ÖPUL-Weiterbildungen nicht vergessen
Für alle ÖPUL Maßnahmen stehen Webinare oder Onlinekurse zur Verfügung. Der Vorteil von Onlinekursen ist die orts- und zeitunabhängige Teilnahme. Ob Montag am Vormittag, Donnerstag am Abend oder auch am Sonntag – mit oder ohne Pausen – dieses Format passt sich dem Rhythmus der teilnehmenden Person an. Somit hat der oder die Teilnehmer:in eine hervorragende Möglichkeit sich auch von zu Hause aus weiterzubilden.
Information
Für die ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise – BIO“ können Sie zwischen Webinar – Terminen oder Online Schulungen wählen.
Nach Abschluss des Kurses muss die Teilnahmebestätigung angefordert und selbstständig ausgedruckt werden. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, wird die Bestätigung der Kursteilnahme für Sie vom LFI Tirol an die AMA weitergeleitet. Alle Weiterbildungsstunden bis 20. September 2024 sind auf Ihrer eAMA Seite ersichtlich.
Je nach beantragter ÖPUL Maßnahme sind Weiterbildungsstunden zu absolvieren.
Weitere Termine finden Sie bereits auf unserer Homepage: tirol.lfi.at
Information
Für die ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise – BIO“ können Sie zwischen Webinar – Terminen oder Online Schulungen wählen.
- ONLINE – Schulung (e.lfi.at): Biologische Wirtschaftsweise - BIO im ÖPUL 2023 – allgemeiner Teil und Grundlagen - Teil 1 (3 Stunden)
- ONLINE – Schulung (e.lfi.at): Biologische Wirtschaftsweise: Schwerpunkt Tierhaltung mit Grünland und Feldfutterbau - Teil 2 (2 Stunden)
- ONLINE – Schulung (e.lfi.at): Biologische Wirtschaftsweise: Schwerpunkt Ackerbau - Teil 2 (2 Stunden)
- ONLINE – Schulung (e.lfi.at): Biologische Wirtschaftsweise: Schwerpunkt Tierhaltung mit Grünland und Feldfutterbau - Gesamtschulung 5 Stunden
- ONLINE – Schulung (e.lfi.at): Biologische Wirtschaftsweise: Schwerpunkt Ackerbau – Gesamtschulung 5 Stunden
Nach Abschluss des Kurses muss die Teilnahmebestätigung angefordert und selbstständig ausgedruckt werden. Ihre Zustimmung vorausgesetzt, wird die Bestätigung der Kursteilnahme für Sie vom LFI Tirol an die AMA weitergeleitet. Alle Weiterbildungsstunden bis 20. September 2024 sind auf Ihrer eAMA Seite ersichtlich.
Je nach beantragter ÖPUL Maßnahme sind Weiterbildungsstunden zu absolvieren.
Weitere Termine finden Sie bereits auf unserer Homepage: tirol.lfi.at
Information
Für die ÖPUL Maßnahme „Humuserhalt auf umbruchsfähigem Grünland – HBG“ ist eine fünfstündige Weiterbildung, mit einer Bodenprobe pro fünf Hektar Grünland, vorgeschrieben. Die Bodenprobenstecher können in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer ausgeliehen werden.
Hier können Sie zwischen Webinar-Terminen oder einer Online-Schulung (Teil 1 mit 2 Stunden und Teil 2 mit 3 Stunden oder eine Gesamtschulung mit 5 Stunden) auswählen. Schulungstermine finden Sie auf unserer Homepage.
Um alle Untersuchungsergebnisse fristgerecht zu erhalten und abzuspeichern, müssen die Bodenproben spätestens im Frühjahr 2025 gezogen und an die Untersuchungsstelle geschickt werden. Genaue Informationen erhalten Sie in Ihrer Bezirkslandwirtschaftskammer.
