Landesförderung für Rinderbetriebe wird fortgesetzt
Durch den Einsatz der Landwirtschaftskammer stellt das Land Tirol auch 2026 Fördermittel für rinderhaltende Betriebe zur Verfügung. Ziel ist es, Tierwohlinvestitionen zu unterstützen und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Einkommensverbesserung der Betriebe zu ermöglichen. Nebenbei wird eine vereinfachte Förderabwicklung gegenüber der großen Investitionsförderung angestrebt.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Errichtung eines Auslaufs, unabhängig von Haltungssystem Anbinde- oder Laufstall
- Umbau in ein Laufstallsystem, sofern ein befestigter Auslauf bereits vorhanden ist oder ein befestigter Auslauf im Rahmen des Projektes errichtet wird
- Umbau von Laufställen in ein Laufstallsystem der Tierwohlbonus-Stufe 3 (Offenfrontstall oder Laufstall mit ganzjährig nutzbarem Laufhof)
- Güllegruben, sofern sie zu den zuvor genannten Maßnahmen untergeordnet sind
Fördervoraussetzung ist in jedem Fall, dass nach Umsetzung einer der genannten Maßnahmen ein befestigter Auslauf vorhanden ist!
Nicht gefördert werden in dieser Förderung die Melktechnik, die automatische Fütterungstechnik, die automatische Entmistungstechnik und auch nicht die Gülletechnik.
Förderwerber sind ausschließlich rinderhaltende Betriebe - als natürliche und juristische Personen - mit Betriebsstandort in Tirol.
Die Mindestbewirtschaftung muss 2 ha landw. Nutzfläche betragen und der oder die Betriebsführer:in muss eine ausreichende berufliche Qualifikation in Form des Facharbeiters oder der dreijährigen Berufserfahrung vorweisen. Zu beachten: Betriebe, die bereits Förderungen aus den seit 2024 geltenden Fördermaßnahmen "Investitionsförderung in Kälberställe" oder "Landesförderung für Milchkuhbetriebe ohne 120 Tage Auslauf oder Weidegang" bezogen haben, können in der neuen Fördermaßnahme keine Förderung mehr erhalten!
Die Mindestbewirtschaftung muss 2 ha landw. Nutzfläche betragen und der oder die Betriebsführer:in muss eine ausreichende berufliche Qualifikation in Form des Facharbeiters oder der dreijährigen Berufserfahrung vorweisen. Zu beachten: Betriebe, die bereits Förderungen aus den seit 2024 geltenden Fördermaßnahmen "Investitionsförderung in Kälberställe" oder "Landesförderung für Milchkuhbetriebe ohne 120 Tage Auslauf oder Weidegang" bezogen haben, können in der neuen Fördermaßnahme keine Förderung mehr erhalten!
In dieser Förderung ist eine vereinfachte Förderabwicklung vorgesehen. Sie kann nur beantragt werden, wenn die Investitionskosten mindestens 5.000 Euro erreichen und in der Kostenplausibilisierung des Landes eine Höhe von 100.000 Euro netto nicht überschritten wird! Im Fall von höheren Investitionskosten kann ein Antrag nur im Rahmen der üblichen landwirtschaftlichen Investitionsförderung über den Weg der digitalen Förderplattform der AMA gestellt werden.
Zu jedem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eine Bauanzeige oder Baubescheid bzw. eine Bestätigung der Baubehörde,
2. Ein dazugehöriger Plan bzw. Planskizze mit Bemaßung.
Ohne diese Unterlagen kann ein Antrag nicht bearbeitet werden.
Zu jedem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eine Bauanzeige oder Baubescheid bzw. eine Bestätigung der Baubehörde,
2. Ein dazugehöriger Plan bzw. Planskizze mit Bemaßung.
Ohne diese Unterlagen kann ein Antrag nicht bearbeitet werden.
Der Investitionszuschuss beträgt max. 30% der anrechenbaren Investitionskosten. Anrechenbar sind ausschließlich Leistungen und Rechnungen, die nach dem Antragsdatum erbracht werden. Zum Nachweis der Kosten wird die Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen mindestens in Höhe des Investitionszuschusses verlangt. Es werden nur Originalbelege akzeptiert, die an den Förderwerber adressiert sind. Rechnungen unter 100 Euro können nicht eingereicht werden. Weiters ist zu beachten, dass Rechnungen mit einem Wert über 5.000 Euro nicht als Barrechnung akzeptiert werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme erfolgt über die Abteilung Agrarwirtschaft des Landes. Für eine Förderantragstellung wenden Sie sich bitte an die ihre zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer. Sie benötigen für den Antrag die ID-Austria (frühere Handy-Signatur).
Das Land Tirol bietet im agrarischen Bereich zusätzliche Landesförderungen an. Das betrifft Förderungen für die Errichtung von Kälberställen für Projektbetriebe der Rinderzucht Tirol, die Landesförderung zur Unterstützung der Direktvermarktung und die Förderung von Herdenschutz-Zaunmaterial. Informationen dazu werden in einer der nächsten Ausgaben der Landwirtschaftlichen Blätter veröffentlicht.