Flächenzugänge in der biologischen Landwirtschaft
Ein Zupachten konventionell bewirtschafteter Flächen von Betrieben mit biologischer Wirtschaftsweise stellt in unseren Breiten die tägliche Praxis dar. Der Bio-Betrieb hat daher bei Flächenzugängen auf einige durchaus wichtige Punkte zu achten, die im folgenden Artikel näher beschrieben werden.
Flächenzugänge melden!
Werden im Mehrfachantrag neue Flächen beantragt, müssen diese binnen 14 Tagen nach offiziellem Zugang (Beginn Pacht-/Kaufvertrag oder Meldedatum MFA) der zuständigen Bio-Kontrollstelle mittels Flächenzugangsformular gemeldet werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer Kontrollstelle. Die Luftbilder (Lagepläne) der neuen Feldstücke mit lesbar eingetragenen Parzellennummern sollen bereits mit der Meldung mitgeschickt oder für die Bio-Kontrolle bereitgehalten werden. Bei hinzukommenden Bio-Flächen sind der Mehrfachantrag und das gültige Bio-Zertifikat des Vorbewirtschafters der Kontrollstelle zu übermitteln. Bei Nicht-Vorhandensein dieser Unterlagen, sprich ohne lückenlos nachgewiesene Bio-Bewirtschaftung, müssen die Flächen die Umstellungszeit (z.B. bei Grünland mindestens zwei Jahre vor der Ernte) neu durchlaufen.
Besonderheiten im Grünland
Bis zu 20% der Gesamtjahresration darf aus der Beweidung bzw. Beerntung von konventionell zugegangenem Dauergrünland, mehrjährigen Ackerfutterflächen (Luzerne, Klee, etc.) oder von Ackerflächen mit Eiweißpflanzen (z.B. Erbse, Ackerbohne, Soja) stammen.
Werden die 20% überschritten, muss, sofern möglich, um Verkürzung der Umstellungszeit von Flächen angesucht werden (siehe nächster Absatz). Alternativ ist der über die 20% hinausgehende konventionelle Futteranteil im ersten Jahr konventionell zu verkaufen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Richtlinien privater Standards, wie z.B. Zurück zum Ursprung - Grundfutter nur als Umstellungs- oder Bio-Ware erlaubt.
Verkürzte Umstellungszeit (rückwirkende Anerkennung)
Auf konventionellen Zugangsflächen können erst nach der Umstellungszeit biologische Produkte geerntet werden. Grundsätzlich dauert die Umstellungszeit auf Acker- und Grünlandflächen mindestens zwei Jahre. Je nach Vorbewirtschaftung und ÖPUL-Maßnahmen kann bei der zuständigen Behörde (Land Tirol) eine Verkürzung beantragt werden. Daraus ergibt sich eine individuelle Umstellungszeit, die mit Unterzeichnung des Pacht- oder Kaufvertrages beginnt. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, beginnt die Umstellungszeit mit Abgabe des Mehrfachantrages bzw. mit dem Meldedatum an die Kontrollstelle. Leider ist diese Antragstellung in den vergangenen Jahren deutlich aufwendiger geworden und zugleich sind die damit verbundenen Kosten erheblich gestiegen.
Besonderheiten im Acker-/Feldfutterbau
Der Anbau bzw. die Aussaat einjähriger Ackerkulturen, wie Getreide, Kartoffeln, Mais, etc., darf erst 24 Monate nach Beginn der Umstellungszeit erfolgen, damit die Erzeugnisse als "biologisch" gelten können. Wird dieselbe Kultur auf Flächen in unterschiedlichem Status, also auf Bio-Flächen und konventionellen Zugangsflächen angebaut, erhält die gesamte Kultur den niedrigeren Status. Soll die Ware auf den Bio-Flächen nicht abgestuft werden, ist eine Statusteilung erforderlich. Das heißt, es muss zuerst die Ware im niedrigeren Status geerntet und vermarktet werden, ehe die Zertifizierung der Bio-Ware erfolgen kann. Eine Zusatzkontrolle ist notwendig.
Fazit
Ein Flächenzugang in der biologischen Produktion muss in jedem Fall bei der zuständigen Kontrollstelle mittels Flächenzugangsformular, binnen 14 Tagen ab Unterzeichnung des Pacht-/Kaufvertrages oder MFA-Datums, gemeldet werden. Bei Unklarheiten ist es in jedem Fall ratsam, sich bei der zuständigen Kontrollstelle zu informieren, um etwaigen Sanktionen zu entgehen. Für Fragen stehen Ihnen die Bio-Beraterinnen und Berater der Landwirtschaftskammer Tirol gerne zur Verfügung.