Mehrjähriger Finanzrahmen
Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission ihren ersten Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) nach 2027 vorgestellt. Dieser Vorschlag bietet erstmals konkrete Einblicke in die strategische Ausrichtung der EU für die zukünftige Förderperiode – insbesondere im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).
Bedeutung für die Landwirtschaft
Trotz einer großen Budgetverschiebung hin zu Migration, Verteidigung, Krisenmanagement und Digitalisierung bleibt die GAP ein Bestandteil des MFR. Für die landwirtschaftliche Einkommensstützung sind 300 Milliarden Euro vorgesehen – Das sind deutlich weniger als die 386 Milliarden Euro im aktuellen MFR. Nicht (direkt) landwirtschaftliche Maßnahmen wie LEADER, Dorfentwicklung oder Beratungsförderung sollen dafür künftig nicht mehr aus GAP-Mitteln finanziert werden.
Fokus auf kleine Betriebe und Junglandwirt:innen
Besonders junge Landwirt:innen sollen stärker unterstützt werden. Wer seinen Betrieb nachhaltig umbauen oder modernisieren möchte, könnte laut Entwurf bis zu 200.000 Euro Förderung erhalten. Maßnahmen wie diese sollen eine innovative, fortschrittliche Landwirtschaft ermöglichen.
Im Rahmen der Diskussionen wird zudem ein degressives Zahlungssystem für die Einkommensstützung erwogen. Demnach könnten Direktzahlungen bereits ab einer Schwelle von 20.000 Euro um 25 Prozent reduziert werden – mit dem Ziel, vor allem kleinere Betriebe zu stärken.
Auch die gekoppelten Zahlungen sollen wieder stärker genutzt werden. Das heißt: Prämien könnten vermehrt auch auf bestimmte Produktionen oder Tierhaltung anstatt auf Flächen abgestellt werden.
Inflationsanpassung und höhere Agrarreserven
Erstmals enthält der Kommissionsvorschlag auch die Option einer Inflationsanpassung, um die Kaufkraft der Fördermittel langfristig zu sichern. Auf Grund von vermehrt auftretenden Krisen im Agrarsektor soll auch die Agrarreserve verdoppelt werden. Dieses Instrument soll als verlässliches Sicherheitsnetz für unvorhersehbare Markt- und Klimarisiken dienen.
Europäisches Parlament und Rat am Zug
Nach der Veröffentlichung des ersten Vorschlags durch die Europäische Kommission – wie am 16. Juli 2025 geschehen – beginnt ein mehrstufiger Entscheidungsprozess, der mehrere EU-Institutionen einbindet. Zunächst wird der Vorschlag im Rat der Europäischen Union sowie im Europäischen Parlament diskutiert. Dabei bringen sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Abgeordneten ihre politischen Prioritäten und Änderungen ein. Sowohl die Mehrheit des Parlaments als auch alle 27 Mitgliedstaaten müssen dem finalen Entwurf zustimmen.
Es wird wohl noch einige Jahre dauern, bis tatsächlich gesagt werden kann, was vom Vorschlag der Europäischen Kommission übrigbleiben wird.