Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kleinanzeigen
  • Landwirtschaftliche Blätter
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Tirol logo
LK Tirol logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Arbeitskreise
    • Bauen
    • Biolandbau
    • Konditionalität
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Energie
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzenbau
    • Recht und Steuern
    • Tierhaltung
    • Unternehmenskompetenz
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Tirol(current)1
    • Tirol
    • Aktuelles(current)2
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Funktionär/innen
      • Mitarbeiter/innen
      • Organigramm
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Verbände
      • Verbände
      • Mitarbeiter/innen Verbände
    • Bildergalerien
    • Videos
    • Publikationen
    • Landwirtschaftliche Blätter
    • anzeigen.lko.at
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Veranstaltungen
    • Lockpfosten
    • Fest-Service
      • Fest-Service
      • Bäuerliche Feste
      • Verpflegung | Tirol am Teller
      • Verpflegung Produkte
      • Rezepte „Tirol am Teller“
    • Tätigkeitsbericht
    • forum lk
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Almwirtschaft
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Spezialkulturen und Markt
    • Spezialkulturen und Markt
    • Obst und Obstverarbeitung
    • Gemüse
      • Gemüse
      • Interner Bereich
      • Login für Gemüsebauern
    • Ackerbau
    • Zierpflanzen
    • Pflanzenschutz
    • Direktvermarktung
    • Haus- und Kleingarten
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Arbeitskreise
    • Bauen
    • Biolandbau
    • Konditionalität
    • Einkommenskombinationen und Direktvermarktung
    • Energie
    • Forstwirtschaft
    • Förderungen
    • Pflanzenbau
    • Recht und Steuern
    • Tierhaltung
    • Unternehmenskompetenz
  1. LK Tirol
  2. Tirol
  3. Aktuelles

Rasche Lösungen gefordert

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
24.03.2026 | von LK Tirol

Biberpopulation verursacht immer größere Schäden

Ende des vergangenen Jahres gab es einen großen Aufschrei in der Region Kufstein: Am Hechtsee haben sich Biber angesiedelt und entlang des stark frequentierten Spazierweges enorme Schäden an großen, alten Bäumen verursacht. Ein Absterben dieser ist nun vorprogrammiert. Gemeindevertreter und Bevölkerung fürchten die Gefahr durch umstürzende Bäume und bedauern die negativen Auswirkungen auf das beliebte Naherholungsgebiet. In der Landwirtschaft kämpfen Betroffene schon deutlich länger mit Biberschäden. Der Wasserrückstau, die Untergrabung der Felder oder die Beschädigung von Forstpflanzen führen zu empfindlichen wirtschaftlichen Einbußen und verursachen, wie von einem Landwirt angemerkt, auch Unfälle mit Traktoren. Auch im Siedlungsgebiet wird immer wieder Infrastruktur beschädigt. Die mittlerweile aufgetretenen Schäden sind zahlreich, viele tragfähige Lösungen gibt es jedoch nicht. Aufgrund dessen wurde am Mittwoch, den 18. März, ein Treffen unter dem Titel „Bibergipfel“ im Bürgersaal Kufstein einberufen. Am Podium sprachen Josef Auer (Bürgermeister der Gemeinde Breitenbach am Inn), Markus Wallner (Bezirksforstinspektor), Martin Krumschnabel (Bürgermeister der Stadt Kufstein), Melanie Steinbacher (Geschäftsführerin Regionalmanagement KUUSK), Walter Michaeler (Umweltabteilung Land Tirol) und Michael Jäger (Landtagsabgeordneter und Bezirkskammerobmann Kufstein). Sie beantworteten im Anschluss auch Fragen aus dem Publikum. Ziel der Veranstaltung war es, einen Überblick über die aktuelle Lage zu schaffen und gemeinsame Lösungsansätze auszuloten.
Karte von Tirol mit eingezeichneten Biberschäden entlang von Gewässern © Tiris Land Tirol
© Tiris Land Tirol

