Stromkostenzuschuss: Start der Stufe Zwei
Alle landwirtschaftlichen Be-
triebe, die im Herbst einen MFA 2022 gestellt haben, erhalten automatisch die erste Stufe des pauschalen Stromkostenzuschusses Landwirtschaft. Die Beträge werden über die pauschale Ermittlung der Energieverbräuche nach der Flächenausstattung und dem Tierbesatz ermittelt. Der Förderbetrag wird voraussichtlich ab Ende April von der AMA an die Betriebe ausbezahlt. In Kürze wird die zweite Stufe der Unterstützung für besonders stromintensive Betriebe anlaufen. In nachstehender Tabelle sind jene Produktionszweige angeführt, die für die zweite Stufe antragsberechtigt sind! Wenn Sie ihren Betrieb einem dieser Einträge zuordnen können und einen hohen jährlichen Stromverbrauch aufweisen, können Sie einen Antrag für die zweite Stufe stellen.
Antragsberechtigte Sparten zum Stromkostenzuschuss stromintensive Betriebe
- Elektrisch betriebene Belüft ungen, e-Kühlungen, e-Trocknung
- Elektrisch betriebene Beregnung lw. Flächen
- Direktvermarktung, Be- und Verarbeitung lw. Produkte
- Erzeugung lw. Produkte in Innenräumen (Pilze etc.)
- Produktion von Gemüse, Obst und Zierpflanzen
- Bäuerliche Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietung
- Buschenschank, Almausschank
- Aquakulturen, Teichwirtschaft
- Weinproduktion
Tipp: Prüfen Sie am besten selbst, ob die Beantragung der zweiten Stufe für Sie von Bedeutung ist. Die einfache Eingabe in den Entlastungsrechner Landwirtschaft (siehe Infobox „Mit wie viel kann ich rechnen?“) zeigt Ihnen, welche Vergütung in der Stufe zwei für Ihren Betrieb zu erwarten ist.
Antrag bis 17. April stellen
Die Antragstellung startete am
6. Februar und ist bis spätestens 17. April 2023 möglich. Die Antragstellung erfolgt nach Anmeldung im eAMA Portal im Reiter „Eingaben“ – „Andere Eingaben“ – im Suchfeld „Strom“ eingeben. Anschließend wird folgender Eintrag angezeigt: „Antrag auf Stromkostenzuschuss Landwirtschaft für strom-
intensive Bereiche“.
Die Förderung erfolgt nach dem tatsächlich gemittelten Stromverbrauch der letzten zwei Jahre. Dazu sind bei der Antragstellung die Stromrechnungen der letzten zwei Jahre hochzuladen. Weiters muss ein Nachweis für den Betriebszweig erbracht werden. Als Nachweis eignen sich z.B. Bewilligungen, Einheitswertbescheide, Meldungen der bäuerlichen Nebentätigkeit an die Sozialversicherung, etc. Gibt es keine behördlichen Dokumente, können auch Fotos hochgeladen werden, die mit Standortdaten versehen sind (dazu müssen zum Erstellen der Fotos in der Kameraeinstellung die Funktionen „Geotagging“ und die Standortfunktion „GPS“ aktiviert sein!). Das Foto kann dadurch nachweislich dem Standort der Aufnahme zugeordnet werden.
Berechnung der Förderhöhe
Vom durchschnittlichen Jahresstromverbrauch der letzten zwei Jahre wird der pauschal berechnete Stromverbrauch aus der Stufe 1 abgezogen. Der sich ergebende Wert abzüglich einer Mindestschwelle von 7.500 kWh ergibt die Bemessungsgrundlage für die Stufe 2. Die Bemessungsgrundlage multipliziert mit einem Wert von 10,4 Cent/kWh ergibt den Vergütungsbetrag der Stufe 2.
Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses der Stufe 2 wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.
Detaillierte Informationen zum Stromkostenzuschuss
Detaillierte Informationen zur 2. Stufe des Stromkostenzuschusses finden Sie im betreffenden Merkblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter
Mit wie viel kann ich rechnen?
Mit unterschiedlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf den starken Anstieg der Betriebsmittelpreise reagiert. Wie sich das auf den eigenen Betrieb auswirkt, lässt sich im Entlastungsrechner schnell und unkompliziert ermitteln.
Dieser beinhaltet:
• Temporäre Agrardieselrückvergütung
• CO2-Rückvergütung • Stromkostenzuschuss Stufe 1
• Stromkostenzuschuss Stufe 2
Der Entlastungsrechner steht als Excel-Version sowie als mobile Onlineversion zur Verfügung. Damit ist die Eingabe der betrieblichen Daten entweder am PC, per Handy oder per Tablet möglich.
noe.lko.at/entlastungsrechner-landwirtschaft-wie-wirken-sich-die-entlastungsma%C3%9Fnahmen-auf-ihren-betrieb-aus+2400+3684703
Dieser beinhaltet:
• Temporäre Agrardieselrückvergütung
• CO2-Rückvergütung • Stromkostenzuschuss Stufe 1
• Stromkostenzuschuss Stufe 2
Der Entlastungsrechner steht als Excel-Version sowie als mobile Onlineversion zur Verfügung. Damit ist die Eingabe der betrieblichen Daten entweder am PC, per Handy oder per Tablet möglich.
noe.lko.at/entlastungsrechner-landwirtschaft-wie-wirken-sich-die-entlastungsma%C3%9Fnahmen-auf-ihren-betrieb-aus+2400+3684703