Eine Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen – ob Onlinekurse oder Webinare –ist erforderlich. Termine und Anmeldung zu allen ÖPUL Weiterbildungen erfolgen über tirol.lfi.at
Frist beachten
Bei Teilnahme eines Betriebes an einer relevanten ÖPUL-Maßnahme ist die Weiterbildungsveranstaltung spätestens bis zum 31. Dezember 2025 zu absolvieren. Es wird jedoch empfohlen, die Weiterbildungen so zeitnahe wie möglich zu absolvieren, da das erworbene Wissen dazu genutzt werden sollte, die Umsetzung und Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen der jeweiligen Maßnahmen bestmöglich umzusetzen.
Außerdem ist sicherzustellen, dass mit Ende des Weiterbildungszeitraums eine geschulte Person am Betrieb tätig ist. Verlässt die geschulte Person den Betrieb vor Ende der Frist der Weiterbildungserfordernis, ist sicherzustellen, dass eine andere geeignete Person die Schulung für den Betrieb innerhalb der Frist der relevanten Maßnahme(n) erfüllt.
Geeignete Person
Die Weiterbildung sollte vorzugsweise von dem oder der Betriebsführer:in besucht werden. Sie kann allerdings auch von einer in die Entscheidungen des Betriebes mit eingebundenen Person wie dem oder der Ehepartner:in, Hofnachfolger:in oder Elternteil wahrgenommen werden. Die maßgebliche Einbindung ist im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle zu beweisen. Weiters ist in jedem Fall die Teilnahmebestätigung an den relevanten Weiterbildungskursen für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb aufzubewahren.
Für die ÖPUL Maßnahme „Humuserhalt auf umbruchsfähigem Grünland – HBG“ ist eine fünfstündige Weiterbildung, mit einer Bodenprobe pro fünf Hektar Grünland, vorgeschrieben. Die Bodenprobenstecher können in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer ausgeliehen werden.
Hier können Sie zwischen Webinar-Terminen oder einer Online-Schulung (Teil 1 mit 2 Stunden und Teil 2 mit 3 Stunden oder eine Gesamtschulung mit 5 Stunden) auswählen. Schulungstermine finden Sie auf unserer Homepage.
Um alle Untersuchungsergebnisse fristgerecht zu erhalten und abzuspeichern, müssen die Bodenproben spätestens im Frühjahr 2025 gezogen und an die Untersuchungsstelle geschickt werden. Genaue Informationen erhalten Sie in Ihrer Bezirkslandwirtschaftskammer.
Eine Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen – ob Onlinekurse oder Webinare –ist erforderlich. Termine und Anmeldung zu allen ÖPUL Weiterbildungen erfolgen über tirol.lfi.at
Frist beachten
Bei Teilnahme eines Betriebes an einer relevanten ÖPUL-Maßnahme ist die Weiterbildungsveranstaltung spätestens bis zum 31. Dezember 2025 zu absolvieren. Es wird jedoch empfohlen, die Weiterbildungen so zeitnahe wie möglich zu absolvieren, da das erworbene Wissen dazu genutzt werden sollte, die Umsetzung und Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen der jeweiligen Maßnahmen bestmöglich umzusetzen.
Außerdem ist sicherzustellen, dass mit Ende des Weiterbildungszeitraums eine geschulte Person am Betrieb tätig ist. Verlässt die geschulte Person den Betrieb vor Ende der Frist der Weiterbildungserfordernis, ist sicherzustellen, dass eine andere geeignete Person die Schulung für den Betrieb innerhalb der Frist der relevanten Maßnahme(n) erfüllt.
Geeignete Person
Die Weiterbildung sollte vorzugsweise von dem oder der Betriebsführer:in besucht werden. Sie kann allerdings auch von einer in die Entscheidungen des Betriebes mit eingebundenen Person wie dem oder der Ehepartner:in, Hofnachfolger:in oder Elternteil wahrgenommen werden. Die maßgebliche Einbindung ist im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle zu beweisen. Weiters ist in jedem Fall die Teilnahmebestätigung an den relevanten Weiterbildungskursen für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb aufzubewahren.