Änderungen im ÖPUL ab 2025
UBB und Bio
- Erhöhung der Ackerprämien: Durch den Wegfall der GLÖZ 8 Bracheflächen wird es höhere Prämien für Ackerflächen geben. Auch Biodiversitätsflächen auf Grünland an besonders guten Standorten werden gefördert.
- Beweidung von Acker-Biodiversitätsflächen: Ab 2025 dürfen diese Flächen vom 1. August an beweidet werden.
- Zuschläge für Biobetriebe: Jeder Biobetrieb erhält einen Zuschlag von 400 Euro zur Deckung von Transaktionskosten. Zusätzlich kann ein weiterer Zuschlag für Kreislaufwirtschaft gewährt werden, wenn mehr als 8% der Betriebsfläche als Biodiversitätsfläche genutzt wird und die Tierhaltung unter 1,4 Großvieheinheiten (RGVE) pro Hektar liegt.
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
Die Maßnahme, die vor allem die Erhaltung von Dauergrünland fördert, enthält auch einen Zuschlag für artenreiches Grünland. Bisher wurden hier nur einmähdige Wiesen und Streuwiesen bis 18% Hangneigung sowie Flächen mit einer Kennartenerhebung gefördert.
Ab 2025 werden diese Flächen auch über einer Hangneigung von 18% gefördert, was die Maßnahme auch in höheren Lagen und im Berggebiet interessanter macht.
Almbewirtschaftung
Auch für Almbewirtschafter:innen gibt es Neuerungen. Zum Beispiel wird es künftig erlaubt sein, auf der Alm gewonnene Silage zu verfüttern. Zudem wird es Zuschüsse für die Erstellung eines Almweideplans geben, der eine Erhöhung des Viehbesatzes auf bis zu 2,4 RGVE pro Hektar Almweidefläche ermöglichen kann.
Neue ÖPUL-Maßnahme "Ackerflächen und Agroforststreifen“
Durch den Wegfall der Brachepflicht im GLÖZ 8 wird die Stilllegung von Ackerflächen ab 2025 als freiwillige Maßnahme im ÖPUL angeboten. Bis zu 4% der Ackerflächen können stillgelegt und dafür Förderungen abgeholt werden. Auch seit 2020 angelegte Hecken entlang der Ackerflächen werden damit gefördert.
Weitere Änderungen im ÖPUL-Programm
- Zwischenfrucht-System Immergrün: Das Saatgut darf ab 2025 aus "überwiegend" winterharten Sorten bestehen.
- Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern: Es gibt Zuschläge für Betriebe, die besonders stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen umsetzen.
- Tierwohl-Förderungen: Die Aufzeichnungsanforderungen für Stallhaltung bei Rindern und Tierwohl-Schweinehaltung werden vereinfacht. Zudem gibt es Zuschüsse für die Anlage von Kompostmieten.
Wichtige Fristen
Die Beantragung mehrjähriger ÖPUL-Maßnahmen (zum Beispiel UBB, Bio, Humuserhalt, Heuwirtschaft, Naturschutz) ist nur noch bis 31. Dezember 2024 möglich. Danach können diese Maßnahmen in der laufenden Programmperiode nicht mehr beantragt werden. Auch die Beantragung mehrerer Zuschläge muss für 2025 bereits bis zu diesem Datum erfolgen. Diese sind in der beigefügten Prämientabelle mit einem (X) gekennzeichnet.
Es wird empfohlen, bei Interesse frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer aufzunehmen.
Es wird empfohlen, bei Interesse frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer aufzunehmen.