Neues Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz nun österreichweit gültig
Es ist das erste Mal, dass die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft für ganz Österreich einheitlich und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als zuständigem Ministerium vollzogen wird. Bisher waren verfassungsrechtlich ein Bundes-Grundsatzgesetz und neun Ausführungsgesetze der Länder für diese Rechtsmaterie nötig, was Spielraum für teilweise abweichende Sonderregelungen ermöglichte. Nun wird alles in einem Bundesgesetz bundesweit einheitlich geregelt.
Wie bisher bleibt der Vollzug in den Händen der Länder, die dazu die bei den Landwirtschaftskammern eingerichteten Lehrlings- und Fachausbildungsstellen nutzen. Hier wird auf bewährte Kompetenz und Erfahrung im land- und forstwirtschaftlichen Bildungsbereich zurückgegriffen. Insofern wird es in der ersten Phase der Umsetzung des LFBAG keine großen Änderungen geben. Vor allem auch, weil begonnene Kurse für die Ausbildung zum/r Facharbeiter:in oder Meister:in unter der bisherigen Regelung abgeschlossen werden können.
Wie bisher umfasst des LFBAG alle Bereiche der land- und forstwirtschaftlichen Lehre in den nun 16 Lehrberufen, bis hin zum Abschluss als Facharbeiter bzw. Facharbeiterin und bis zur höchsten beruflichen Qualifikation als Meister bzw. Meisterin. Ebenso geregelt sind die Ausbildungen im zweiten Bildungsweg und die sogenannten “Heimlehrlinge“.
Wie bisher bleibt der Vollzug in den Händen der Länder, die dazu die bei den Landwirtschaftskammern eingerichteten Lehrlings- und Fachausbildungsstellen nutzen. Hier wird auf bewährte Kompetenz und Erfahrung im land- und forstwirtschaftlichen Bildungsbereich zurückgegriffen. Insofern wird es in der ersten Phase der Umsetzung des LFBAG keine großen Änderungen geben. Vor allem auch, weil begonnene Kurse für die Ausbildung zum/r Facharbeiter:in oder Meister:in unter der bisherigen Regelung abgeschlossen werden können.
Wie bisher umfasst des LFBAG alle Bereiche der land- und forstwirtschaftlichen Lehre in den nun 16 Lehrberufen, bis hin zum Abschluss als Facharbeiter bzw. Facharbeiterin und bis zur höchsten beruflichen Qualifikation als Meister bzw. Meisterin. Ebenso geregelt sind die Ausbildungen im zweiten Bildungsweg und die sogenannten “Heimlehrlinge“.
Prüfungsgebühren für Meisterprüfung entfallen
Bezüglich Meisterprüfung wurde nun auch im LFBAG festgehalten, dass - wie auch im gewerblichen Bereich gültig - keine Prüfungsgebühren anfallen. Ebenso besteht nun nach erfolgreicher Meisterprüfung die Möglichkeit, die erlangten Titel “Meister“ bzw. “Meisterin“ in amtliche Dokumente (z.B. Reisepass oder Personalausweis) eintragen zu lassen.
Berufsjagdwirtschaft als Lehrberuf anerkannt
Als neuester, nun 16. Lehrberuf, wurde auf langjährigen und vielfachen Wunsch die Berufsjagdwirtschaft in das LFBAG aufgenommen. Damit soll die Bedeutung der Jagdwirtschaft in Verbindung mit der Land- und Forstwirtschaft hervorgehoben werden. Es sind aber noch Abstimmungen bei Lehr- und Prüfungsinhalten notwendig, da die Berufsjagdwirtschaft bislang nicht im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung lag, sondern durch die einzelnen Jagdgesetze der Länder geregelt war. Hier ist auf die Kompatibilität mit bestehenden Ausbildungs- und Prüfungsmodalitäten zu achten, damit die Abwicklung von Lehre, Prüfungen, Anerkennungen etc. in allen Berufen einheitlich erfolgen kann.
Neues Beratungsgremium im BML
Zur Beratung des Bundesministers wird ein Berufsausbildungsbeirat eingerichtet. Dieser ist mit Expert:innen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bildungsbereich besetzt und erarbeitet die zur Durchführung des LFBAG notwendigen Rechtsakte.
Fokus wird auf Bio gelegt
Ein Schwerpunkt der land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung war und wird nun verstärkt die biologische Produktionsweise sein. Darauf wurde in der Beschlussfassung des LFBAG vermehrt Augenmerk gelegt. Jedoch soll weiterhin eine allumfassende Ausbildung gewährleistet werden, die sämtliche Produktionsbereiche umfasst.
Das LFBAG schafft die Voraussetzung, um die hohe Qualität der land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung sicherzustellen und die Anforderungen der Gesellschaft an die land- und forstwirtschaftlichen Berufe im höchsten Maße zu erfüllen.
Das LFBAG schafft die Voraussetzung, um die hohe Qualität der land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung sicherzustellen und die Anforderungen der Gesellschaft an die land- und forstwirtschaftlichen Berufe im höchsten Maße zu erfüllen.