Tiertransportgesetz: Tiertransportunternehmer-Genehmigung rechtzeitig verlängern!
Daher laufen viele dieser Genehmigungen im 5-Jahres-Rhythmus bald aus. Im Jahr 2027 müssen wieder sehr viele dieser Tiertransportunternehmergenehmigungen verlängert werden.
Auf der jeweiligen schriftlichen Zulassung als Tiertransportunternehmer ist das Datum der Gültigkeit ersichtlich.
Die Formulare finden Sie unten im Downloadbereich.
Auf der jeweiligen schriftlichen Zulassung als Tiertransportunternehmer ist das Datum der Gültigkeit ersichtlich.
- Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens sechs Monate, spätestens jedoch drei Monate vor Ablauf der Zulassung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Es sind Verwaltungskosten zu entrichten.
- Sollten diese Termine versäumt werden, ist um Neuausstellung einer Tiertransportunternehmergenehmigung anzusuchen.
Die Formulare finden Sie unten im Downloadbereich.
Zur Erinnerung:
Eine Zulassung als Transportunternehmer "Kurzstrecke" braucht jeder (egal ob Landwirtin/landwirt oder nicht), der eigene und/oder fremde Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportiert. Ausgenommen sind Transporte von/zur Alm (ohne km-Einschränkung).
Eine Zulassung als Transportunternehmer "Kurzstrecke" braucht jeder (egal ob Landwirtin/landwirt oder nicht), der eigene und/oder fremde Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportiert. Ausgenommen sind Transporte von/zur Alm (ohne km-Einschränkung).