Änderungen beim Einsatz von nichtbiologischem Grünlandsaatgut ab 2023
Genehmigung für konventionelles Grünlandsaatgut
Mit Jahresende 2022 ist die allgemeingültige Genehmigung für Saatgutmischungen für Dauerwiesen, Wechselwiesen und Weiden (Übergangsfrist) ausgelaufen Der Einsatz von konventionellem Saatgutmischungen bleibt heuer zwar weiterhin möglich, bedarf aber einer individuellen Genehmigung durch die Bio-Kontrollstelle. Dies gilt sowohl für fertige konventionelle Mischungen als auch Mischungen mit konventionellen Einzelkomponenten. Lediglich für Mischungen, deren sämtliche konventionelle Einzelkomponenten im Österreichischen Verzeichnis der allgemeinen Genehmigungen gelistet sind (abrufbar über die Bio-Saatgutdatenbank) ist kein Genehmigungsansuchen erforderlich. Generell kann immer dann um Genehmigung angesucht werden, wenn das gewünschte Saatgut weder in Bio- noch in Umstellungsqualität verfügbar und auch nicht im Verzeichnis der allgemeinen Genehmigungen gelistet ist.
TIPP: Im Zweifelsfall ist es ratsam vor dem Einsatz konventioneller Saatgutmischungen um Genehmigung bei der zuständigen Kontrollstelle anzusuchen.
Verfügbarkeiten im Auge behalten!
Als zuständige Organisation hat die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) wie bisher den Auftrag, eine Biosaat- und Pflanzgutdatenbank (Neu: Pflanzenvermehrungsmaterial-Datenbank) zur Verfügung zu stellen. Diese gilt für alle Akteure in der biologischen Landwirtschaft als Grundlage für die Verfügbarkeit von biologisch produzierter Ware: https://www.ages.at/pflanze/saat-und-pflanzgut/biosaatgut-datenbank
Vor der Beantragung bzw. dem Zukauf von konventionellem Saatgut ist daher die Datenbank zu konsultieren.
Vor der Beantragung bzw. dem Zukauf von konventionellem Saatgut ist daher die Datenbank zu konsultieren.
- Beispiel 1 – Feldfutter
- Beispiel 2 - Dauergrünlandmischung
- Beispiel 3 – Einzelkomponenten
- Beispiel 4 – 70%-Mischung
NEU: Mischungen mit Bio-Komponenten
Saatgutmischungsherstellern haben inzwischen auch Mischungen mit mindestens 70 Gewichtsprozent an Bio- oder Umstellungskomponenten im Sortiment. Das Etikett dieser Mischungen weist neben einem entsprechenden Hinweis auch Anteil und Status aller enthaltenen Arten aus. Derartige Mischungen dürfen nur dann ohne Genehmigung zugekauft werden, wenn diese direkt bzw. deren konventionellen Komponenten im Verzeichnis über die allgemeingültigen Genehmigungen gelistet sind. Auf Anfrage bei den Herstellern soll das Sortiment an derartigen Mischungen in den nächsten Jahren erweitert werden.
Achtung! Überlagertes Saatgut
Liegt am Betrieb noch konventionelles Saatgut für Grünland, Wechselwiesen oder Weiden auf Lager, wird für dessen Verwendung ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Tipp: Es wird empfohlen die Genehmigung bereits frühzeitig (zu Jahresbeginn 2023) zu beantragen, um im Fall des Saatguteinsatzes Sanktionen bei der Kontrolle zu vermeiden.
Tipp: Es wird empfohlen die Genehmigung bereits frühzeitig (zu Jahresbeginn 2023) zu beantragen, um im Fall des Saatguteinsatzes Sanktionen bei der Kontrolle zu vermeiden.