Maßnahmen zur Geflügel-/Vogelgrippe in Österreich aufgehoben
Die für das gesamte Bundesgebiet Österreichs erlassenes Erhöhtes Geflügelpestrisiko wird zurückgenommen. Es gibt somit kein Fütterungs- und Tränkeverbot unter freiem Himmel mehr und auch Veranstaltungen mit Geflügel müssen nicht mehr bei der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.
Die Einhaltung grundlegender Biosicherheitsmaßnahmen macht aber weiterhin Sinn.
Die Einhaltung grundlegender Biosicherheitsmaßnahmen macht aber weiterhin Sinn.