Start des Mehrfachantrags 2026 am 3. November
Am 3. November 2025 beginnt die Online-Einreichung für den Mehrfachantrag 2026 (MFA 2026) über www.eama.at. Wie gewohnt stehen die Bezirkslandwirtschaftskammern unterstützend zur Seite – sei es bei technischen Fragen oder bei der Eingabe selbst.
Das seit 2023 bewährte Ein-Antrag-System wird auch 2026 fortgeführt. Damit entfällt die Notwendigkeit separater Herbstanträge. Die reguläre Abgabefrist endet am 15. April 2026, eine Nachfrist ist nicht vorgesehen. Dennoch gibt es bis Jahresende einige wichtige Fristen und Pflichten zu beachten.
Neue Maßnahmen bedingt möglich
Ein Neueinstieg in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen ist ab 2026 nicht mehr möglich. Innerhalb der laufenden Förderperiode (2023–2028) sind nur noch folgende Optionen offen:
- Maßnahmenwechsel: Ein Umstieg in höherwertige Maßnahmen (z. B. von UBB zu BIO) ist bis 31. Dezember 2025 möglich. Die neuen Verpflichtungen gelten für die Restlaufzeit des ursprünglichen Vertrags.
- Maßnahmenübernahme: Bei Flächenzugang kann eine bestehende Maßnahme vom Vorbetrieb übernommen werden – jedoch nur, wenn die Ausweitung maximal 50 Prozent der bisherigen Fläche beträgt. Einjährige Maßnahmen wie Begrünungen, Tierwohl-Weide und -Stallhaltung sowie bodennahe Gülleausbringung können noch bis 31. Dezember 2025 beantragt werden – letztmalig auch nochmals im Herbst 2026. Einmal angemeldet, verlängern sich diese Maßnahmen automatisch, sofern keine Abmeldung erfolgt und die Mindestbedingungen eingehalten werden.
Bis Jahresende zu erledigen
Je nach Maßnahme müssen bis zum Ende des Jahres Weiterbildungen absolviert, Bodenproben eingereicht und Gülleangaben bekannt gegeben werden.
Für viele ÖPUL-Maßnahmen gelten Weiterbildungsverpflichtungen, die bis 31. Dezember 2025 erfüllt sein müssen. Hier ein Überblick:
| ÖPUL-Maßnahme | Weiterbildungsstunden |
| Umweltgerechte biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) | 3h DIV |
| Biologische Wirtschaftsweise (BIO) | 3h DIV + 5h BIO |
| Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB) | 3h EEB |
| Humuserhalt und Bodenschutz (HBG) | 5h HBG |
Das LFI Tirol bietet hierzu passende Weiterbildungsangebote an.
Für die Maßnahme „Humus-
erhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ müssen Bodenproben bis spätestens 31. Dezember 2025 bei einem akkreditierten Labor eingelangt sein. Pro fünf Hektar förderfähiger Grünlandfläche ist eine Probe erforderlich. Die Bezirkslandwirtschaftskammern unterstützen mit dem Verleih von Bodenprobenstechern.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Ein Bewirtschafterwechsel muss rechtzeitig, möglichst einige Wochen vor Antragstellung, über die Bezirks-
landwirtschaftskammer gemeldet werden, um eine fristgerechte Einreichung zu gewährleisten.
Die Antragstellung erfolgt verpflichtend über Handy-Signatur oder ID Austria. Nur in Ausnahmefällen ist eine handschriftliche Unterschrift vor Ort möglich. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Antragsteller:innen ihre Zugangsdaten rechtzeitig überprüfen.
Die Bezirkslandwirtschaftskammer wird auch heuer wieder persönliche Termine zur Antragstellung vergeben. Wer noch vor dem 31. Dezember 2025 einen Termin wünscht – etwa zur Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen – sollte sich frühzeitig bei der Bezirkslandwirtschaftskammer melden, um einen Herbsttermin zu sichern.