Zweite AMA-Auszahlung
Bereits im Dezember 2025 wurden die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2025 vollständig ausbezahlt. Bei ÖPUL und Ausgleichszulage wurden damals 75 Prozent der voraussichtlich zustehenden Beträge überwiesen. Mit der Auszahlung am 29. Juni 2026 folgten nun die offenen 25 Prozent. Zusätzlich wurde im ÖPUL die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ für Herbst/Winter 2025 vollständig abgerechnet.
Österreichweit werden rund 300 Millionen Euro ausbezahlt. Für Tirol sind insbesondere die Ausgleichszulage mit rund 13,17 Millionen Euro sowie ÖPUL mit rund 14,5 Millionen Euro von Bedeutung. Bei den Direktzahlungen kommen in Tirol zusätzlich rund 980.000 Euro für 1.450 Betriebe zur Auszahlung. Das Land Tirol zahlt ebenfalls wieder 3,3 Millionen Euro Milchkuhalpungsprämie über die AMA aus.
Österreichweit werden rund 300 Millionen Euro ausbezahlt. Für Tirol sind insbesondere die Ausgleichszulage mit rund 13,17 Millionen Euro sowie ÖPUL mit rund 14,5 Millionen Euro von Bedeutung. Bei den Direktzahlungen kommen in Tirol zusätzlich rund 980.000 Euro für 1.450 Betriebe zur Auszahlung. Das Land Tirol zahlt ebenfalls wieder 3,3 Millionen Euro Milchkuhalpungsprämie über die AMA aus.
Worauf Betriebe jetzt achten sollten
Die Mitteilungen und Bescheide sollten unmittelbar nach Zustellung kontrolliert werden. Besonders genau zu prüfen sind die Abrechnungszeilen zu ÖPUL-Maßnahmen, Ausgleichszulage, Direktzahlungen sowie Rückforderungen.
Handlungsbedarf besteht insbesondere dann, wenn Kürzungen wegen fehlender Weiterbildung, fehlender Bodenproben bei „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“, Ergebnissen aus Vor-Ort-Kontrollen, Flächenmonitoring, Vertragszeitraumüberprüfung oder Änderungen bei der Tierhaltung ausgewiesen werden. Bei Unklarheiten sollte rasch Kontakt mit der Bezirkslandwirtschaftskammer aufgenommen werden, weil Einsprüche und Beschwerden fristgebunden sind.
Wichtig ist außerdem ein Sonderfall bei ÖPUL-Maßnahmen: Wird in der Mitteilung erstmals ausgewiesen, dass eine beantragte Maßnahme für 2025 nicht zustande kommt, und erfüllt der Betrieb 2026 die Mindestteilnahmebedingungen, kann binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur zum Mehrfachantrag 2026 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme erforder-
lich sein.
Handlungsbedarf besteht insbesondere dann, wenn Kürzungen wegen fehlender Weiterbildung, fehlender Bodenproben bei „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“, Ergebnissen aus Vor-Ort-Kontrollen, Flächenmonitoring, Vertragszeitraumüberprüfung oder Änderungen bei der Tierhaltung ausgewiesen werden. Bei Unklarheiten sollte rasch Kontakt mit der Bezirkslandwirtschaftskammer aufgenommen werden, weil Einsprüche und Beschwerden fristgebunden sind.
Wichtig ist außerdem ein Sonderfall bei ÖPUL-Maßnahmen: Wird in der Mitteilung erstmals ausgewiesen, dass eine beantragte Maßnahme für 2025 nicht zustande kommt, und erfüllt der Betrieb 2026 die Mindestteilnahmebedingungen, kann binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur zum Mehrfachantrag 2026 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme erforder-
lich sein.
Bescheide und Mitteilungen
Die Bescheide und Mitteilungen werden zeitgleich mit der Auszahlung versendet. Für registrierte Nutzer:innen erfolgt die Zustellung über „MeinPostkorb“, zusätzlich sind die Unterlagen mit eAMA-Zugang im eArchiv abrufbar. Einsprüche gegen ÖPUL- oder AZ-Mitteilungen können online über eAMA im Register „Eingaben“ eingebracht werden. Bei Fragen unterstützt die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer gerne.