Vogelgrippe: Die Stallpflicht endet am Samstag, 4. April 2026!
Folgende Maßnahmen sind von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern einzuhalten :
- Geflügel darf nicht unter freiem Himmel gefüttert und getränkt werden.
- Der Kontakt mit Wildgeflügel muss bestmöglich verhindert werden.
- Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) müssen von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.