Neue Maßnahmen jetzt noch beantragen!
Die Antragstellung für den Mehrfachantrag 2025 beginnt bereits im Herbst 2024 und läuft bis spätestens 15. April 2025. Wer jedoch Interesse an einer neuen ÖPUL-Maßnahme hat oder betriebliche Veränderungen berücksichtigt wissen möchte, sollte unbedingt vor dem 31. Dezember 2024 – idealerweise noch vor Weihnachten - tätig werden.
Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen
Der Verpflichtungszeitraum für die ÖPUL-Maßnahmen des Antragsjahres 2025 beginnt mit 1. Jänner 2025. Daher müssen neue Maßnahmen im laufenden Jahr vorab im Mehrfachantrag beantragt werden. Wichtig: Für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen gibt es keine Nachfrist. Einjährige ÖPUL-Maßnahmen können im Herbst 2025 für das Antragsjahr 2026 nochmals beantragt werden.
Welche Betriebe sollten aktiv werden?
Neue ÖPUL-Maßnahmen sind besonders für Betriebe relevant, die:
Bereits im Mehrfachantrag gültig beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch. Eine gesonderte Beantragung vor Jahresende ist für diese Maßnahmen nicht erforderlich. Betriebe sollten jedoch überprüfen, ob alle gewünschten Maßnahmen gültig sind - dies kann in den ÖPUL-Auszahlungsmitteilungen oder online über eAMA.at erfolgen.
Unterstützung durch die Bezirke
Die Bezirkslandwirtschaftskammern unterstützen bei der Antragstellung. Aufgrund der hohen Nachfrage können nicht alle Betriebe vor dem 31. Dezember 2024 individuell eingeladen werden. Betriebe mit Interesse an neuen Maßnahmen sollten daher frühzeitig einen Termin bei ihrer zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer vereinbaren – entweder telefonisch oder per E-Mail. Für weitere Informationen stehen die Bezirkslandwirtschaftskammern gerne bereit.
Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen
Der Verpflichtungszeitraum für die ÖPUL-Maßnahmen des Antragsjahres 2025 beginnt mit 1. Jänner 2025. Daher müssen neue Maßnahmen im laufenden Jahr vorab im Mehrfachantrag beantragt werden. Wichtig: Für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen gibt es keine Nachfrist. Einjährige ÖPUL-Maßnahmen können im Herbst 2025 für das Antragsjahr 2026 nochmals beantragt werden.
Welche Betriebe sollten aktiv werden?
Neue ÖPUL-Maßnahmen sind besonders für Betriebe relevant, die:
- betriebliche Veränderungen durchgeführt oder geplant haben
- in die bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger einsteigen möchten
- erstmals Flächen in einer Naturschutzmaßnahme oder biologisch bewirtschaften
- eine Ausweitung der Tierwohl-Maßnahmen, z. B. zusätzliche Tierkategorien, planen
Bereits im Mehrfachantrag gültig beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch. Eine gesonderte Beantragung vor Jahresende ist für diese Maßnahmen nicht erforderlich. Betriebe sollten jedoch überprüfen, ob alle gewünschten Maßnahmen gültig sind - dies kann in den ÖPUL-Auszahlungsmitteilungen oder online über eAMA.at erfolgen.
Unterstützung durch die Bezirke
Die Bezirkslandwirtschaftskammern unterstützen bei der Antragstellung. Aufgrund der hohen Nachfrage können nicht alle Betriebe vor dem 31. Dezember 2024 individuell eingeladen werden. Betriebe mit Interesse an neuen Maßnahmen sollten daher frühzeitig einen Termin bei ihrer zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer vereinbaren – entweder telefonisch oder per E-Mail. Für weitere Informationen stehen die Bezirkslandwirtschaftskammern gerne bereit.