Stromtarifänderung NEU
Die Tiwag teilt im Schreiben mit, dass die Allgemeinen Lieferbedingungen geändert werden. Hauptgrund ist die Möglichkeit für die Tiwag, Strompreise nach den Marktgegebenheiten – öfter als nur einmal im Jahr – anpassen zu können. Wenn dieser Teil nicht beeinsprucht wird, gelten die Lieferbedingungen als akzeptiert. Wäre jemand mit den Lieferbedingungen nicht einverstanden, wird die Person noch drei Monate weiter mit Strom zu den bisherigen Konditionen beliefert. Danach muss ein neuer Stromanbieter gesucht werden.
Wichtiger ist, dass die Tiwag in ihrem Schreiben den Geschäftskund:innen – zu denen auch Landwirtschaftsbetriebe gehören – einen neuen Tarif namens „comfort business“ anbietet. Die Höhe des Tarifes wird mit 25,56 Cent/kWh brutto angeboten. Kund:innen, die bis 30. Juni einen Wechsel auf das neue Produkt vollziehen, erhalten einen Aktionsbonus in Höhe von 2,4 Cent (brutto), womit folglich ein Preis von 23,16 Cent entsteht. Zu beachten ist, dass diese Preisangabe jedoch nur den Preis für die „Ware“ Strom (inkl. MwSt.) angibt! Der genannte Preis wird auch als Arbeitspreis Strom bezeichnet.
Strompreis gesamt
Um den Gesamtpreis für den Endkunden zu ermitteln, muss man wissen, dass zum Arbeitspreis noch die Komponenten Netzbeitrag und Abgaben dazugezählt werden müssen. Abgaben an den Staat spielen derzeit keine größere Rolle, weil sie im Wesentlichen ausgesetzt sind. Der Netzbeitrag beträgt inkl. Mehrwertsteuer etwa 6,7 Cent/kWh. Der Gesamtpreis Strom im angebotenen Stromprodukt wird demzufolge mit dem Aktionsbonus ab Juli brutto etwa 30 Cent für eine Kilowattstunde betragen.
Viele Landwirtschaftsbetriebe haben in den vergangenen Jahren auf den von der Landwirtschaftskammer ausverhandelten Tarif gewechselt und von einem sehr günstigen Strompreis profitiert. Im Zuge der allgemeinen Strompreiserhöhung werden alle bisherigen Tarife – wie auch der Tarif EcoAgrar – auf ein höheres Niveau angepasst, als der neu angebotene Tarif. Trotzdem wird sich die Landwirtschaftskammer weiterhin bemühen, günstige Rahmenbedingungen für die Landwirtschaftsbetriebe zu erreichen.
Vorgangsweise
Der neue Tarif „comfort business“ wird allen Geschäftskund:innen inklusive Landwirtschaftsbetrieben angeboten. Er beinhaltet den oben angesprochenen Aktionsbonus von 2,4 Cent/kWh brutto, wenn das Angebot bis 30. Juni
angenommen wird. Voraus-
gesetzt es gibt keine unvor-
hersehbaren Änderungen, sollte der neue Tarif zeitgerecht vor dem 30. Juni angenommen werden!
Bei Online Zugängen kann der Wechsel auch über das Kundenportal der Tiwag durchgeführt werden.
Strompreisbremse beantragen!
Antragsfrist bis 31. Mai
Wenn Ihre Landwirtschaft und Ihr Haushalt von einem gemeinsamen Stromanschluss versorgt werden und Sie den Hauptwohnsitz am Standort des Stromanschlusses haben, prüfen Sie bitte, ob auf Ihrer Stromrechnung (bei Tiwag Seite 2) unter Lastprofil ein „L“ steht! Wenn alle genannten Voraussetzungen zutreffen, können Sie noch aktiv bis 31. Mai 2023 die Strompreisbremse für den Erhalt einer Unterstützung der Kosten für die ersten 2.900 kWh Strombezug beantragen. Alle Stromkund:innen, die ein Lastprofil L auf ihrer Stromrechnung haben, sollten in den vergangenen Wochen die nachfolgenden Nummern vom Stromlieferanten bekommen haben. Für den Antrag Strompreisbremse benötigen Sie die Identifikationsnummer und Prüfnummer vom Stromlieferanten, ihre persönlichen Daten und die Angabe der 33-stelligen Zählpunktnummer, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden.
Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Mai 2023 möglich und erfolgt unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag
Wenn Ihre Landwirtschaft und Ihr Haushalt von einem gemeinsamen Stromanschluss versorgt werden und Sie den Hauptwohnsitz am Standort des Stromanschlusses haben, prüfen Sie bitte, ob auf Ihrer Stromrechnung (bei Tiwag Seite 2) unter Lastprofil ein „L“ steht! Wenn alle genannten Voraussetzungen zutreffen, können Sie noch aktiv bis 31. Mai 2023 die Strompreisbremse für den Erhalt einer Unterstützung der Kosten für die ersten 2.900 kWh Strombezug beantragen. Alle Stromkund:innen, die ein Lastprofil L auf ihrer Stromrechnung haben, sollten in den vergangenen Wochen die nachfolgenden Nummern vom Stromlieferanten bekommen haben. Für den Antrag Strompreisbremse benötigen Sie die Identifikationsnummer und Prüfnummer vom Stromlieferanten, ihre persönlichen Daten und die Angabe der 33-stelligen Zählpunktnummer, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden.
Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Mai 2023 möglich und erfolgt unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag