ACHTUNG Fristende!
Jungübernehmerinnen und Jungübernehmer, welche den Aufzeichnungsbonus beantragt und bereits mit Beginn
des Kalenderjahres 2023 mit den Aufzeichnungen begonnen haben, müssen bis spätestens Ende Juni 2024 ihre Kennzahlen für
das erste Aufzeichnungsjahr auf die digitale Förderplattform geladen haben.
Das benötigte Kennzahlenblatt steht auf der digitalen Förderplattform, https://tirol.lko.at/niederlassungspr%C3%A4mie-f%C3%BCr-junglandwirtinnen-junglandwirte-einf%C3%BChrung-aufzeichnungsbonus+2400+3755572 zum Download bereit.
Werden die geforderten Daten nicht fristgerecht übermittelt, entfällt der beantragte Bonus!
Werden die geforderten Daten nicht fristgerecht übermittelt, entfällt der beantragte Bonus!