Kranzhorn-Urteil: Alle Schadenersatzforderungen abgewiesen!
Im Juni 2017 ist am Kranzhorn im Bezirk Kufstein auf tragische Weise eine Wanderin ums Leben gekommen. Sie und ihr Hund wurden beim Durchqueren einer Weide von einer Mutterkuh attackiert und getötet. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat jegliche Schadenersatzforderungen abgewiesen, da die seitens der Alm getroffenen Maßnahmen als ausreichend erachtet wurden und ein alternativer Weg möglich gewesen wäre.
Seit gestern ist das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck rechtskräftig: Das Zivilverfahren gegen einen Almbauern, auf dessen Alm 2017 eine Wanderin tödlich verunfallte, ist nach über sechs Jahren abgeschlossen. Die Erleichterung nach dem jahrelangen Verfahren ist nicht nur beim Betroffenen groß. Für Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger ist die gerichtliche Entscheidung eine wichtige im Sinne der Almwirtschaft: „Trotz der tragischen Umstände, ist dieses Urteil zu begrüßen. Das Gericht hat festgestellt, dass den Bauern keine Schuld trifft. Diese Entscheidung ist – obwohl sie noch auf der alten Rechtslage beruht – richtungsweisend für die Tiroler Almwirtschaft und bestätigt einmal mehr den Grundsatz, dass Almgebiete grundsätzlich nicht abzuzäunen sind.“
Rechtliche Anpassungen
2019 wurde die Bestimmung zur Tierhalterhaftung im § 1320 Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem Haftungsrechtsänderungsgesetz 2019 erweitert. Die „erwartbare Eigenverantwortung“ der Besucher:innen von Almen und Weiden ist damit erstmals im Haftungsrecht verankert. Im Tiroler Almschutzgesetz wurden Verhaltensregeln für Besucher:innen von Almen eingefügt und eine neue Almschutzverordnung mit Verhaltensregeln für Hundehalter:innen erlassen.
Zu Bewusstseinsbildung wurde von der Landwirtschaftskammer gemeinsam mit dem Projekt „Bergwelt Tirol“ eine Informationsoffensive gestartet. Folder, Hinweistafeln und Erklärvideos wurden dafür erstellt.
Zu Bewusstseinsbildung wurde von der Landwirtschaftskammer gemeinsam mit dem Projekt „Bergwelt Tirol“ eine Informationsoffensive gestartet. Folder, Hinweistafeln und Erklärvideos wurden dafür erstellt.
Kontakt bei Rückfragen:
Hans Gföller, Tel. 05 92 92-1201, hans.gfoeller@lk-tirol.at
Kontakt Öffentlichkeitsarbeit:
Judith Haaser, Tel. +43 5 92 92-1050, judith.haaser@lk-tirol.at
Hans Gföller, Tel. 05 92 92-1201, hans.gfoeller@lk-tirol.at
Kontakt Öffentlichkeitsarbeit:
Judith Haaser, Tel. +43 5 92 92-1050, judith.haaser@lk-tirol.at