Zeitgerechtes Höfegesetz
Seit über 125 Jahren verfolgt das Höferecht ein
klares Ziel: die Erhaltung leistungsfähiger bäuerlicher Familienbetriebe und den Schutz vor einer
Zersplitterung von Grund und Boden. Dieser Grundgedanke bleibt unverändert bestehen.
Unsere bäuerlichen Betriebe sind heute mit völlig anderen Rahmenbedingungen konfrontiert als noch vor wenigen Jahrzehnten. Viele Höfe werden im Nebenerwerb geführt, die Produktionsweisen haben sich durch Mechanisierung und Digitalisierung stark verändert, und gerade in Tirol setzen die natürlichen Gegebenheiten den Betriebsgrößen enge Grenzen. Deshalb ist es richtig, die Voraussetzungen für die Höfeeigenschaft zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Die Absenkung der Mindestertragsleistung erleichtert künftig kleineren Betrieben den Zugang zum Schutz des Höferechts. Gleichzeitig bleibt klar, dass ein geschlossener Hof auch weiterhin ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb sein muss. Ebenso begrüßenswert sind die vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen.
Die Novelle verbindet damit Tradition und Zukunft. Sie stärkt die Rechtssicherheit, berücksichtigt die Vielfalt unserer Höfe und trägt dazu bei, dass bäuerliches Eigentum auch für kommende Generationen erhalten bleibt.