„Von praktikablem Raubtiermanagement weit entfernt"
Das Landesverwaltungsgericht hat den Abschussbescheid für die beiden Wölfe 108MATK und
121FATK im Bezirk Lienz zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverwiesen. Im
Falle des zum Abschuss freigegebenen Wolfes 158MATK im Wipptal wurde die aufschiebende
Wirkung einer Beschwerde zuerkannt.
„Die Zeit drängt, und zwar nicht erst seit heute. Dass die bis Ende Oktober geltenden
Abschussbescheide nun nicht mehr ausgeführt werden können, zeigt, wie weit wir von einem
praktikablen Raubtiermanagement entfernt sind. Wenn es nicht rasch zu einer gesetzlichen
Neuregelung bzw. einer Novellierung des Jagdgesetzes kommt, dann werden sich wohl viele
Bäuerinnen und Bauern überlegen, ob sie ihre Tiere im nächsten Sommer überhaupt auf die Alm treiben
oder die Tierhaltung komplett aufgeben. Wir setzen unsere Almwirtschaft zugunsten eines nicht mehr
vom Aussterben bedrohten Raubtieres aufs Spiel, das kann es nicht sein, da muss gehandelt werden.
Und zwar noch diesen Herbst – da müssen politische Zusagen dann auch umgesetzt werden“,
unterstreicht LK-Präsident Josef Hechenberger.