Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kleinanzeigen
  • Landwirtschaftliche Blätter
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Tirol logo
LK Tirol logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Arbeitskreise
    • Bauen
    • Biolandbau
    • Konditionalität
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Energie
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzenbau
    • Recht und Steuern
    • Tierhaltung
    • Unternehmenskompetenz
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Tirol
    • Tirol
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionär/innen
      • Mitarbeiter/innen
      • Organigramm
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Verbände
      • Verbände
      • Mitarbeiter/innen Verbände
    • Bildergalerien
    • Videos
    • Publikationen
    • Landwirtschaftliche Blätter
    • anzeigen.lko.at
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Veranstaltungen
    • Lockpfosten
    • Fest-Service
      • Fest-Service
      • Bäuerliche Feste
      • Verpflegung | Tirol am Teller
      • Verpflegung Produkte
      • Rezepte „Tirol am Teller“
    • Tätigkeitsbericht
    • forum lk
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Almwirtschaft
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio(current)1
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe(current)2
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Spezialkulturen und Markt
    • Spezialkulturen und Markt
    • Obst und Obstverarbeitung
    • Gemüse
      • Gemüse
      • Interner Bereich
      • Login für Gemüsebauern
    • Ackerbau
    • Zierpflanzen
    • Pflanzenschutz
    • Direktvermarktung
    • Haus- und Kleingarten
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Arbeitskreise
    • Bauen
    • Biolandbau
    • Konditionalität
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Energie
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzenbau
    • Recht und Steuern
    • Tierhaltung
    • Unternehmenskompetenz
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Landwirtschaftliche Blätter
  1. LK Tirol
  2. Bio
  3. Rechtsgrundlagen für Biobetriebe

Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
01.01.2024 | von DI Dr. Anna Herzog

Die Anpassung der nationalen Rechtsvorgaben an geltendes EU-Recht für die biologische Wirtschaftsweise und infolge des EU-Bio-Audits haben insbesondere auch auf tierhaltenden Bio-Betrieben zu Herausforderungen in der praktischen Umsetzung geführt. Geschafft ist damit allerdings ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit und harmonisierte Bio-Produktionsvorschriften im Unionsgebiet.

Rind, Hühner.jpg © (c) Pixabay_Couleur
© (c) Pixabay_Couleur
Mit Jahresende 2023 sind einige bisher geltende Bestimmungen zum schrittweisen Übergang zwischen „alten“ (gemäß VO (EU) 834/2007) und „neuen“ (gemäß VO (EU) 2018/848) EU-Rechtsvorgaben ausgelaufen und jährlich zu evaluierende Verfügbarkeitsangaben (Eiweißfuttermittel, Bio-Küken und Bruteier) wurden aktualisiert bzw. national noch zu bestimmende Produktionsschriften (Neuweltkamele, Insekten als Bio-Futtermittel) festgelegt. Damit sind folgende rechtliche Punkte relevant geworden und ab heuer berücksichtigen.

