Oberste Priorität für Lebensmittelsicherheit
Jeder, der die eigenen Urprodukte oder Verarbeitungserzeugnisse im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung vermarktet, ist Direktvermarkter, unabhängig davon, ob die eigenen Erzeugnisse nur in geringen Mengen direkt an die Endverbraucher oder in größeren Mengen an die Gastronomie oder an den Handel weitergegeben werden. Jeder Direktvermarkter ist als Lebensmittelunternehmer für seine Lebensmittel selbst verantwortlich. Daher ist es für alle Direktvermarkter wichtig, neben aktuellen Trends für bewusste Ernährung und das Konsumverhalten der Gesellschaft, insbesondere auch bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Technologie in der Verarbeitung und der Qualitätssicherung ihrer Produkte genau Bescheid zu wissen. Für die professionelle Direktvermarktung ist eine gute Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung unumgänglich. Betrieben, die mit der Direktvermarktung beginnen möchten, wird eine Einstiegsberatung durch die Landwirtschaftskammer empfohlen. Eine gründliche Vorbereitung und ausführliche Planung ist entscheidend für den persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Erfolg des Betriebszweiges.
Registrierung und Eigenkontrolle
Jeder, der mit Lebensmitteln umgeht, muss behördlich registriert sein. Jeder Landwirt ist Lebensmittelunternehmer und mit seiner LFBIS-Nummer automatisch als Lebensmittelunternehmer eingetragen. Für Lebensmittelunternehmen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs produzieren, besteht gegebenenfalls auch eine Zulassungspflicht. Es dürfen nur „sichere Lebensmittel“ in Verkehr gebracht werden, also nur Lebensmittel, die für den Verzehr geeignet und nicht gesundheitsschädlich sind. Jeder Lebensmittelunternehmer ist für die Sicherheit der von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Zur praktischen Umsetzung der hygienerechtlichen Vorschriften ist die Einrichtung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems erforderlich. Vom Gesundheitsministerium wurden für die verschiedenen Sparten Hygieneleitlinien veröffentlicht, worin insbesondere die Mindestanforderungen für bauliche Anlagen, Räume und Geräte, Personal- und Arbeitshygiene sowie Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung festgelegt sind.

Lebensmittelcodex
Für eine Reihe von Produkten sind im Österreichischen Lebensmittelcodex Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen und Untersuchungsmethoden definiert, wodurch die Verbrauchererwartungen dargestellt werden. Bei Produkten, die im Lebensmittelcodex beschrieben sind, müssen sich die Produzenten auch an die dort enthaltenen Produktbezeichnungen und Rezepte halten.
Kennzeichnung und Kontrollen
Das Etikett steht stellvertretend für den Erzeuger, sodass der Konsument dadurch alle wichtigen Informationen über das Produkt erhält und vor Täuschung geschützt wird. Für alle wichtigen Produktsparten gibt es Musteretiketten, die von der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) begutachtet wurden und in der Landwirtschaftskammer erhältlich sind. Eine fehlerhafte Kennzeichnung kann teuer werden. Direktvermarkter haben als eingetragene Lebensmittelunternehmer auch mit Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht zu rechnen. Die Kontrollorgane überprüfen, ob ein geeignetes Eigenkontrollsystem am Betrieb umgesetzt wird und können Proben von Produkten ziehen, die optisch, geschmacklich und mikrobiologisch untersucht und bezüglich der richtigen Kennzeichnung beurteilt werden. Bei festgestellten Mängeln drohen hohe Untersuchungskosten und Verwaltungsstrafen. Daher wird empfohlen, vor Inverkehrbringen der Produkte unbedingt eine Beratung bei der Landwirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen und die eigenen Etiketten überprüfen zu lassen.