Photovoltaik und Speicher – Neuigkeiten
Zur Beantragung von Photovoltaikanlagen zu einer Förderung stehen derzeit verschiedene Fragen im Raum. Fragen wie: „Welche Anlage ist umsatzsteuerbefreit?“, „Wo kann eine Förderung beantragt werden?“, „Was ist mit dem Stromspeicher?“ und „Gibt es unabhängig von der Investitionsförderung eine andere Fördermöglichkeit?“ – auf diese vier Fragen wird versucht, eine Antwort zu geben:
1. USt.-Befreiung:
Für die Jahre 2024 und 2025 wurde im Umsatzsteuergesetz geregelt, dass unter gewissen Umständen Photovoltaikanlagen für Endkund:innen umsatzsteuerbefreit errichtet werden können. Das heißt einfach erklärt: man zahlt für diese Investition keine Mehrwertsteuer. Die Kriterien dazu sind, dass die Anlage eine Größe von 35 kW Leistung nicht überschreiten darf, dass die Anlage Strom für Wohnzwecke liefern muss und dass die Anlage in räumlicher Nähe zum Wohnhaus errichtet werden muss (gleiche Parzelle!). Für Landwirtschaftsbetriebe funktioniert diese Konstellation nur, wenn die Anlage entweder auf dem Anschluss des Wohnhauses betrieben wird oder wenn das Wohnhaus und die Landwirtschaft über den gleichen Stromanschluss versorgt werden.
2. PV-Förderung:
Förderanträge zur Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen werden üblicherweise bei der EAG-Abwicklungsstelle (kurz: www.eag-abwicklungsstelle.at) vor Bestellung der Anlage gestellt. Zu beachten ist, dass für die Antragstellung Zeitfenster zu bestimmten Terminen geöffnet werden. Je nach Anlagengröße gibt es gestaffelte Förderungsbeträge, die in der sogenannten EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung festgelegt sind. Wichtig zu wissen ist, dass für die Anlagen, die in Punkt 1 beschrieben sind (mit USt.-Befreiung) kein Antrag bei der EAG-Abwicklungsstelle gestellt werden kann! Für Landwirtschaftsbetriebe gibt es in diesen Fällen die Alternative bei der sogenannten Kommunalkredit (KPC) als Förderstelle (www.umweltfoerderung.at). Landwirtschaftsbetriebe können über die Fördermaßnahme „Energieautarker Bauernhof (Modul A)“ für PV-Anlagen bis 50 kW Leistung, die mit einem Stromspeicher ausgestattet werden und über eine Notstromfunktionalität verfügen, bei dieser Stelle einen Förderantrag einbringen – das geht auch, wenn die Anlage umsatzsteuerbefreit ist! Unabhängig von diesen Bundesförderungen ist zu erwähnen, dass das Land Tirol über die jeweilige Wohnbauförderung eine Förderung für Anlagen vergibt, die den Wohnteil versorgen. Die Anlage muss jedenfalls auf der gleichen Parzelle errichtet werden, auf der das Wohnhaus steht. Die Förderung beträgt 250 Euro/kW und ist mit 20 kW begrenzt.
3. Stromspeicher werden von Bund und Land Tirol gefördert.
Seitens des Bundes ist die allgemeine Speicherförderung bereits erschöpft. Anträge für Speicher können aber über die EAG-Abwicklungsstelle bei gleichzeitiger Beantragung einer PV-Anlage gestellt werden oder wiederum für Landwirtschaftsbetriebe über den „Energieautarken Bauernhof“ bei der KPC bei gleichzeitiger Umsetzung der Notstromfunktionalität. In der Regel werden bei den Bundesstellen 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität gefördert. Das Land Tirol bietet ebenfalls eine Speicherförderung bis 10 Kilowattstunden Speicherkapazität an mit 150 Euro/kWh. Die Antragstellung erfolgt im Nachhinein online auf der Landesseite tirol.gv.at (Suche nach „Förderung Speicher“).
4. Marktprämie:
Eine alternative Förderung zur
Investitionsförderung Photovoltaik ist die sogenannte Marktprämie, die in Zeiten niedriger Einspeisevergütungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Vereinfacht erklärt ist die Marktprämie ein Zuschlag auf den am Markt erzielten Verkaufspreis. Möglich ist die Marktprämie für jede Art erneuerbarer Energieerzeugung, für Photovoltaikanlagen ab einer Größe von mehr als 10 kWp. Sie wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt, ist allerdings nicht mit einer Investitions-
förderung kombinierbar. Die Genehmigung der Prämie erfolgt nach einer Gebotsabgabe, zu der Betreiber:innen den Strom verkaufen wollen. Die Anträge werden vom niedrigsten Gebot aufwärts gereiht. Die Höhe der Marktprämie ergibt sich aus dem Gebot abzüglich dem durchschnittlichen Börsenpreis einer Technologie (für Photovoltaik: der „Referenzmarktwert“, der von der E-Control monatlich veröffentlicht wird).