ÖPUL-Bio: Im Herbst die Einstiegsmöglichkeit nutzen
Betriebe, die sich für die biologische Wirtschaftsweiße interessieren, haben bis spätestens Ende 2024 Zeit, sich zu überlegen, ob sie in die ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" einsteigen wollen. Da es sich um eine mehrjährige Maßnahme handelt, gilt eine Vertragsverpflichtung bis 31. Dezember 2028. Ein Einstieg sollte deshalb im Vorfeld gut durchdacht werden. Soll die Bio-Prämie bereits im Jahr 2024 abgeholt werden, muss die ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" heuer bis 31. Dezember im Mehrfachantrag beantragt werden. Zusätzlich ist es notwendig, einen Kontrollvertrag mit einer in Österreich anerkannten Bio-Kontrollstelle bis Jahresende zu unterzeichnen. Nur wer einen Kontrollvertrag besitzt, gilt als anerkannter Bio-Betrieb und kann nach der Umstellungszeit seine Produkte biologisch vermarkten. Sobald ein Kontrollvertrag unterzeichnet wurde, müssen alle Vorgaben der EU-Bio-Verordnung 2018/848 eingehalten werden. Zusätzlich müssen die Vorgaben laut der ÖPUL-Bio-Maßnahme umgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem die Anlage von Biodiversitätsflächen und die Weiterbildungsverpflichtung.
Bio-Kontrollstellen
In Österreich gibt es mehrere verschiedene, zertifizierte Bio-Kontrollstellen. Um die Auswahl zu erleichtern, gibt es vom Verband Bio Austria eine Zusammenstellung der pro Jahr anfallenden Kosten je Kontrollstelle. In den Kosten inbegriffen ist die jährlich stattfindende Vorortkontrolle. Diese ist notwendig, um ein gültiges Bio-Zertifikat zu erhalten. Es wird nach der Kontrolle an den jeweiligen Bio-Betrieb versendet und kann auch unter www.bioc.info oder www.easy-cert.com heruntergeladen werden. Am Bio-Zertifikat ist ersichtlich, welches erzeugte Produkt welchen Status hat (konventionell, Umstellungsware, Bio, Eigenbedarf etc.). Die Produkte dürfen also nur als Bio ausgelobt und vermarktet werden, wenn sie am Bio-Zertifikat als Bio-Produkt ausgewiesen sind.
Umstellungszeit
Sobald ein Kontrollvertrag unterzeichnet wurde, beginnt die Umstellungszeit zu laufen. Hierbei gibt es zwei Modelle. Wird das Modell der gesamtbetrieblichen Umstellungszeit gewählt, ist der gesamte Betrieb (Flächen und Tiere) nach zwei Jahren biologisch anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt können alle tierischen und pflanzlichen Produkte biologisch vermarktet werden. Für Dauerkulturen (Obst- und Weinbau) gilt eine dreijährige Umstellungszeit. Es gibt aber auch die Möglichkeit der nicht gleichzeitigen Umstellung. Dabei können verschiedenen Produktionszweige unterschiedlich schnell umgestellt werden. Flächen können beispielsweiße, wenn nachgewiesenermaßen keine verbotenen Betriebsmittel eingesetzt wurden, vorzeitig anerkannt und somit die Umstellungszeit verkürzt werden. In diesem Fall tritt bei den Tieren die tierspezifische Umstellungszeit in Kraft. Diese Variante ist vor allem für Milchviehbetriebe interessant.
Spezielle Bio-Förderungen vom Land Tirol
Bio-Umstellungsförderung (NEU seit heuer)
Bio-Betriebe, die sich in Umstellung befinden, erhalten eine flächenbezogene Leistungsabgeltung. Konkret enthält die Förderung folgende Eckpunkte:
Bio-Kontrollkostenzuschuss
Biologisch wirtschaftende Betriebe erhalten vom Land Tirol einen Zuschuss zu den Kosten für die Bio-Kontrolle. Der Zuschuss beträgt maximal 55% der Nettokosten der Kontrolle, dadurch soll eine Kostenentlastung bei den Aufwendungen für die Kontrollkosten bewirkt werden. Die Abwicklung übernimmt die jeweilige Kontrollstelle und stellt dem/der Landwirt/Landwirtin eine um den Zuschuss des Landes Tirol verminderte Rechnung aus.
Bio-Betriebe, die sich in Umstellung befinden, erhalten eine flächenbezogene Leistungsabgeltung. Konkret enthält die Förderung folgende Eckpunkte:
-
Die Höhe der Leistungsabgeltung beträgt:
200 Euro pro Hektar bei Acker- und Grünlandflächen
500 Euro pro Hektar Sonderkulturen (Spezialkulturen) pro Jahr. - Almflächen werden im Rahmen dieser Richtlinie nicht berücksichtigt.
- Die Leistungsabgeltung wird für maximal zwei Jahre gewährt.
- Einzelbeihilfen werden mit maximal 7.000 Euro pro Jahr begrenzt (De-minimis-Beihilfe)
- Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten ab Unterzeichnung des ersten Kontrollvertrags gestellt werden.
Bio-Kontrollkostenzuschuss
Biologisch wirtschaftende Betriebe erhalten vom Land Tirol einen Zuschuss zu den Kosten für die Bio-Kontrolle. Der Zuschuss beträgt maximal 55% der Nettokosten der Kontrolle, dadurch soll eine Kostenentlastung bei den Aufwendungen für die Kontrollkosten bewirkt werden. Die Abwicklung übernimmt die jeweilige Kontrollstelle und stellt dem/der Landwirt/Landwirtin eine um den Zuschuss des Landes Tirol verminderte Rechnung aus.
Weiterbildungsverpflichtung im ÖPUL
Bis spätestens 31. Dezember 2025 müssen fachspezifische Kurse zu biodiversitätsrelevanten Themen im Mindestausmaß von drei Stunden absolviert werden. Zudem müssen Teilnehmer der Maßnahme fachspezifische Kurse zur biologischen Wirtschaftsweise im Mindestausmaß von fünf Stunden besuchen. Insgesamt sind somit mindestens acht Stunden fristgerecht zu absolvieren.
Webinar: BIO im ÖPUL 2023 – allgemeiner Teil, Grundlagen (3 Stunden, online)
- Mittwoch, 24. Jänner 2024, 19 Uhr
- Mittwoch, 31. Jänner 2024, 19 Uhr
Hier geht's zur Anmeldung:
tirol.lfi.at/webinar-bio-im-öpul-2023-allgemeiner-teil-grundlagen