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Viele Fragen - ein Termin

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08.04.2025 | von Daniel Engl

Die Bausprechtage mit der Abteilung Agrarwirtschaft beim Land Tirol können ab sofort wieder in den Bezirkslandwirtschaftskammern in Anspruch genommen werden.

Bausprechtage (c)Gstinig Philipp Kopie.jpg © Archiv
© Archiv
Steht ein Um-, Zu- oder Neubau eines Stall- oder Wirtschaftsgebäudes an, sind damit viele Fragen verknüpft. Von entscheidender Bedeutung ist eine gut überlegte Planung, welche den geltenden gesetzlichen und förderrelevanten Vorgaben entsprechen muss. Vorerst ist die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit des Gebäudes für die Flächenwidmung nachzuweisen. In weiterer Folge müssen die Planungsunterlagen für einen positiven Baubescheid vorbereitet werden. Da die Gemeinde als Baubehörde selbst nicht alle Kompetenzbereiche abdeckt, wird ein Bauprojekt schon im Vorfeld von der Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung raumordnungs- und förderfachlich begutachtet und bewertet. Im Rahmen der Bausprechtage kann nicht nur der eigentliche Bauplan genau besprochen werden, Ziel ist es, alle für eine positive Projektumsetzung erforderlichen Kriterien und Fragen nach vorheriger Vereinbarung mit der Bezirkslandwirtschaftskammer zu klären.

Bausprechtage ab Ende April

Auf Initiative der Landwirtschaftskammer bietet die Abteilung Agrarwirtschaft daher wieder ab Ende April die bewährten Bausprechtage auf unseren Bezirksstellen an. Bei diesen Terminen können sich die Bauwerber mit ihren Bauberatern oder Projektplanern und den Experten der Agrarwirtschaft zu Fragen der passenden Dimensionierung und Situierung, sowie über die Förderfähigkeit und die geltenden Kriterien abstimmen. Nur so kann es schon im Vorfeld gelingen, mögliche Hindernisse und Knackpunkte zu erkennen und zu beheben. Durch diese Vorgehensweise kann die Effizienz in der Planungs- und Abwicklungsphase für alle Beteiligten erhöht werden. „Die Bausprechtage hat es vor einiger Zeit bereits gegeben, sind aber seit der Corona-Zeit nicht mehr abgehalten worden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine umfassende Besprechung der geplanten Bauprojekte von großer Bedeutung ist. Aus diesem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, diese Besprechungsmöglichkeit gemeinsam mit der Abteilung Agrarwirtschaft wieder zu ermöglichen. So können auf allen Seiten Zeit, Geld und auch Wege gespart werden. Danke an alle Beteiligten, dass wir diesen Service künftig wieder anbieten können“, so LK-Präsident Josef Hechenberger.

Bausprechtage mit Terminvereinbarung

Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich ab sofort bei ihrer Bezirkslandwirtschaftskammer zu einem Sprechtag anmelden. Es erfolgt eine direkte Terminabstimmung seitens der Bezirksstelle mit den jeweils zuständigen Mitarbeiter:innen der Abteilung Agrarwirtschaft. Den Landwirt:innen wird in weiterer Folge ein Termin zugewiesen. Die BLK gibt auf Nachfrage Auskunft zu den mitzubringenden Unterlagen.

Kontaktdaten zur Anmeldung

BLK Imst
Tel.-Nr.: 05 92 92-2100
E-Mail: bk-imst@lk-tirol.at

BLK Kitzbühel
Tel.-Nr.: 05 92 92-2300
E-Mail: bk-kitzbuehel@lk-tirol.at

BLK Kufstein
Tel-Nr.: 05 92 92-2400
E-Mail: bk-kufstein@lk-tirol.at

BLK Landeck
Tel.-Nr.: 05 92 92-2500
E-Mail: bk-landeck@lk-tirol.at

BLK Reutte
Tel.-Nr.: 05 92 92-2700
E-Mail: bk-reutte@lk-tirol.at

Bausprechtage finden nicht bzw. nur in geänderter Form in folgenden Bezirken statt: Lienz, Schwaz, Innsbruck

Begutachtungsschritte im Bauverfahren:

Nach der Erstellung einer ersten Skizze und Abklärung der Finanzierbarkeit mittels Betriebskonzept steht fest, in welche Richtung die bauliche Entwicklung gehen soll. Der nächste wichtige Schritt im Planungsprozess ist die Klärung der Widmungsfrage. Dazu ist natürlich die jeweilige Gemeinde erster und wichtigster Ansprechpartner! Dabei geht es um die Frage, ob die Baumaßnahme am geplanten Standort umsetzbar ist.
Daher ist dies auch eine der wesentlichsten Fragestellungen! Für die Klärung dieser Frage wird im Regelfall am meisten Zeit benötigt. Aus diesem Grund ist es wichtig, für die Planungsphase ausreichend Zeit einzuplanen! Die Baubehörde leitet die erstellten Planunterlagen an diverse Stellen zur Begutachtung weiter.

Zur Klärung der Widmungsfrage:
  • Raumordnung allgemein z.B. Bauplatzeignung (Zufahrt, Strom, Abwasser, …)
  • Betriebswirtschaftliche Notwendigkeit in der Landwirtschaft 
  • Schutz vor Naturgefahren z.B. Wildbach- und Lawinenverbauung Naturschutz
  • ggf. noch einige mehr!
Im Bauverfahren:
  • Brandschutz z.B. Abstände zu baulichen Anlagen oder zur Grundgrenze
  • Hochbautechnik z.B. Technisch Bauvorschriften, OIB Richtlinien, …
  • und noch einige mehr
Betriebswirtschaftliche Notwendigkeit
Diese ist aus Sicht der Landwirtschaft natürlich das bedeutendste Kriterium für die Umsetzbarkeit eines Projekts. Im Tiroler Raumordnungsgesetz ist verankert, dass bei Baumaßnahmen im Freiland und auf Sonderflächen gem. § 42, § 42b, § 44, § 47 TROG das betriebswirtschaftliche Erfordernis geprüft werden muss. Dazu bedienen sich die meisten Behörden den Amtssachverständigen der Abteilung Agrarwirtschaft beim Land Tirol.

Kontakt

  • Daniel Engl
    Dipl.-Ing. Daniel Engl
    daniel.engl@lk-tirol.at
    T +43 5 92 92-1312
    F +43 5 92 92-1399
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