Schlichtungsstellen der Landwirtschaftskammer Tirol
Der lästige Baum an der Grenze, die hohe Thujenhecke, die buschigen Sträucher etc., solche und ähnliche Gegebenheiten führen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten unter Nachbarn. Im Schlichtungsverfahren kann bei gutem Willen durch kompetente Beratung beiden Nachbarn geholfen werden. Weitere Informationen und die Verfahrenskosten finden Sie im Downloadbereich: