Auszahlung der AMA-Leistungsabgeltungen
Diese betrifft insbesondere ÖPUL-Prämien (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft), die Ausgleichszulage (AZ) sowie diverse LE-Projektförderungen. Fristen für Beschwerden und Einsprüche sind zu beachten.
ÖPUL- und AZ-Restzahlungen
Bereits im Dezember konnte die Hauptauszahlung für den Mehrfachantrag 2024 ausbezahlt werden. Nun wurden auch die noch ausständigen 25% der ÖPUL- und AZ-Prämien überwiesen. Auch die ÖPUL-Maßnahme Zwischenfrucht wurde im Juni ausbezahlt, da nun alle Begrünungszeiträume abgeschlossen sind.
Die in Tirol sehr weit verbreitete ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Weide", aber auch die Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfrucht anbau" und "System Immergrün" haben variable Prämiensätze. Die Höhe der Beträge hängt von den insgesamt beantragten förderfähigen Flächen beziehungsweise Tieren ab. Im Zuge der Berechnung konnten nun auch diese Prämiensätze fixiert werden (siehe Tabelle unten). Weitere Prämiensätze für Maßnahmen und Zuschläge im ÖPUL können den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern auf www.ama.at entnommen werden.
Die in Tirol sehr weit verbreitete ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Weide", aber auch die Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfrucht anbau" und "System Immergrün" haben variable Prämiensätze. Die Höhe der Beträge hängt von den insgesamt beantragten förderfähigen Flächen beziehungsweise Tieren ab. Im Zuge der Berechnung konnten nun auch diese Prämiensätze fixiert werden (siehe Tabelle unten). Weitere Prämiensätze für Maßnahmen und Zuschläge im ÖPUL können den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern auf www.ama.at entnommen werden.
Nachberechnungen
Für die Antragsjahre 2015 bis 2023 erfolgte eine Neuberechnung und alle etwaigen Ergebnisse einer Vor-Ort-Kontrolle sowie Einsprüche und Beschwerden wurden berücksichtigt. Betriebe, die aufgrund einer Vor-Ort-Kontrolle im Dezember keine Direktzahlungen 2024 erhalten haben, wurden jetzt in dieser Auszahlung auch berücksichtigt.
Milchkuh-Alpungsprämie Tirol
Das Land Tirol gewährte für Milchkühe, die auf eine Tiroler Alm aufgetrieben wurden, eine zusätzliche Beihilfe, um den Almauftrieb für Auftreiber:innen weiterhin attraktiv zu halten. Die Auszahlung erfolgte ebenfalls über die AMA. Die Prämie von 100 Euro pro gemolkener Kuh wird dem beziehungsweise der auftreibenden Landwirt:in ausbezahlt. Insgesamt zahlt hier das Land Tirol zirka 3,3 Mio. Euro in die Tiroler Almwirtschaft.
Bescheide und Mitteilungen
Die Bescheide und Mitteilungen werden ein paar Tage nach der Auszahlung zugestellt. Für angemeldete Personen werden die Schreiben über "MeinPostkorb" im "Digitalen Amt" zur Verfügung gestellt. Außerdem können Betriebe mit eAMA-Zugang die Bescheide und Mitteilungen auch im eArchiv abrufen.
Wichtig ist, die Bescheide und Mitteilungen gut durchzulesen. Die Einspruchs- beziehungsweise Beschwerdefrist beträgt nur vier Wochen ab Zustellung. Bei Fragen zu den Bescheiden oder Mitteilungen wenden Sie sich an Ihre zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer.