AMA-Auszahlung
Am 19. Dezember 2024 erfolgte die Hauptauszahlung der landwirtschaftlichen Leistungsabgel-tungen für das Jahr 2024 durch die Agrarmarkt Austria (AMA). Damit wurde auch 2024 der Großteil der Fördermittel noch im Jahr der Leistungserbringung ausbezahlt. Mit dem 15. Januar 2025 werden nun die Bescheide und Mitteilungen zu diesen Auszahlungen versendet. Es ist dringend geboten, diese Dokumente sorgfältig zu prüfen und Auffälligkeiten rechtzeitig innerhalb der geltenden Fristen durch Einspruch oder Beschwerde zu melden.
Worauf ist zu achten?
Besonderes Augenmerk sollte auf mögliche Kürzungen oder Sanktionen aufgrund von Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen sowie auf Abzüge durch Konditionalitätsverstöße gelegt werden. Auch abgelehnte Anträge können gravierende finanzielle Auswirkungen haben. Eine besonders gründliche Prüfung erfordern die ÖPUL-Mitteilungen. Hierbei kann es vorkommen, dass Maßnahmen bei fehlenden Teilnahmekriterien deaktiviert werden und somit sowohl für 2024 als auch für die Folgejahre ungültig werden. Für ÖPUL-Maßnahmen, die im Mehrfachantrag 2024 abgelehnt wurden, besteht die Möglichkeit, diese innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Mitteilung erneut zu beantragen, um sie für 2025 zu aktivieren. Hierfür ist eine zusätzliche Eingabe erforderlich. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen die Bezirkslandwirtschaftskammern als Ansprechpartner bereit.
Fristen beachten
Sowohl für Bescheide als auch für Mitteilungen gelten feste Fristen. Die Einspruchsfrist für Mitteilungen und die Beschwerdefrist für Bescheide betragen jeweils vier Wochen ab Zustellung des Dokuments. Nach Ablauf dieser Frist erlangt der Bescheid Rechtskraft. Für ÖPUL- und AZ-Mitteilungen wird es im Frühjahr eine zweite Mitteilung geben, gegen die ebenfalls Einspruch eingelegt werden kann. In solchen Fällen ist die Einspruchsfrist der ersten Mitteilung nicht zwingend final, da durch die zweite Mitteilung eine erneute Berufungsmöglichkeit besteht.
Höhere Prämien ausbezahlt
Mit der Auszahlung vom 19. Dezember 2024 wurde erstmals eine Wertanpassung der Leistungsabgeltungen vorgenommen. Durch eine nationale Mittelaufstockung erhielten die Ausgleichszulage und die meisten ÖPUL-Maßnahmen eine Erhöhung um 8%. Betriebe mit mehr als 180 Erschwernispunkten konnten sich bei der Ausgleichszulage sogar über eine Erhöhung von 14% für ihre Heimflächen freuen.
Zusätzlich wurden Teile des neu beschlossenen Entlastungspakets für die Landwirtschaft ausbezahlt. Insgesamt flossen 6,6 Mio. Euro in Form von CO2-Rückvergütungen und Bodenbewirtschaftungsbeiträgen an die Landwirtinnen und Landwirte. Diese Maßnahmen unterstreichen die kontinuierliche Bemühung, die Landwirtschaft finanziell zu unterstützen und auf aktuelle Herausforderungen einzugehen.