Günstige Finanzierung für die eigene Photovoltaikanlage

Die Errichtung einer Photo-
voltaikanlage auf dem eigenen Hausdach oder Wirtschaftsgebäude ist eine Investition in die Zukunft des Betriebes. Der steigende Stromverbrauch und steigende Stromkosten können durch eine Photovoltaikanlage deutlich gedämpft werden. Zudem leistet die Landwirtschaft dazu einen bedeutenden klimarelevanten Beitrag. Auch die übergeordnete politische Zielsetzung Tirols ist ganz klar. Es wird in der Energiestrategie eine bilanzielle Stromautonomie bis 2030 angestrebt, wofür es neben der Wasserkraft einen deutlichen Ausbau der Photovoltaikflächen bedarf. Zudem bekennt sich Tirol dazu, Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern und nicht auf den grünen Wiesen zu errichten. Mit dem Landeskulturfonds (kurz: LKF) ist es gelungen, eine Basis für eine Finanzierung für die eigene Anlage zu ermöglichen. Eine entsprechende Richtlinie ist in der Kuratoriumssitzung des LKF am 2. Februar beschlossen
worden. Es werden Aufdachanlagen
als auch gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen ab einer Größe von mindestens 20 kWpeak finanziert. In die Finanzierung können auch Erweiterungen von Anlagen, Stromspeicher, Investitionen zum Netzanschluss sowie für den Umbau des Zählerkastens aufgenommen werden. Für die Finanzierungszusage durch den LKF müssen alle behördlichen Genehmigungen vorliegen. Antragsberechtigt sind alle Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Niederlassung in Tirol. In nachfolgender Checkbox sind die Unterlagen angeführt, die im Wege der Beantragung beizufügen sind. Die Antragstellung muss spätestens vor Baubeginn
bei der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer
eingebracht werden.
Bedingungen
Der Kreditrahmen beträgt zwischen 15.000 und 300.000 Euro. Die maximale Kredithöhe berechnet sich aus den gesamten Nettokosten für die Investition abzüglich aller öffentlichen Fördergelder. Der Zinssatz besteht aus dem 6-Monats-Euribor plus einem Aufschlag von 1,2 Prozent. Bei einem negativen Euribor wird dieser als Wert Null festgelegt. Mit der Kredittilgung muss spätestens nach einem Jahr ab Gewährung des Kredites begonnen werden. Seitens des Kreditnehmers ist der Vereinbarung zuzustimmen, dass die Erlöse aus der Stromvergütung für die Kredittilgung verwendet werden und der verbleibende Betrag der Tilgung gesondert vorgeschrieben wird. Ein Kredit wird nur vergeben, wenn er mit den Einnahmen aus dem Stromverkauf innerhalb von 15 Jahren zurückgezahlt werden kann.
Checkliste Antragsunterlagen
- Antragsformular des LKF
- Kostennachweis auf Angebotsbasis
- Technische Anlagenplanung/Projektbeschreibung einer dazu befugten Firma
- Nachweis über alle in Anspruch genommenen Förderungen
- Behördliche Bewilligung der Anlage
- Feuerversicherungspolizze(n) bzw. Deckungsbrief(e)
- Grundbuchsauszug (gesamter Liegenschaftsbesitz)
- Baubescheid n ggf. Einreichplan/Umbauplan
- bei bestehenden Bankverpflichtungen: Kreditbestätigungen
- bei außerlandwirtschaftlicher Tätigkeit des Betriebsführers: letzter Jahreslohnzettel/ Einkommensteuerbescheid
- im Falle einer laufenden Hofübergabe bzw. Verpachtung: Übergabevertrag (Ablichtung) bzw. Zustimmung des Eigentümers