Förderungen ab 2025
Am 5. August hat die EU-Kommission die zweite Änderung des laufenden GAP-Strategieplans genehmigt. Diese Änderung bringt Erleichterungen für Österreichs Landwirtinnen und Landwirte und macht Umweltmaßnahmen im Agrarumweltprogramm (ÖPUL) attraktiver.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU für den Zeitraum 2023-2027 wurde im September 2022 in Österreich genehmigt und startete damit ihre Umsetzung. Bereits die ersten beiden Jahre haben gezeigt, dass Anpassungen nötig sind, um auf Herausforderungen wie den Ukrainekrieg, den Klimawandel und die zunehmende Bürokratie zu reagieren. Nach intensiven Verhandlungen hat die EU-Kommission schließlich Vereinfachungen für die GAP 2023 beschlossen. Unabhängig davon hat Österreich eine Überprüfung der ersten Phase des ÖPUL-Programms durchgeführt, um Verbesserungen für die Bäuerinnen und Bauern zu erarbeiten.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU für den Zeitraum 2023-2027 wurde im September 2022 in Österreich genehmigt und startete damit ihre Umsetzung. Bereits die ersten beiden Jahre haben gezeigt, dass Anpassungen nötig sind, um auf Herausforderungen wie den Ukrainekrieg, den Klimawandel und die zunehmende Bürokratie zu reagieren. Nach intensiven Verhandlungen hat die EU-Kommission schließlich Vereinfachungen für die GAP 2023 beschlossen. Unabhängig davon hat Österreich eine Überprüfung der ersten Phase des ÖPUL-Programms durchgeführt, um Verbesserungen für die Bäuerinnen und Bauern zu erarbeiten.
Vereinfachungen bei den GLÖZ-Standards
Die GLÖZ-Standards (Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen) sind ein zentraler Bestandteil der sogenannten "Konditionalität", die als Voraussetzung für den Erhalt von Förderungen gilt. Diese Konditionalität umfasst sowohl die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsführung (GABs), als auch die GLÖZ-Standards. In diesem Bereich konnten Vereinfachungen erreicht werden, welche Entlastungen bringen.
Erleichterungen für Kleinbetriebe
Für Betriebe, die weniger als 10 ha landwirtschaftliche Nutzfläche einschließlich aliquoter Almflächen bewirtschaften, gibt es ab sofort Erleichterungen. Diese Betriebe werden von der AMA (Agrarmarkt Austria) nicht mehr für Kontrollen im Zusammenhang mit der Konditionalität ausgewählt. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie damit auch von den Auflagen befreit sind. Die GLÖZ-Standards und GABs müssen weiterhin von all jenen Betrieben eingehalten werden, die Direktzahlungen, Ausgleichszulagen oder ÖPUL-Maßnahmen beantragen. Verstöße können von anderen Behörden kontrolliert und mit Strafen belegt werden, auch wenn die AMA diese Kontrollen nicht mehr durchführt.
GLÖZ 7: Fruchtwechsel
Bisher mussten Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche zwei Bedingungen erfüllen, nämlich Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel.
Bis Ende 2024 gelten folgende Regeln:
Bis Ende 2024 gelten folgende Regeln:
- Anbaudiversifizierung: Maximal 75% der Ackerfläche dürfen mit einer Hauptkultur bepflanzt sein.
- Fruchtwechsel: Mindestens 30% der Ackerflächen müssen jährlich eine neue Hauptkultur haben. Auf allen Ackerflächen muss spätestens nach vier Jahren die Hauptkultur gewechselt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Betriebe. Zum Beispiel für Biobetriebe oder solche mit überwiegend Dauergrünland oder Feldfutterflächen.
GLÖZ 8: Bracheflächen entfallen
Der GLÖZ 8-Standard umfasste bisher die Verpflichtung, 4% der Ackerfläche stillzulegen (Brachepflicht). Diese Regelung wird ab 2025 vollständig gestrichen. Stattdessen wird es eine neue Möglichkeit geben: Bäuerinnen und Bauern können freiwillig bis zu 4% ihrer Ackerfläche brachlegen und dafür über eine neue Ökoregelung namens "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen" Förderungen erhalten.