Überblick Rechtsvorgaben und Klarstellungen

  • Anteil betriebseigener bzw. regionaler Futtermittel für Pflanzenfresser beträgt 70% – der erhöhte Pflichtanteil gilt mit Jahresbeginn 2024 (bisher 60%), als regional gelten Futtermittel aus Österreich.
  • Dokumentationspflichten - Kälberhaltung: Ausnahmen von der verpflichtenden Kälbergruppenhaltung sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet möglich und einzeltierbezogen begründet zu dokumentieren.
  • Imkerei: als zulässige natürliche Materialien für Beuten gelten national Holz mit niedrigem Verarbeitungsgrad (= Vollholz, Schichtholz, Sperrholz, Holzweichfaserplatten), Stroh, Ton und Lehm, während bei Imkereizubehör zusätzlich auch Metall (außer Aluminium) und Glas zum Einsatz kommen dürfen. Nicht von dieser Regelung umfasste Bestandteile der Beuten sind Fütterungseinrichtungen, Verbindungselemente, Gitterböden und Dachabdeckungen zum Schutz vor Nässe.
  • Regelung zur Eiweißfuttermittelversorgung von Junggeflügel verlängert: die Zufütterung von bis zu 5% nichtbiologischen Eiweißkomponenten bei Junggeflügel bis zur 18. Lebenswoche ist auch 2024 möglich.
  • Richtlinie für die biologische Produktion aktualisiert – enthalten sind auch nationale Produktionsvorschriften für Neuweltkamele (gültig seit 1. August 2023).
  • Zukauf konventioneller männlicher Rinder
    • Junge Zuchtstiere im Alter zwischen sechs und zwölf Monaten dürfen aus Gründen der Arbeitssicherheit (frühzeitiges Anlernen) zugehen. Ab Erreichen des Alters von 12 Monaten ist jedoch nachträglich ein Antrag auf konventionellen Tierzugang zu stellen. Als Nachweis des Alters ist dem Antrag ein Auszug aus der Rinderdatenbank beizulegen. Die Umstellungszeit beginnt ab Genehmigungsdatum. Liegt bei der Vorortkontrolle keine Genehmigung auf, muss das Tier den Betrieb ohne Hinweis auf die biologische Produktion verlassen.
    • Gemeinschaftsstiere – die betriebsübergreifende gemeinsame Nutzung eines konventionellen Zuchtstiers am Bio-Betrieb ist ohne Genehmigung möglich, eine Umstellung des Stiers (Statuswechsel) hingegen nicht.

Auslaufende Kulanz- und Übergangsfristen bei geltenden Regelungen

  • Geflügelhaltungseinrichtungen: die gemäß EU-Bio-Verordnung geltende Übergangsfrist zur Umsetzung geringfügiger bauliche Anpassungen von Bestandsgebäuden an die neuen Rechtsvorgaben (betrifft  Ein- und Ausflugklappen, Besatzdichten und Mindeststallfläche (K2!), feste Trennwände, Sitzstangen und erhöhte Ebenen) läuft noch bis 31. Dezember 2024.
  • Temporäre Anbindehaltung: die nationale Regelung im Zusammenhang mit der einmalig zu beantragenden Genehmigung einer temporären Anbindehaltung auf Bio-Betrieben ist bereits seit 1. Jänner 2022 gültig. Seitdem gilt neben der RGVE-Grenze (35 bzw. 20) auch eine Betriebshöchstgrenze (50 Stück Tiere, ausgenommen Jungtiere unter sechs Monaten) als Genehmigungsvoraussetzung. Ab heuer erfolgt die Überprüfung der geltenden Obergrenze über eine Auswertung der Einträge in der Rinderdatenbank und liegt somit automatisch für die Vorortkontrolle vor.
  • Zukauf konventioneller Zuchttiere (ausgenommen Masttiere, gefährdete Rassen und Bienen): die nationalen Regelungen im Zusammenhang mit der Beantragung des genehmigungspflichtigen Zukaufs nichtbiologischer Tiere sind bereits seit 1. Jänner 2023 gültig. Ab heuer wird jeder Zugang ohne Genehmigung sanktioniert.
Die nationalen Umsetzungsarbeiten sind damit weitgehend abgeschlossen und bieten Rechtssicherheit für die Bio-Betriebe. National noch zu definierende Inhalte betreffen die Summenregelung (Stallbau) bei Wiederkäuern sowie die Produktionsvorschriften für Bio-Kaninchenhaltung. Ab Bekanntwerden allfälliger weiterer Umsetzungsdetails informieren wir wie gewohnt auf www.lko.at.
 

Tipps zur Antragstellung im VIS

Alle regulären, tierbezogenen Antragsverfahren in der biologischen Produktion werden inzwischen über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem VIS abgewickelt. Schritt-für-Schritt Anleitungen zu jedem Antragsverfahren finden Sie hier.
  • Betriebsbezogene Genehmigungen: Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeitsdauer aufrechter Genehmigungen für betriebsbezogene Eingriffe. Sofern diese weiterhin durchgeführt werden sollen, ist eine neuerliche Antragstellung vor dem ersten Eingriff erforderlich. Seit heuer ist eine automatische Erinnerungsemail aus VIS möglich. Diese wird drei Monate vor Auslaufen der Genehmigungsdauer an betroffene Betriebe versendet, sofern bei der Antragstellung die Emailadresse hinterlegt und die Checkbox angekreuzt worden ist, dass man über den weiteren Verlauf des Antrags informiert werden möchte.
  • Temporäre Anbindehaltung: Der Antrag muss nicht neu gestellt werden. Sofern sich die Umstände nicht ändern, bleibt der Bescheid aufrecht. Die Einhaltung der Betriebshöchstgrenze
  • Zukauf konventioneller Zuchttiere: ein Auszug aus VIS bzw. der Bescheid ist bei der Vorortkontrolle bereit zu halten.

