz durch das Land
Tirol 80%. Auch Trinkwasseruntersuchungen für Betriebe mit eigener Quelle sind förderbar bzw. solche,
die aufgrund einer Anordnung der Lebensmittelaufsicht erforderlich sind. Ab 25.11.2024 können Sie
nach Terminvereinbarung mit der Bezirkslandwirtschaftskammer Ihren Zahlungsantrag für das Jahr
2024 stellen.
Förderzeitraum und Antragstellung:
Der Zahlungsantrag muss bis spätestens 31.03.2025 für jene Rechnungen bzw. Untersuchungen gestellt werden, die den Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024 betreffen.
Vereinbaren Sie ab dem 25.11.2024 Ihren Termin mit der Bezirkslandwirtschaftskammer und bringen Sie zum vereinbarten Termin folgende Unterlagen mit:
Der Zahlungsantrag muss bis spätestens 31.03.2025 für jene Rechnungen bzw. Untersuchungen gestellt werden, die den Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024 betreffen.
Vereinbaren Sie ab dem 25.11.2024 Ihren Termin mit der Bezirkslandwirtschaftskammer und bringen Sie zum vereinbarten Termin folgende Unterlagen mit:
- Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen
- Prüfberichte
- Der Zahlungsantrag kann nur einmal für das Jahr 2024 gestellt werden. Bitte achten Sie da her darauf, dass alle Untersuchungen positiv abgeschlossen und vollständig abgerechnet sind.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst, nachdem alle Zahlungsanträge bearbeitet wurden. Der voraussichtliche Auszahlungstermin durch das Land Tirol ist Anfang / Mitte April 2025
Ansprechpersonen im Bezirk:
Bezirk Imst: | Angelika Wachter | Tel.: 05 92 92-2102 | angelika.wachter@lk-tirol.at |
Bezirk Innsbruck: | Michelle Auer | Tel.: 05 92 92-2207 | michelle.auer@lk-tirol.at |
Bezirk Kufstein: | Andreas Gwiggner | Tel.: 05 92 92-2402 | andreas.gwiggner@lk-tirol.at |
Bezirk Kitzbühel: | Katharina Horngacher | Tel.: 05 92 92-2302 | katharina.horngacher@lk-tirol.at |
Bezirk Landeck: | Larissa Wachter-Maaß | Tel.: 05 92 92-2504 | larissa.wachter-maass@lk-tirol.at |
Bezirk Lienz: | Natalie Kollnig | Tel.: 05 92 92-2604 | natalie.kollnig@lk-tirol.at |
Bezirk Lienz: | Elisabeth Ladinig | Tel.: 05 92 92-2607 | elisabeth.ladinig@lk-tirol.at |
Bezirk Reutte: | Sarah Klages | Tel.: 05 92 92-2703 | sarah.klages@lk-tirol.at |
Bezirk Schwaz: | Bernadette Eberl | Tel.: 05 92 92-2805 | bernadette.eberl@lk-tirol.at |