Weitere Erleichterungen für Tirols Landwirtschaft aufgrund anhaltender Trockenheit
Die nun beschlossenen Ausnahmeregelungen stehen im Zusammenhang mit bereits zuvor gesetzten Erleichterungen, mit denen auf die anhaltende Trockenheit reagiert wurde. Dazu zählen insbesondere die verkürzte Nutzungspause bei DIVNFZ-Flächen von neun auf sieben Wochen sowie die bereits ermöglichte vorzeitige Nutzung von DIV-SZ-Biodiversitätsflächen. Wir haben berichtet.
Die aktuellen Anpassungen erweitern diesen Spielraum nun vor allem bei Naturschutzflächen, in der Tierhaltung sowie bei Acker-Maßnahmen.
Naturschutzflächen früher nutzbar
Ab sofort dürfen Grünlandflächen in der Maßnahme „Naturschutz“ mit Schnittzeitpunkt nach dem 12. August genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die erste oder zweite Nutzung handelt.
Betroffen sind vor allem zahlreiche Streuwiesen, die für die Futterversorgung vieler Betriebe eine wichtige Rolle spielen. Auch Nachweide, die beispielsweise erst ab 15. September laut Projektbestätigung erlaubt ist, darf damit bereits früher durchgeführt werden. Die Projektbestätigungen müssen dafür nicht geändert werden, die vorgesehenen Prämien werden trotzdem weiterhin vollständig gewährt. Wichtig ist, dass lediglich der Nutzungstermin gelockert wurde. Die in den Projektbestätigungen festgelegte Nutzungshäufigkeit bleibt unverändert bestehen. Wer darüberhinausgehende Änderungen der Bewirtschaftung vornehmen möchte, muss weiterhin die Projektbestätigung entsprechend anpassen lassen.
Verkürzte Haltedauer
Eine weitere wesentliche Entlastung betrifft die Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“. Hier wurde die vorgeschriebene Haltedauer für das Antragsjahr 2026 von bisher 31. Dezember auf 31. August verkürzt. Damit wird die Prämie auch dann gewährt, wenn Tiere einer gefährdeten Rasse bereits ab 1. September den Betrieb verlassen. Nachbesetzungen sind daher nach dem 31. August nicht mehr erforderlich.
Gerade für Betriebe mit Futterknappheit eröffnet diese Maßnahme zusätzliche Handlungsspielräume.
Acker-Biodiversitätsflächen
Bereits vor rund zwei Monaten wurde die vorzeitige Nutzung von Acker-Biodiversitätsflächen ermöglicht. Nun wurde zusätzlich eine dritte Nutzung freigegeben. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Flächen im Mehrfachantrag 2026 mit den Codes OPUBB oder OPBIO versehen werden. Für Flächen mit einer dritten Nutzung wird jedoch keine UBB- bzw. BIO-Prämie gewährt.
Flexibilität bei Begrünungen
Für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ können die vorgegebenen Fristen zur Anlage von Zwischenfrüchten (30 Tage) oder Hauptfrüchten (50 Tage) im Jahr 2026 überschritten werden, wenn aufgrund der Trockenheit die erforderlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Anbau nicht gegeben sind. Die Aussaat muss jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden, sobald ausreichende Bedingungen vorliegen. Die Notwendigkeit einer Fristüberschreitung muss im Anlassfall glaubhaft gemacht werden können. Unverändert bleiben die letztmöglichen Anlagetermine von 20. September für abfrostende Mischungen und 15. Oktober für winterharte Begrünungen.
Unterstützung in einer schwierigen Situation
Die nun veröffentlichten Ausnahmeregelungen sollen den Betrieben helfen, die Folgen der außergewöhnlichen Trockenheit besser zu bewältigen und die Futterversorgung sicherzustellen. Trotz der Lockerungen bleiben die grundlegenden Ziele der ÖPUL-Maßnahmen bestehen. Alle nicht ausdrücklich geänderten Bewirtschaftungsauflagen sind daher weiterhin einzuhalten. Die Landwirtschaftskammer Tirol empfiehlt den Betrieben, bei Unsicherheiten rechtzeitig Kontakt mit den zuständigen Beraterinnen und Beratern aufzunehmen.