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Tiroler Jagdgesetznovelle 2026

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10.02.2026 | von LK Tirol

Gültig ab 1. April 2026 – Fragen und Antworten zum Thema Wolfsmanagement in Tirol

Ist der Wolf ein geschütztes Wildtier?

Ja, der Wolf ist EU-rechtlich auf Basis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) eine geschützte Tierart. Der Schutzstatus wurde 2025 von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Die FFH-RL verpflichtet Österreich, den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen sowie einen günstigen Erhaltungszustand beim Wolf wiederherzustellen oder zu bewahren.

Wer darf in Tirol Wölfe jagen?

Wer sich in Tirol an der Wolfsjagd beteiligt, muss eine gültige Tiroler Jagdkarte und einen gültigen Jagderlaubnisschein für den Wolf im jeweiligen Jagdrevier vorweisen können. Für jegliche jagdliche Aktivität, wozu auch das Führen einer Jagdwaffe im Jagdgebiet gehört, ist grundsätzlich die Zustimmung des Jagdpächters bzw. Jagdausübungsberichtigten erforderlich.

Was ist laut Tiroler Jagdgesetz ein Risikowolf bzw. ein Schadwolf?

§ 2 Abs. 18 des Tiroler Jagdgesetzes legt dazu fest: a) Risikowölfe sind Tiere, die ein problematisches Verhalten gegenüber dem Menschen zeigen, das die öffentliche Sicherheit gefährdet (Risiko- ereignis). b) Schadwölfe sind Tiere, die sich im Bereich landwirtschaftlicher Weideflächen aufhalten und Nutztiere getötet oder verletzt haben (Schadereignis).

Dürfen Wölfe in Tirol gejagt werden?

Ja, aber nur unter der Voraussetzung einer jagdrechtlichen Ausnahmegenehmigung (Maßnahmenverordnung oder Verständigung) durch das Land Tirol oder im Falle einer unmittelbaren Gefährdung von Menschen oder Nutztieren. Wölfe sind im Tiroler Jagdgesetz grundsätzlich ganzjährig geschont, die Entnahme eines Wolfes ist immer an das Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen geknüpft.

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Wolf in Tirol entnommen werden?

Voraussetzung ist entweder eine gültige Ausnahmegenehmigung des Landes Tirol für zum Beispiel einen Schadwolf oder Risikowolf oder eine Notwehrsituation, in der ein Wolf Menschen oder Weidetiere unmittelbar bedroht oder angreift. Bei der Notwehrsituation („Schuss auf Sicht“) ist rechtlich ein strenger Maßstab anzulegen, das heißt die Gefährdung für Mensch oder Weidetiere muss unmittelbar und nachvollziehbar sein (z.B. ein Wolf befindet sich in einer Schaf- oder Rinderherde am landwirtschaftlichen Betrieb, auf einer Weide oder auf der Alm). Das bloße Annähern oder der Aufenthalt eines Wolfes in Nähe eines bewohnten oder landwirtschaftlich genutzten Gebäudes stellt nicht zwangsläufig eine Situation der Notwehr oder des entschuldigenden Notstandes dar, sofern nicht unmittelbar Personen oder Nutztiere gefährdet sind.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen sich z.B. Tierhalter:innen, Hirt:innen oder Almpersonal an der Wolfsjagd beteiligen?

Grundvoraussetzung ist eine gültige Ausnahmegenehmigung des Landes Tirol für die Entnahme eines Wolfs für das betreffende Jagdrevier. Weitere Voraussetzung ist eine gültige Tiroler Jagdkarte und eine entsprechende Jagderlaubnis für die Wildart Wolf für das jeweilige Jagdrevier. Die Jagderlaubnis wird auf Anfrage vom Jagdpächter bzw. Jagausübungsberechtigten schriftlich ausgestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Land Tirol unter Einbeziehung des Jagdausübungsberechtigten diese Jagderlaubnis ausstellen.

Was ist ein Jagderlaubnisschein?

Ein Jagderlaubnisschein ist ein vom Jagdausübungsberechtigten des jeweiligen Jagdreviers ausgestelltes Dokument, in welchem einer Person mit gültiger Tiroler Jagdkarte die Erlaubnis zur Bejagung bestimmter Wildarten, zum Beispiel konkret dem Wolf, erlaubt wird. Der Jagderlaubnisschein hat jedenfalls Vor- und Familienname, die Jagdkartennummer des Berechtigten, das betreffende Jagdgebiet, die Gültigkeitsdauer und die Wildart (Wolf), die erlegt werden darf, zu enthalten. Der Jagderlaubnisschein ist bei der Jagd mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Eine bestehende Jagderlaubnis auf „Raubwild“ umfasst nicht automatisch eine Jagderlaubnis nach der Maßgabe der Sonderbestimmungen zu Wölfen – die Wildart muss genau bezeichnet werden.

Wo finde ich die Kontaktdaten meines zuständigen Jagdpächters oder Jagdausübungsberechtigen?

Auskunft dazu erteilt der Tiroler Jägerverband.

Wo finde ich die Jagdgebiete in meiner Gemeinde/in Tirol?

Sämtliche Tiroler Jagdgebiete sind im Tiroler Rauminformationssystem TIRIS unter maps.tirol.gv.at/synserver?user=guest&project=tmap_master&client=coreeinsehbar.
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