Sicher auf der Alm – was Tierhalter zu beachten haben
Die jüngsten Ereignisse in Osttirol zeigen auf tragische Weise, wie ernst Zwischenfälle mit Weidevieh zu nehmen sind. Almen und Talweiden sind wertvolle Erholungsräume, vor allem aber auch Wirtschaftsraum für die bäuerlichen Betriebe. Damit ein sicheres Miteinander gelingt, braucht es auf allen Seiten Aufmerksamkeit, Rücksicht und die Beachtung klarer Regeln.
Rechtlich gilt: Eine Haftung des Tierhalters tritt nicht automatisch schon deshalb ein, weil ein Tier einen Menschen verletzt. Nach § 1320 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) kommt es entscheidend darauf an, ob der Tierhalter für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres gesorgt hat. Gerade in der Alm- und Weidewirtschaft stellt das Gesetz darauf ab, welche Maßnahmen nach anerkannten Standards der Tierhaltung erforderlich und zumutbar sind.
Im Jahr 2019 wurde die Tierhalterhaftung erstmals durch die Aufnahme der Eigenverantwortung von Besuchern der Almen und Weiden entschärft. Auch wenn das Gesetz nun stärker auf Eigenverantwortung setzt, entbindet dies die Bäuerinnen und Bauern nicht vollständig von ihren Pflichten.
Hinweis- bzw. Warntafeln sind wichtig und gehören an gut sichtbaren Stellen bei Ein- und Ausgängen sowie an neuralgischen Punkten angebracht. Die Hinweis- bzw. Warntafeln, die Folder und Schilder mit den Verhaltensregeln sowie Informationsmaterial sind in jeder Bezirkslandwirtschaftskammer kostenlos erhältlich.
Hinweistafeln allein reichen aber nicht immer aus. Wenn besondere Gefahren erkennbar sind – etwa bei Mutterkühen mit Kälbern, bei auffälligen Tieren, bei früheren Vorfällen, bei engem Wegeverlauf, bei stark frequentierten Wanderwegen oder wenn sich Hunde und Herde sehr häufig begegnen – müssen zusätzliche Maßnahmen geprüft und erforderlichenfalls gesetzt werden. Das kann je nach Situation bis zu einer Abzäunung einzelner Wegabschnitte, einer Verlegung der Herde, einer Trennung einzelner Tiere oder einer Wegverlegung führen.
Besondere Vorsicht ist bei Mutterkuhherden geboten. Mutterkühe schützen ihre Kälber instinktiv. Begegnungen mit Hunden sind deshalb besonders konfliktträchtig. Die Tiroler Almschutzverordnung enthält dazu klare Verhaltensregeln: Besucher müssen Abstand halten, Weidevieh nicht erschrecken, Wege und Weidezäune beachten und Hunde kurz an der Leine führen. Ist ein Angriff absehbar, ist der Hund sofort abzuleinen. Diese Regeln dienen dem Schutz von Menschen und Tieren und sollten auf jeder Alm klar kommuniziert werden.
Für Tierhalter ist es ratsam, bereits vor dem Almauftrieb eine Risikoanalyse vorzunehmen: Wo verlaufen Wege? Gibt es Engstellen, Kälber im unmittelbaren Nahbereich des Weges, Wasser- und Futterplätze nahe an von Menschen und Tieren stark genutzten Stellen („Hotspots“)? Gibt es Tiere, die bereits auffällig reagiert haben? Wer solche Risiken erkennt, muss rechtzeitig handeln. Ebenso wichtig ist eine laufende Beobachtung während des Almsommers, weil sich die Gefahrenlage jederzeit ändern kann.
Im Streitfall ist entscheidend, was der Tierhalter nachweisen kann. Daher empfiehlt sich eine einfache, aber konsequente Dokumentation der Beschilderung, der Herdenzusammensetzung, besonderer Beobachtungen und aller getroffenen Sicherungsmaßnahmen. Auch der bestehende Versicherungsschutz sollte regelmäßig überprüft werden.
