GAP 2023: Erste Fördergeldauszahlung ist erfolgt
Am 21. Dezember hat die AMA die Fördergelder verlässlich, wie gewohnt, für das Antragsjahr 2023 ausbezahlt. In Summe wurden rund 108 Mio. Euro an 10.845 Tiroler Betriebe angewiesen. Die Direktzahlungen (DIZA) wurden zu 100%, die Ausgleichzulage (AZ) sowie das österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) zu 75% ausbezahlt. Außerdem kam es bei einigen Betrieben noch zur Auszahlung von Agrarsektorenhilfen, dem Stromkostenzuschuss Stufe 2 sowie zu Nachzahlungen aus Vorjahren. Die Restauszahlung der Fördergelder für das Wirtschaftsjahr 2023 wird erstmals Ende Juni vorgenommen.
Die Bescheide und Mitteilungen zur Auszahlung wurden am 10. Jänner 2024 per Post oder elektronisch im "Mein Postkorb" zugestellt. Ab sofort stehen diese Dokumente auch im eArchiv der Internetplattform www.eama.at zur Verfügung.
Änderungen haben Auswirkungen
Wie erwartet haben die Änderungen in den Fördersäulen eine Umverteilung der Fördergelder mit sich gebracht. Teile der Direktzahlungsgelder werden künftig als sogenannte "Öko-Regelung" in das ÖPUL-Programm verschoben. Dadurch hat sich die Basisprämie bei den Direktzahlungen von durchschnittlich 280 Euro pro Hektar auf eine gestaffelte Prämie von 208 Euro plus einer Umverteilungszahlung im Ausmaß von 44 Euro für die ersten 20 ha und 22 Euro für den 20. bis zum 40. ha reduziert.
Wie bei den Informationsveranstaltungen beraten, konnten Betriebe mit höheren Umweltambitionen (ÖPUL) einen Ausgleich schaffen und im Verhältnis mehr Prämie im Antragsjahr 2023 auslösen. Bei den Direktzahlungen sind zudem die nun seit 2005 bestehenden und für jeden Betrieb individuell zugeteilten Zahlungsansprüche (ZA) weggefallen. Diese ZA wurden noch 2005 aus den damaligen Förderprämien entwickelt und es konnte damit auch gehandelt werden. Dies verschaffte manchen Betrieben höhere Prämien bei gleicher Bewirtschaftung. Die Zahlungsansprüche wurden bekanntermaßen abgeschafft und die Prämienberechnung erfolgt nur noch nach Flächen (Heimgut und Almweideflächen) und gealpten Tieren (Almauftriebsprämie). Betriebe mit vielen ZA in der Vergangenheit bekamen nun vor allem bei den Direktzahlungen deutlich weniger.
Wie bei den Informationsveranstaltungen beraten, konnten Betriebe mit höheren Umweltambitionen (ÖPUL) einen Ausgleich schaffen und im Verhältnis mehr Prämie im Antragsjahr 2023 auslösen. Bei den Direktzahlungen sind zudem die nun seit 2005 bestehenden und für jeden Betrieb individuell zugeteilten Zahlungsansprüche (ZA) weggefallen. Diese ZA wurden noch 2005 aus den damaligen Förderprämien entwickelt und es konnte damit auch gehandelt werden. Dies verschaffte manchen Betrieben höhere Prämien bei gleicher Bewirtschaftung. Die Zahlungsansprüche wurden bekanntermaßen abgeschafft und die Prämienberechnung erfolgt nur noch nach Flächen (Heimgut und Almweideflächen) und gealpten Tieren (Almauftriebsprämie). Betriebe mit vielen ZA in der Vergangenheit bekamen nun vor allem bei den Direktzahlungen deutlich weniger.
ÖPUL-Gelder noch nicht vollständig ausbezahlt
Beim MFA 2023 beantragte Zwischenfrüchte der Maßnahme "Begrünung - Zwischenfrucht" und die im ÖPUL beantragten punktförmigen Landschaftselemente wurden im Dezember noch nicht berücksichtigt und werden im Zuge der 25% Restzahlung im Juni ausbezahlt.
