Auszahlungen im April
Rest- und Nachzahlungen für AZ, DIZA und ÖPUL
Die Hauptauszahlung für das ÖPUL (75 Prozent), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (75%) und die Direktzahlungen des Antragsjahres 2022 fanden bereits Ende 2022 statt. Auszahlungen für die Begrünungsvarianten von Sommer bzw. Herbst 2022 werden aufgrund des Periodenüberganges zu 75% jetzt im April ausbezahlt.
Ende April erfolgen nun planmäßig die Restzahlungen. Österreichweit sind das in Summe ca. 204,5 Mio. Euro. Auf Tirol heruntergebrochen betragen diese Zahlungen in etwa 21,2 Mio. Euro, welche sich folgendermaßen zusammensetzen: rund 9,4 Mio. Euro für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015, rund 11,5 Mio. Euro für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und rund 335.000 Euro für Nachzahlungen von Direktzahlungen aus dem Antragsjahr 2022.
Auszahlung Stufe 1 Stromkostenzuschuss – Pauschalmodell
Zusätzlich erfolgen mit der Auszahlung der oben erwähnten Rest- bzw. Nachzahlungen auch die Überweisungen für die Stufe 1 "Pauschalmodell" des Stromkostenzuschusses Landwirtschaft. Dieser wird nach flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar und Großvieheinheiten) berechnet. In Tirol werden hierbei an 11.651 Betriebe rund 6,2 Mio. Euro überwiesen. Die Antragstellung erfolgte auf unbürokratischem Wege automatisch über den Mehrfachantrag 2022.
Verzögerung bei Auszahlungen
Aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe kann die Auszahlung der temporären Agrardieselvergütung (7 Cent/l), die im Rahmen einer Korrektur des MFA 2022 von den Betrieben beantragt wurde, nicht wie geplant von der AMA durchgeführt werden. Aufgrund von neuen Vorgaben muss die Auszahlung vom Bundesministerium für Finanzen (Zollamt Österreich) durchgeführt werden. Der neue Auszahlungstermin wird im August 2023 angestrebt.
Ebenso verzögert sich die Rückvergütung CO2-Bepreisung für Agrardiesel für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2022. Aufgrund der Verschiebung des Starts der CO2-Bepreisung in den Oktober 2022 läuft aktuell noch das Notifizierungsverfahren der Rückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft durch das Finanzministerium bei der Europäischen Kommission. Die Auszahlung wird voraussichtlich im Herbst/Winter 2023 erfolgen.
Mitteilungen und Bescheide
Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden am 5. Mai 2023 versendet. Die Zusammensetzung und Berechnung der einzelnen Auszahlungsbeträge werden in den Schreiben im Detail erläutert. Die Zustellung erfolgt auf dem Postweg bzw. für angemeldete Benutzer über "MeinPostkorb“. Zusätzlich werden die Bescheide zwei bis drei Tage nach dem Versand pro Betrieb im eAMA im eArchiv angezeigt.
Zu beachten sind die Fristen für etwaige Beschwerden und Einsprüche, welche je nach Förderart unterschiedlich sind. Es empfiehlt sich daher, auch die Rechtsmittelbelehrung unbedingt zu beachten. Die Fristen beginnen jeweils mit der Zustellung der Schreiben. Ersuchen um Richtigstellung und Beschwerden können entweder selbsttätig im Internet (www.eama.at/Eingaben) oder mit Hilfestellung der Landwirtschaftskammer (dabei ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich) eingebracht werden. Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkslandwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.