Almsicherheit ist kein Gegensatz zur Almwirtschaft, sondern eine gemeinsame Aufgabe. Die Landwirtschaftskammer Tirol appelliert daher an alle Almbesucher, die geltenden Verhaltensregeln zu beachten und den Anweisungen vor Ort Folge zu leisten. Zugleich sind die Tierhalter gefordert, erkennbare Risiken ernst zu nehmen und im Einzelfall jene Maßnahmen zu setzen, die nach der konkreten Situation notwendig und zumutbar sind. Nur so kann das Miteinander auf unseren Almen dauerhaft gelingen.
Rechtlich gilt: Eine Haftung des Tierhalters tritt nicht automatisch schon deshalb ein, weil ein Tier einen Menschen verletzt. Nach § 1320 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) kommt es entscheidend darauf an, ob der Tierhalter für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres gesorgt hat. Gerade in der Alm- und Weidewirtschaft stellt das Gesetz darauf ab, welche Maßnahmen nach anerkannten Standards der Tierhaltung erforderlich und zumutbar sind.
Im Jahr 2019 wurde die Tierhalterhaftung erstmals durch die Aufnahme der Eigenverantwortung von Besuchern der Almen und Weiden entschärft. Auch wenn das Gesetz nun stärker auf Eigenverantwortung setzt, entbindet dies die Bäuerinnen und Bauern nicht vollständig von ihren Pflichten.
Hinweis- bzw. Warntafeln sind wichtig und gehören an gut sichtbaren Stellen bei Ein- und Ausgängen sowie an neuralgischen Punkten angebracht. Die Hinweis- bzw. Warntafeln, die Folder und Schilder mit den Verhaltensregeln sowie Informationsmaterial sind in jeder Bezirkslandwirtschaftskammer kostenlos erhältlich.
Hinweistafeln allein reichen aber nicht immer aus. Wenn besondere Gefahren erkennbar sind – etwa bei Mutterkühen mit Kälbern, bei auffälligen Tieren, bei früheren Vorfällen, bei engem Wegeverlauf, bei stark frequentierten Wanderwegen oder wenn sich Hunde und Herde sehr häufig begegnen – müssen zusätzliche Maßnahmen geprüft und erforderlichenfalls gesetzt werden. Das kann je nach Situation bis zu einer Abzäunung einzelner Wegabschnitte, einer Verlegung der Herde, einer Trennung einzelner Tiere oder einer Wegverlegung führen.
Besondere Vorsicht ist bei Mutterkuhherden geboten. Mutterkühe schützen ihre Kälber instinktiv. Begegnungen mit Hunden sind deshalb besonders konfliktträchtig. Die Tiroler Almschutzverordnung enthält dazu klare Verhaltensregeln: Besucher müssen Abstand halten, Weidevieh nicht erschrecken, Wege und Weidezäune beachten und Hunde kurz an der Leine führen. Ist ein Angriff absehbar, ist der Hund sofort abzuleinen. Diese Regeln dienen dem Schutz von Menschen und Tieren und sollten auf jeder Alm klar kommuniziert werden.
Für Tierhalter ist es ratsam, bereits vor dem Almauftrieb eine Risikoanalyse vorzunehmen: Wo verlaufen Wege? Gibt es Engstellen, Kälber im unmittelbaren Nahbereich des Weges, Wasser- und Futterplätze nahe an von Menschen und Tieren stark genutzten Stellen („Hotspots“)? Gibt es Tiere, die bereits auffällig reagiert haben? Wer solche Risiken erkennt, muss rechtzeitig handeln. Ebenso wichtig ist eine laufende Beobachtung während des Almsommers, weil sich die Gefahrenlage jederzeit ändern kann.