Für die aus der erwähnten Öko-Regelung bezahlten ÖPUL-Maßnahmen (z.B. Begrünungsmaßnahmen, Tierwohl - Weide) gibt es eine sogenannte "Prämienbandbreite", bei der sich die Prämie an der Teilnahme orientiert. Da bei diesen Maßnahmen die endgültige Prämie noch nicht berechnet werden konnte, wurde bisher nur die Mindestprämie ausbezahlt. Hier wird ebenfalls mit der Juni-Auszahlung die tatsächliche Prämie errechnet und gewährt.
Für die aus der erwähnten Öko-Regelung bezahlten ÖPUL-Maßnahmen (z.B. Begrünungsmaßnahmen, Tierwohl - Weide) gibt es eine sogenannte "Prämienbandbreite", bei der sich die Prämie an der Teilnahme orientiert. Da bei diesen Maßnahmen die endgültige Prämie noch nicht berechnet werden konnte, wurde bisher nur die Mindestprämie ausbezahlt. Hier wird ebenfalls mit der Juni-Auszahlung die tatsächliche Prämie errechnet und gewährt.
Überprüfung der Auszahlungen
Eine genaue Durchsicht und Kontrolle der Auszahlungsbescheide und -mitteilungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird unbedingt empfohlen.
Besonders auf folgende Hinweise und Sachverhalte ist zu achten:
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden und liegen berechtigte Einwände zu den Berechnungen vor, können Beschwerden und Einsprüche innerhalb der geltenden Fristen (vier Wochen) ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides - vorzugsweise mittels Online-Eingabe im eAMA - an die AMA übermittelt werden. Bei ÖPUL- und AZ-Mitteilungen besteht nochmals bei der zweiten Teilzahlung Ende Juni 2024 die Möglichkeit, die Mitteilung zu beeinspruchen.
- abgelehnte Anträge
- Abweichungen zwischen beantragten und ermittelten Flächen bzw. Tieren
- Kürzungen und Sanktionen aufgrund von Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen
- Abzüge wegen Konditionalitätsverstößen
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden und liegen berechtigte Einwände zu den Berechnungen vor, können Beschwerden und Einsprüche innerhalb der geltenden Fristen (vier Wochen) ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides - vorzugsweise mittels Online-Eingabe im eAMA - an die AMA übermittelt werden. Bei ÖPUL- und AZ-Mitteilungen besteht nochmals bei der zweiten Teilzahlung Ende Juni 2024 die Möglichkeit, die Mitteilung zu beeinspruchen.
ÖPUL-Beantragung
In einigen Fällen wurden für eine fristgerecht beantragte ÖPUL-Maßnahme Zugangsvoraussetzungen nicht eingehalten oder Mindestteilnahmebedingungen nicht erfüllt. In diesen Fällen kam die ÖPUL-Maßnahme für 2023 nicht gültig zustande und ist daher auch für 2024 nicht mehr gültig. Im Auszahlungsbescheid ist dies als Sachverhalt ersichtlich.
Sofern es realistisch ist, dass im Antragsjahr 2024 die Zugangsvoraussetzungen und Mindestteilnahmebedingungen erfüllt werden, haben betroffene Betriebe die Möglichkeit, diese ÖPUL-Maßnahme binnen 14 Tagen ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung im MFA 2024 neu zu beantragen. Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung eigentlich am 31. Dezember 2023 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung 2024 ein gesondertes Ersuchen per Online-Eingabe an die ÖPUL-Abteilung der AMA zu richten. Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Tel.-Nr.: 050 3151 99 an. Hilfestellung geben auch gerne die zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern.
Sofern es realistisch ist, dass im Antragsjahr 2024 die Zugangsvoraussetzungen und Mindestteilnahmebedingungen erfüllt werden, haben betroffene Betriebe die Möglichkeit, diese ÖPUL-Maßnahme binnen 14 Tagen ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung im MFA 2024 neu zu beantragen. Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung eigentlich am 31. Dezember 2023 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung 2024 ein gesondertes Ersuchen per Online-Eingabe an die ÖPUL-Abteilung der AMA zu richten. Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Tel.-Nr.: 050 3151 99 an. Hilfestellung geben auch gerne die zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammern.