Wald und Wild im Einklang
Grundeigentum und Jagd-
ausübung stehen untrennbar miteinander in Verbindung. Nur in seltenen Fällen kann dieses Jagdrecht aber auch selbst ausgeübt werden. In der Regel wird es im Rahmen einer Genossenschafts- oder Eigenjagd verpachtet. Nur wenn dabei auf die Bedürfnisse und Wünsche des jeweiligen Vertragspartners Rücksicht genommen wird, können die Ziele des Tiroler Jagdgesetzes erreicht, das Eigentum bestmöglich geschont und ein reibungsloses Miteinander von Jagdausübungsberechtigten und Grundeigentümern gewährleistet werden. Am besten gelingt dies, wenn Pachtverträge ausgehend von einem bewährten Musterpachtvertrag geschlossen werden. Der Beratungsalltag der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass das bisher bestehende, vielfach verwendete Vertragsmuster mehrere Defizite aufweist. Insbesondere im Bereich Wildschadensschätzung, Jagdausübung und Schutz-
maßnahmen kam es immer wieder zu unbefriedigenden Ergebnissen und dadurch zu wiederkehrenden Konflikten zwischen Jagd und Grundeigentum. Aus diesem Grund wurde der bestehende Vertrag unter die Lupe genommen und in den kritischen Punkten verbessert.
Neuerungen
Der organisatorische Ablauf der Wildschadenserhebung und –schätzung musste, bedingt durch den Wegfall vom System der Ortsschätzmänner, am stärksten überarbeitet werden. Im neuen Vertragsmuster wurde der Ablauf der Schadensschätzung erheblich praktikabler gemacht. Während bisher die Ermittlung des Schadens in vielen Verträgen oft nur noch durch einen teuren, gerichtlich beeideten Sachverständigen vorgenommen werden konnte, kann diese Schätzung nun von der Bezirkskammer bzw. einer von dieser vorgeschlagenen Person vorgenommen werden. Die Bezirkskammern verfügen als die Experten für Land- und Forstwirtschaft über genügend Erfahrung, um die Schadenshöhe entweder selbst zu ermitteln oder um geeignete fachkundige Personen hinzuziehen. Der Jagdpächter kann bestimmen, ob bei der Erstellung des Schadensgutachtens eine zweite fachkundige Person hinzuzuziehen ist oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit wurde geschaffen, um etwaige Bedenken auszuräumen und eine einvernehmliche Lösung leichter umzusetzen. Für den Waldbereich besteht zusätzlich die Möglichkeit, bei Vertragsunterzeichnung in einer Zusatzvereinbarung einfache Schadenssätze für verbissene oder geschälte Forstpflanzen bzw. Bäume zu ermitteln. Im Schadensfall können dann Grundeigentümer und Verpächter den Wild-
schaden gemeinsam auf einfachste Weise ermitteln.
Wildschäden und Abschussplan
Auch beim Thema Schutz vor Wildschäden kommt es zu einer einfach umzusetzenden Lösung. Die Vertragspartner Pächter und Verpächter einigen sich hier bei Vertragserrichtung auf einen fachkundigen Experten, wenn sie sich über Ausmaß und Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden nicht einigen können. Dieser entscheidet für alle Vertragsparteien verbindlich über die Notwendigkeit und das Ausmaß. Weiters verpflichtet sich der Pächter im neuen Vertrag dazu, dem Verpächter unaufgefordert einmal jährlich über den neuen Abschussplan und die letztjährige Abschussplanerfüllung zu informieren. Zu guter Letzt wurden einige Fristen
praxistauglicher gestaltet. Die Landwirtschaftskammer und der Tiroler Jägerverband haben gemeinsam vereinbart, diesen neuen Mustervertrag in ihrer jeweiligen Beratungstätigkeit zu empfehlen. Er steht auf den jeweiligen Homepages der Organisationen und bei den Bezirkskammern kostenlos zur Verfügung.