Im Streitfall ist entscheidend, was der Tierhalter nachweisen kann. Daher empfiehlt sich eine einfache, aber konsequente Dokumentation der Beschilderung, der Herdenzusammensetzung, besonderer Beobachtungen und aller getroffenen Sicherungsmaßnahmen. Auch der bestehende Versicherungsschutz sollte regelmäßig überprüft werden.
Almsicherheit ist kein Gegensatz zur Almwirtschaft, sondern eine gemeinsame Aufgabe. Die Landwirtschaftskammer Tirol appelliert daher an alle Almbesucher, die geltenden Verhaltensregeln zu beachten und den Anweisungen vor Ort Folge zu leisten. Zugleich sind die Tierhalter gefordert, erkennbare Risiken ernst zu nehmen und im Einzelfall jene Maßnahmen zu setzen, die nach der konkreten Situation notwendig und zumutbar sind. Nur so kann das Miteinander auf unseren Almen dauerhaft gelingen.
Für Informationen zur Tierhaltung in der Alm- und Weidewirtschaft stehen der Fachbereich Recht und Steuer sowie die Almwirtschaft der LK Tirol zur Verfügung:
- Fachbereichsleiter Hans Gföller, Tel. 05 92 92-1200
- Almwirtschaftsberater Manuel Klimmer, Tel. 05 92 92-1819
Kurz-Checkliste für Tierhalter
- Warntafeln aktuell, sichtbar und vollständig?
- Mutterkühe, Kälber, auffällige Tiere oder Hundeproblematik berücksichtigt?
- Wegführung, Engstellen und „Hotspots“ geprüft?
- Zusatzmaßnahmen bei konkreter Gefahrenlage vorbereitet?
- Beschilderung und Maßnahmen dokumentiert?
- Versicherungsschutz aktuell überprüft?
Tierhalterhaftung
Tierhalter ist jene Person mit der Verfügungsmacht über ein Tier. Meist trägt sie das wirtschaftliche Risiko. Auf das Eigentum kommt es nicht an. Ein Tierhalter hat dann für den von seinem Vieh verursachten Schaden einzustehen, wenn man nicht nachweisen kann, dass für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung des Tieres gesorgt wurde. Die Tierhalterhaftung wurde mit dem Haftungsrechtsänderungsgesetz 2019 erweitert. Erstmals wurde im Gesetz die „erwartbare Eigenverantwortung“ der Besucher von Almen und Weiden verankert. Die neue Eigenverantwortung richtet sich nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln. Die neue Rechtslage gilt für alle Schadensereignisse, die nach dem 24. Juli 2019 eingetreten sind.
Die Aufstellung einer Warntafel ist eine von mehreren Möglichkeiten der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Tierhalters nachzukommen. Mit Warntafeln kommt es aber für sich allein gesehen nicht zu einer Haftungsbefreiung, sondern es müssen im Einzelfall alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen (wie örtliches Abzäunen, Verlegung der Herde auf andere Koppel, Einstallung etc.) durch den Tierhalter gesetzt werden, um eine Haftung zu vermeiden. Befinden sich in Herden einzelne, gefährliche bzw. besonders auffällige Tiere, müssen diese auch aus einer an sich unauffälligen Herde genommen und gesondert verwahrt werden. Warnhinweise stellen vielfach eine beigeordnete Sicherungsmaßnahme dar. Jedenfalls zu empfehlen ist die Aufstellung von Warntafeln bei freier Weidehaltung insbesondere von Mutterkuhherden. Werden Mutterkühe an stark besucherfrequentierten Orten wie bei der Einmündung von Wanderwegen, bei Seilbahnstationen, Gastwirtschaften und Spielplätzen gehalten, muss eine Abzäunung dieser Örtlichkeit vom Tierhalter geprüft und bei Zumutbarkeit auch durchgeführt werden. Generell lautet jedoch der Grundsatz in Österreich: Wanderwege auf Almen und Weiden müssen nicht abgezäunt werden.
