Ökosoziale Steuerreform
Die von der Bundesregierung zur Begutachtung freigegebene ökosoziale Steuerreform enthält eine Vielzahl an Maßnahmen, die auch die bäuerlichen Familien in Tirol betreffen. Wirksam werden diese Maßnahmen mit 1. Juli 2022.

Steuerrückvergütung für Agrardiesel/ CO2-Steuer
Mit der Einführung einer Steuerrückvergütung für Agrardiesel werden den Landwirten die Kosten, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung entstehen, abgegolten. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hat die österreichische Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang mit der Nutzung von fossilen Treibstoffen eine wesentlich höhere Steuerlast zu tragen. Für den Betrieb von Traktoren und selbstfahrenden landwirtschaftlichen Maschinen ist der Einsatz von Dieseltreibstoff technisch nach wie vor ohne wirkliche Alternative. Mit der Wiedereinführung einer Agrardieselrückerstattung soll sichergestellt werden, dass auf die Land- und Forstwirtschaft aus der CO2-Bepreisung keine neuen Belastungen zukommen. Mit einem pauschalierten und damit verbrauchsunabhängigen Abgeltungsmodell wird zudem bewirkt, dass im Rahmen der ökosozialen Steuerreform ein zusätzlicher Anreiz für eine treibstoffsparende Bewirtschaftung geschaffen wird. Aus Sicht der Tiroler Land- und Forstwirtschaft ist eine Überarbeitung der vorgeschlagenen pauschalen Verbrauchswerte notwendig. Im Berggebiet können aufgrund der Geländeneigung nur Maschinen mit geringeren Arbeitsbreiten beziehungsweise Kapazitäten eingesetzt werden. Diese geringere Flächenleistung bringt einen höheren Kraftstoffbedarf für die Bewirtschaftung von Steilflächen und Bergmähdern mit sich.
Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit einer monatlichen Beitragsgrundlage bis zu 1.100 Euro (entspricht einem Einheitswert von circa 5.500 Euro) werden von der Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2022 am stärksten profitieren. Für Betriebe, die einen Betrieb mit einem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert von bis zu 5.500 Euro bewirtschaften, beträgt die Beitragsersparnis bis zu 200 Euro pro Jahr.
Klimabonus, Familienbonus, Tarifreform
Der regionale Klimabonus soll Menschen entlasten, die aufgrund ihres Wohnorts mehr auf ihr Auto angewiesen sind als Menschen in Ballungsräumen mit gutem Zugang zum öffentlichen Verkehr. Konkret wird es ab 2022 den Bonus in vier Stufen geben, je nachdem, wo sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet – in einer städtischen oder in einer ländlichen Gemeinde: nämlich 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro oder 200 Euro. Für jedes Kind gibt es den Bonus in der Höhe von 50 Prozent. Von der Erhöhung des Familienbonus und der Reform des Einkommensteuertarifes werden vor allem Nebenerwerbsbetriebe profitieren, deren steuerpflichtige Einkommen höher als 11.000 Euro je Kalenderjahr sind. Durch die Erhöhung des Familienbonus beträgt die zusätzliche Entlastung je Kind bis zum 18. Geburtstag 500 Euro im Jahr. Für Kinder ab 18 Jahren beträgt der Familienbonus ab 1. Juli 2021 650 Euro statt 500 Euro. Geringverdiener können sich ab 2022 einen Kindermehrbetrag von bis zu 450 Euro pro Kind und Jahr in Form einer Negativsteuer erstatten lassen.