Tierseuchen auf Almen – lautlos und existenzbedrohend
Tierseuchen (z.B. TBC) stellen für die Betriebe eine beträchtliche Gefahren dar und verursachen hohe Kosten. Es muss davon ausgegangen werden, dass Tier- und Bestandssperren in Zusammenhang mit Rindertuberkulose in Zukunft bis zu 12 Monaten bestehen bleiben müssen.
Falls also veterinärbehördliche Maßnahmen zur TBC-Bekämpfung nach der Alpung notwendig werden (Bestandssperren, Tiersperren, diagnostische Tötungen usw.), können die betroffenen Betriebe nicht mehr mit Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln rechnen, die über den gesetzlichen Entschädigungsanspruch hinausgehen. Dieser sieht eine Entschädigung für auf behördliche Anordnung getötete Tiere vor. Allfällige weitere Schäden, die durch Bestands- bzw. Tiersperren entstehen, wie Milchgeldausfall, verminderter Verkaufserlös usw., gehen zur Gänze zu Lasten des Tierbesitzers. Aufgrund der möglichen Dauer der Sperre ist es daher sinnvoll, über eine Versicherung nachzudenken.
In Tirol gibt es zwei Versicherungsunternehmen, welche diesen speziellen Bereich abdecken. In alphabetischer Reihenfolge sind dies die Österreichische Hagelversicherung und die R+V Versicherung.
Aufgrund der doch etwas unterschiedlichen Ausgestaltung der beiden Versicherungsprodukte ist ein Vergleich dieser und die betriebsindividuelle Einschätzung des eigenen Gefahrenpotenzials vorzunehmen. Das betriebliche Gefährdungsniveau hängt sehr stark davon ab, wo gealpt wird und wie hoch dort das TBC-Risiko ist.
Die Bund/Land-Prämienbezuschussung für Tierseuchenversicherungen übernimmt einen Teil der Versicherungsprämie, welchen den Landwirtinnen und Landwirten vorgeschrieben wird. Diese Prämienzuschüsse sind in einer Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft geregelt und über die Gruppe Agrar beim Amt der Tiroler Landesregierung kann diese beantragt werden.
Falls also veterinärbehördliche Maßnahmen zur TBC-Bekämpfung nach der Alpung notwendig werden (Bestandssperren, Tiersperren, diagnostische Tötungen usw.), können die betroffenen Betriebe nicht mehr mit Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln rechnen, die über den gesetzlichen Entschädigungsanspruch hinausgehen. Dieser sieht eine Entschädigung für auf behördliche Anordnung getötete Tiere vor. Allfällige weitere Schäden, die durch Bestands- bzw. Tiersperren entstehen, wie Milchgeldausfall, verminderter Verkaufserlös usw., gehen zur Gänze zu Lasten des Tierbesitzers. Aufgrund der möglichen Dauer der Sperre ist es daher sinnvoll, über eine Versicherung nachzudenken.
In Tirol gibt es zwei Versicherungsunternehmen, welche diesen speziellen Bereich abdecken. In alphabetischer Reihenfolge sind dies die Österreichische Hagelversicherung und die R+V Versicherung.
Aufgrund der doch etwas unterschiedlichen Ausgestaltung der beiden Versicherungsprodukte ist ein Vergleich dieser und die betriebsindividuelle Einschätzung des eigenen Gefahrenpotenzials vorzunehmen. Das betriebliche Gefährdungsniveau hängt sehr stark davon ab, wo gealpt wird und wie hoch dort das TBC-Risiko ist.
Die Bund/Land-Prämienbezuschussung für Tierseuchenversicherungen übernimmt einen Teil der Versicherungsprämie, welchen den Landwirtinnen und Landwirten vorgeschrieben wird. Diese Prämienzuschüsse sind in einer Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft geregelt und über die Gruppe Agrar beim Amt der Tiroler Landesregierung kann diese beantragt werden.