Versicherungsschirm
Jeder Heimbetrieb und jede Alm sollte eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt, die Polizze der bestehenden Haftpflichtversicherung hinsichtlich Deckungsumfang und Versicherungshöhe zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Neben der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung bietet die Versicherung des Tiroler Almwirtschaftsvereins für seine Mitglieder einen weiteren Versicherungsschutz. Deshalb empfiehlt es sich, beim Tiroler Almwirtschaftsverein Mitglied zu werden. Letztlich bietet das Versicherungspaket des Landes Tirol einen subsidiären (= nachrangigen) Schutzschirm. Versichert sind durch die „Landespolizze“ alle Tierhalter:innen für das Haftpflichtrisiko sämtlicher Weidetiere auf allen Arten von Wegen und landwirtschaftlichen Flächen in Tirol.
Hinweis- bzw. Warntafeln
Hinweis- bzw. Warntafeln sind wichtig und gehören an gut sichtbaren Stellen bei Ein- und Ausgängen sowie an neuralgischen Punkten auf Alm- und Heimweiden angebracht. Die Hinweis- bzw. Warntafeln, die Folder und Schilder mit den Verhaltensregeln sowie Informationsmaterial sind in jeder Bezirkslandwirtschaftskammer kostenlos erhältlich.
Die Aufstellung einer Warntafel ist eine von mehreren Möglichkeiten der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Tierhalters nachzukommen. Mit Warntafeln kommt es aber für sich allein gesehen nicht zu einer Haftungsbefreiung, sondern es müssen im Einzelfall alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen (wie örtliches Abzäunen, Verlegung der Herde auf andere Koppel, Einstallung etc.) durch den Tierhalter gesetzt werden, um eine Haftung zu vermeiden. Befinden sich in Herden einzelne, gefährliche bzw. besonders auffällige Tiere, müssen diese auch aus einer an sich unauffälligen Herde genommen und gesondert verwahrt werden. Warnhinweise stellen vielfach eine beigeordnete Sicherungsmaßnahme dar. Jedenfalls zu empfehlen ist die Aufstellung von Warntafeln bei freier Weidehaltung insbesondere von Mutterkuhherden. Werden Mutterkühe an stark besucherfrequentierten Orten wie bei der Einmündung von Wanderwegen, bei Seilbahnstationen, Gastwirtschaften und Spielplätzen gehalten, muss eine Abzäunung dieser Örtlichkeit vom Tierhalter geprüft und bei Zumutbarkeit auch durchgeführt werden. Generell lautet jedoch der Grundsatz in Österreich: Wanderwege auf Almen und Weiden müssen nicht abgezäunt werden.
Versicherungsschirm
Jeder Heimbetrieb und jede Alm sollte eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt, die Polizze der bestehenden Haftpflichtversicherung hinsichtlich Deckungsumfang und Versicherungshöhe zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Neben der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung bietet die Versicherung des Tiroler Almwirtschaftsvereins für seine Mitglieder einen weiteren Versicherungsschutz. Deshalb empfiehlt es sich, beim Tiroler Almwirtschaftsverein Mitglied zu werden. Letztlich bietet das Versicherungspaket des Landes Tirol einen subsidiären (= nachrangigen) Schutzschirm. Versichert sind durch die „Landespolizze“ alle Tierhalter:innen für das Haftpflichtrisiko sämtlicher Weidetiere auf allen Arten von Wegen und landwirtschaftlichen Flächen in Tirol.
Hinweis- bzw. Warntafeln
Hinweis- bzw. Warntafeln sind wichtig und gehören an gut sichtbaren Stellen bei Ein- und Ausgängen sowie an neuralgischen Punkten auf Alm- und Heimweiden angebracht. Die Hinweis- bzw. Warntafeln, die Folder und Schilder mit den Verhaltensregeln sowie Informationsmaterial sind in jeder Bezirkslandwirtschaftskammer kostenlos erhältlich.