Ausbildungsbescheinigung - was ist das?
Ausbildungsbescheinigung was ist das?
- Berufliche Verwender müssen ab 26. November 2015 über eine gültige Ausbildungsbescheinigung verfügen. Die Ausbildungsbescheinigung erhält ein Antragsteller wenn dieser die fachlichen Fertigkeiten und das Wissen betreffend zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Verlässlichkeit nachweisen kann.
- Entsprechende Kurse zum Erlangen der fachlichen Fertigkeiten und des Fachwissens, werden von der LK-Tirol angeboten.
- Diese Ausbildungsbescheinigung ist nach Ausstellung 6 Jahre gültig. Zur Verlängerung müssen innerhalb der Gültigkeit 4 Weiterbildungsstunden absolviert werden.
- Bis zum 26. November 2015 sind die Sachkundenachweise welche mit dem „alten“ Sachkundekurs bis 2012 erworben wurden, weiterhin gültig.
- Zum Nachweis der Sachkunde gelten bis November 2015:
a) der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung im Ausbildungsgebiet Landwirtschaft, Gartenbau, Feldgemüsebau, Obstbau und Obstverwertung, Weinbau und Kellerwirtschaft, Forstwirtschaft, Forstgarten und Forstpflegewirtschaft, Gärtner und Blumenbinder (Florist), Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter),
b) der erfolgreiche Abschluss einer land- oder forstwirtschaftlichen Fachschule, einer höheren land- oder forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Studienganges einer Fachhochschule oder Hochschule, jeweils der Fachrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau- und Kellerwirtschaft,
c) die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem 16 stündigen Ausbildungskurs nach § 10 Abs. 1, Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012
d) eine Bestätigung über eine in einem anderen Land nach den jeweiligen landesgesetzlichen Vorschriften erfolgreich absolvierte Ausbildung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder über eine erfolgreiche absolvierte Ausbildung im Sinn des § 10 Abs. 2, Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012
e) der Nachweis der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung,
f) die Ausbildungsbescheinigung für Verkaufsberater nach § 3 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, BGBl. II Nr. 233,
g) die Bestätigung über den Abschluss einer nach § 11 anerkannten Ausbildung.
- Die Anträge liegen bei den Bezirkslandwirtschaftskammern auf oder können im Fachbereich Spezialkulturen und Markt bei Frau Schwitzer bestellt werden (Tel. 059292-1500, Mail katharina.schwitzer@lk-tirol.at). Die Gebühren für die Antragstellung und Ausstellung betragen Euro 48,60. Für Fragen betreffend des Gesetzes und der damit verbundenen Neuerungen steht der Referent für Pflanzenschutz, Ing. Ulrich J. Zeni zu Verfügung. Tel. 0592921507, Mail: ulrich.zeni@lk-tirol.at