Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen
Auch Landwirte sind nicht davor gefeit, Opfer von betrügerischen Machenschaften zu werden. Da die kriminelle Kreativität von Betrügern keine Grenzen kennt, ist insbesondere bei auffallend günstigen Angeboten eine gewisse Skepsis und vor allem eine gehörige Portion gesunder Menschenverstand geboten. Ein vermeintliches Schnäppchen ist zuweilen nicht mehr als ein listiges Lockangebot von Betrügern. Man sollte niemals vergessen, dass im Geschäftsleben niemand etwas zu verschenken hat.
Auch Kleinanzeigen und Inserate werden von Betrügern für ihre Machenschaften missbraucht und selbst ein seriöses Blatt wie "Der Bauer" ist davor nicht gefeit. So wurde kürzlich ein gebrauchter Traktor zu einem sehr günstigen Preis zum Kauf angeboten. Neben einem ansprechenden Foto waren auch eine inländische Handynummer und eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme beigefügt. Wie ein kaufinteressierter Landwirt feststellen musste, war unter der angegebenen Telefonnummer niemals jemand erreichbar, per Mail erfolgte später in betrügerischer Absicht eine Aufforderung, schon vor (!) der Besichtigung des Traktors einen Geldbetrag als Anzahlung zu überweisen. Der solcherart misstrauisch gewordene Landwirt informierte daraufhin die Redaktion, die das Inserat umgehend aus dem Anzeigeportal der LK im Internet entfernte. Selbst das umsichtigste Redaktionsteam kann nämlich die Betrugsabsichten hinter einem Inserat nicht schon im Vorhinein erkennen. Ob übrigens "Der Bauer“ das geschuldete Entgelt für das Inserat jemals erhalten wird, ist mehr als fraglich, da wohl auch die Kontaktdaten des Auftraggebers falsch sind.
Selbst wenn nicht gleich jedes günstige Angebot darauf abzielt, die Leichtgläubigkeit von Landwirten in betrügerischer Absicht auszunutzen, kann eine gesunde Portion Misstrauen nicht schaden. Folgende Überlegungen können dabei im Zweifelsfall hilfreich sein:
- Überprüfen Sie die Angaben zur Identität Ihres Vertragspartners! Manchmal hilft bereits eine einfache Recherche im Internet, um einen Betrüger zu entlarven, wenn Geschädigte vor einer bestimmten Person oder einem bestimmten Unternehmen in Onlineforen warnen. Auch eine verdächtige (z. B. ausländische) Telefonnummer, die nicht zur angegebenen (inländischen) Rechnungsadresse passt, sollte Sie hellhörig machen. Meldet sich niemals jemand unter einer angegebenen Handynummer, sollte Sie das ebenfalls misstrauisch machen.
- Begegnen Sie auffallend günstigen Kaufgelegenheiten (niedriger Preis u. a.) immer mit einer gesunden Portion Skepsis! Überlegen Sie, ob der angeführte Preis und die angebotene Ware in einem realistischen Verhältnis zueinander stehen können. Ein vermeintliches „Schnäppchen“ ist nämlich oftmals keines.
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie vor Zahlung des Kaufpreises keine Gelegenheit zur eingehenden Prüfung des Kaufgegenstandes haben! Auch geforderte Anzahlungen schon vor Besichtigung des Kaufgegenstandes sollten sie hellhörig machen. Das Gesetz sieht einen Austausch von Ware und Geld grundsätzlich "Zug um Zug" vor, d. h. die Erbringung der eigenen Leistung erfolgt gegen unmittelbare Bewirkung der Gegenleistung. Es gibt keine gesetzliche Pflicht eigene Leistungen im Voraus erbringen zu müssen (z. B. Vorauszahlung des Kaufpreises).
- Auch wenn eine Banküberweisung einer Barzahlung des Kaufpreises der Einfachheit halber und oft auch zwecks Rückverfolgung von Zahlungen und zu Beweiszwecken vorzuziehen ist, seien Sie argwöhnisch bei Überweisungen ins Ausland! Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Bank, um den tatsächlich Berechtigten zu ermitteln, der sich hinter der mitgeteilten Kontonummer verbirgt.