Weiteres Informationsangebot

Nähere Informationen zu den Dokumentationspflichten und aktuellen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Kälbergruppenhaltung und zum Zugang nicht biologischer Tiere lesen Sie in der zweiten Jänner-Ausgabe des Bauernjournals bzw. ab 20 Jänner online. Zur vertiefenden Nachlese und praxisbezogenen Anleitung stehen Ihnen außerdem die Bio-Beratungsblätter der Landwirtschaftskammern zur Verfügung.

Alle für die biologische Produktion relevanten und aktuellen Veröffentlichungen und Rechtsgrundlagen gemäß geltendem österreichischem und EU-Recht finden Sie tagaktuell hier: Biologische Produktion - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at). Einen Überblick zu allen aktuellen Bestimmungen, auch im Zusammenhang mit Bio im ÖPUL, bieten auch die Informationsveranstaltungen in Ihrem Bundesland.

Für ein betriebsindividuelles, persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen Ihre Bio-Beraterinnen und Bio-Berater der Landwirtschaftskammern zur Verfügung.

Weiterführende Links:
  • Nationale kontrollrelevante Klarstellungen zur VO (EU) 2018/848 (gültig seit 4. Dezember 2023)
  • Richtlinie für die biologische Produktion (gültig seit 1. August 2023)
Zum vorigen voriger Artikel

Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist

Zum nächsten nächster Artikel

Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023

Biologische Landwirtschaft

  • © TimHill_Pixabay

    Fahrplan neue Bio-Verordnung

    Überblick zu den Rechtsvorgaben für die Bio-Produktion in Österreich
  • © Hagar Lotte Geyer auf Pixabay

    Was ändert sich ab 2023?

    Anpassungsschritte, die ab 01.01.2023 in Kraft treten
  • © (c) Pixabay_Couleur

    Biologische Tier­haltung

    Diese rechtlichen Vorgaben sind ab 2024 zu beachten

LK Beratung

  • © Archiv

    Biolandbau

    Beratungsangebot der LK Tirol nutzen!

Bio | Beratungsblätter

  • © LK Österreich
    Kompakte Infos zur Tierhaltung und zum Zukauf konventioneller Zuchttiere

Bio | Aktuelles

  • © Anna Schreiner
    Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023
  • © Pittracher
    Bio-Anträge im VIS nicht übersehen
  • © Eva Lechner/LK Niederösterreich
    Weideaufzeichnung für Bio-Betriebe
  • © A Herzog_LKÖ
    Weidevorgaben für Bio-Betriebe

Weitere Fachinformation

  • Doku-Pflicht Biobetriebe: Betriebs- und schlagbezogene Aufzeichnungen - "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“
  • Dokumentation am Bio-Betrieb (Teil 1)
  • Bio aktuell - was ab 2025 zu beachten ist
  • Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten
  • Ergänzungen zum Fahrplan ab 2023
  • Rechtliche Anpassungen in BIO ab 2023
  • Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023
  • Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2023
  • Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung
  • Weidegang für alle Bio-Pflanzenfresser
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 2
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
12 Artikel | Seite 1 von 2

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Publikationen
  • Verbände

Partner-Services

  • Agrarmarketing Tirol
  • AIZ – Agrarisches Informationszentrum
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitiut (LFI) Tirol
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
  • lk Bäuerinnen Tirol
  • Mein Hof – Mein Weg
  • Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend
  • Tiroler Tiergesundheitsdienst
  • Schule am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 tirol.lko.at

Landwirtschaftskammer Tirol
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

Telefon: +43 5 92 92-0
E-Mail: office@lk-tirol.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Facebook
  • Youtube
Rind, Hühner.jpg © (c) Pixabay_Couleur

© (c) Pixabay_Couleur