19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023
Hinweis: Die mit fetter Schrift hervorgehobenen Bereiche sind Teil der 2. Änderung des GAP-Strategieplans und werden vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Novelle der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung sowie der ÖPUL Sonderrichtlinie mit Antragsjahr 2025 gültig. Für das Antragsjahr 2024 gelten noch die bestehenden Bestimmungen.
Ziele dieser Maßnahme
- Optimierung land- und forstwirtschaftlicher Kohlenstoffspeicher
- Schutz, Erhalt und Wiederherstellung naturschutzfachlich wertvoller Arten und Lebensräume
- Forcierung der Berücksichtigung gebietsspezifischer Aspekte zur Erreichung der Biodiversitätsziele
Wofür wird die Prämie bezahlt?
Die Unterstützung wird für mit einer Zielsetzung und Indikatoren belegte Grünland- und Ackerflächen gewährt, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens in einer Projektbestätigung dokumentiert werden. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch die Bewirtschaftung entsprechend der Zielsetzungen zum Schutz der Biodiversität entstehen. Die Prämie ergibt sich aus den für die einzelnen Zielsetzungen angenommenen und in anderen ÖPUL-Maßnahmen definierten Bewirtschaftungsauflagen, insbesondere gemäß Anhang I.
Zugangsvoraussetzungen
- Teilnahme mit mindestens 1 ha förderfähiger Fläche im 1. Jahr der Verpflichtung
- Vorliegen einer Projektbestätigung durch die vom BML beauftragten Stelle, welche die für die jeweilige Fläche verpflichtend erforderlichen, detaillierten und sonstigen Bedingungen sowie die in Anhang K definierten Fördervoraussetzungen gemeinsam mit der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter festlegt.
- Im Falle optionaler Zuschlag Regionaler Naturschutzplan: Teilnahmebestätigung Regionaler Naturschutzplan durch die vom BML beauftragte Stelle.
Förderverpflichtungen
- Förderfähige Flächen sind Grünland- und Ackerflächen, die zu ihrer Erhaltung einer regelmäßigen Pflege bedürfen und zumindest jedes zweite Jahr genutzt oder gepflegt werden.
- Die Indikatoren müssen erfüllt werden; allfällige Zusatzindikatoren dienen zur höheren Qualifizierung einer Zielerreichung bzw. haben Weiterbildungsfunktion, sind allerdings nicht bindend.
- Betreffend die flächenscharf festgelegten Indikatoren besteht die Verpflichtung, die entsprechenden Indikatoren laufend zu beobachten und in einer vorgegebenen Datenbank mit einer vorgegebenen Struktur zu erfassen.
- Bis spätestens 31. Dezember 2026 ist von der Betriebsführerin oder dem Betriebsführer unabhängig von der Vorqualifikation an mindestens einem regionalen Vernetzungstreffen teilzunehmen, in dem der Fortschritt der Zielerfüllung betreffend Biodiversität auf Einladung der vom BML beauftragten Stelle mit Expertinnen und Experten besprochen wird und Erfahrungen mit angewandten Bewirtschaftungsmethoden ausgetauscht werden. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen kann der Kurs auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Eine schriftliche Teilnahmebestätigung ist nach Aufforderung an die AMA zu übermitteln, sofern die Übermittlung nicht durch den Bildungsanbieter erfolgt. Doppelanrechnungen von ein und derselben Bildungsveranstaltung auf mehrere Verpflichtungen sind nicht zulässig.
Optionaler Zuschlag Regionaler Naturschutzplan
Im Rahmen des Regionalen Naturschutzplans werden Zielsetzungen für eine abgegrenzte Region (z.B. Natura 2000-Gebiet, Teilgebiet eines Schutzgebiets) definiert und diese mit Unterstützung einer Projektgemeinschaft umgesetzt. Im Zuge von gemeinsamen Planungen, Workshops und Betriebsbesuchen werden die wertvollen Flächen der Region identifiziert und deren Schutzbedarf dargelegt. Die Projektbestätigung der landwirtschaftlichen Betriebe enthält alle Indikatoren, die für die Erreichung der regionalen Zielsetzungen erforderlich sind. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Vorliegen einer Teilnahmebestätigung der für die Abwicklung des Regionalen Naturschutzplans beauftragten Stelle.
Höhe der Prämie - Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
Ergänzung zur Prämien-Tabelle
1. Begrünte Ackerflächen im Rahmen von GLÖZ 4 [bzw. stillgelegte Ackerflächen im Rahmen von GLÖZ 8 (bis einschließlich Antragsjahr 2024)] sind auf dem betroffenen Flächenteil im Rahmen der Maßnahme nicht förderbar.
2. Flächenstilllegungen in der Maßnahme sind maximal im Ausmaß von 25% der gesamten Ackerfläche des Betriebes aber jedenfalls 2 ha förderfähig.
3. In der Maßnahme geförderte Flächen sind mit keiner anderen Maßnahme hinsichtlich der Prämie auf der Einzelfläche kombinierbar, ausgenommen Maßnahme "Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft" sowie Abgeltung für Landschaftselemente im Rahmen der Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" bzw. "Biologische Wirtschaftsweise".
4. Der optionaleZuschlag für die Teilnahme am Regionalen Naturschutzplan wird im Falle einer gleichzeitigen Teilnahme an den Maßnahmen "Naturschutz" und "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung" je Betrieb nur ein Mal pro Jahr gewährt.
2. Flächenstilllegungen in der Maßnahme sind maximal im Ausmaß von 25% der gesamten Ackerfläche des Betriebes aber jedenfalls 2 ha förderfähig.
3. In der Maßnahme geförderte Flächen sind mit keiner anderen Maßnahme hinsichtlich der Prämie auf der Einzelfläche kombinierbar, ausgenommen Maßnahme "Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft" sowie Abgeltung für Landschaftselemente im Rahmen der Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" bzw. "Biologische Wirtschaftsweise".
4. Der optionaleZuschlag für die Teilnahme am Regionalen Naturschutzplan wird im Falle einer gleichzeitigen Teilnahme an den Maßnahmen "Naturschutz" und "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung" je Betrieb nur ein Mal pro Jahr gewährt.