Aktueller Umgang mit Schadensfällen

Walter Michaeler stellte eingangs die aus Bayern eingewanderte Tierart Biber und deren Verhaltensweise vor. Er betonte die aus seiner Sicht positiven Auswirkungen des Bibers auf die Natur durch Schaffung vielfältiger Lebensräume. Zudem erklärte er die Rolle der Biberbeauftragten, welche er als Partner in der Region sieht, die im Schadensfall als erste Ansprechpartner die Situation vor Ort begutachten. Laut Michaeler liege der Vorteil der Zusammenarbeit mit den Biberbeauftragten in deren Expertise zu den Tieren. Sie seien Teil eines unbürokratischen Systems und können geringfügige Eingriffe, wie die Abtragung eines zusätzlichen Dammes, ohne Rücksprache mit der BH erlauben. Bei größeren Eingriffen, insbesondere an der Biberburg, dem „Wohnbereich“ der Biber, ist jedoch in jedem Fall eine Bewilligung bei der BH einzuholen. Als mögliche präventive Lösungen nannte er die Schaffung eines alternativen Nahrungsangebotes entlang der Gewässer, beispielsweise durch Weiden oder andere schnell ausschlagende Bäume, und den Schutz wertvoller Gehölze durch Drahtgitter oder Elektrozäune. Auch die Anbringung von Rohren oder das Abtragen von Dämmen kann Erleichterung bringen, sofern genügend Wasser im Staubereich verbleibt, um den Eingang der Biberburg zu verdecken und eine Wassertiefe von etwa 50 Zentimetern zu erhalten. Das Liegenlassen gefällter Bäume bringe ebenfalls Vorteile, da der Biber dann die oberen, dünnen Äste nutze und erst einmal keine weiteren größeren Bäume schädige. Angrenzende Grundeigentümer:innen hätten aber trotz solcher Maßnahmen mit gewissen Auswirkungen und Einschränkungen zu rechnen. Der Status „streng geschützt“ in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie schränkt die Möglichkeiten zur Entnahme bzw. zum Management ein.

Gemeinden unter Druck

Auswirkungen durch die Aktivitäten der Biber sind bereits in vielen Gemeinden unseres Bundeslandes spürbar. Martin Krumschnabel berichtete beispielsweise über die massiven Schäden an Bäumen entlang des Hechtsees. Bürgermeister Josef Auer, ebenfalls als Sprecher am Podium, stellte die Situation in seiner Gemeinde dar. Beiderorts zeige sich ein ähnliches Bild: große Schäden an den Bäumen, damit verbundene hohe Kosten, Anrainer, welche aus Sorge um ihre Sicherheit schnelle Gegenmaßnahmen fordern. Vergleichbare Situationen schilderten auch mehrere als Zuhörer anwesende Gemeindevertreter, von extremen Schäden an Straßen wurde beispielsweise auch aus Angerberg berichtet. Langfristig zufriedenstellende Lösungen konnten bislang noch nicht erreicht werden. Die präventiven Schutzmaßnahmen zeigen nur bedingte Wirkung und können laut Praxisberichten Schäden nicht zur Gänze verhindern. Eingriffe an den Dammbauten brauchen eine Bewilligung durch die Biberbeauftragten oder die BH und bergen zudem das Risiko, die Bauaktivitäten der Biber zu verstärken und somit weitere Folgeschäden zu erzeugen. Seitens der Gemeinden wurden daher Management-Maßnahmen gefordert, welche schnell umgesetzt werden können und sowohl kurz-, mittel-, als auch langfristig Wirkung zeigen. Die Entnahme von Tieren sowie die Ausweisung biberfreier Zonen wurden im Zuge dessen ebenfalls gefordert.

Schäden am Eigentum

Viele der geschädigten Grundstücke gehören Privatpersonen und Landwirt:innen, die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind teils enorm. Berichte aus den Reihen des Publikums erstreckten sich von Schäden an einer Hauseinfahrt über mehrere tausend Euro, eingebrochene Traktoren inklusive Totalschäden an Anbaugeräten, überflutete Flächen, die nicht mehr befahrbar sind bis hin zu massiven Fraßschäden an einer Obstbaukultur mit alten, erhaltenswerten Sorten. Durch die entstandenen Schadenssummen, welche Privatpersonen, Landwirt:innen und Gemeinden stark belasten, drängte sich die Frage nach Entschädigungszahlungen auf. Die Antwort fiel jedoch ernüchternd aus. Zu Zahlungen sei niemand verpflichtet, sie können nur erfolgen, wenn die Möglichkeit besteht, auf Geldmittel des Landes zuzugreifen. Zuvor bedarf es einer Begutachtung der Schäden. Erfahrungsberichte zeigten, dass die Betroffenen bisher auf ihren Kosten sitzen geblieben sind oder nur einen Teil ausbezahlt bekommen haben. Infolge der weitreichenden negativen Auswirkungen herrscht teils große Un- zufriedenheit, Gemeindevertreter berichteten von einem „Kippen der Stimmung“ in den Ortschaften. Bezirkskammerobmann Michael Jäger versteht den Ärger: „Wir haben bereits bei der Ausarbeitung der letzten Jagdgesetznovelle gefordert, den Biber entsprechend zu berücksichtigen. Leider fand diese Forderung zu wenig Unterstützer und konnte nicht umgesetzt werden. Die Praxis zeigt deutlich, dass der Leidensdruck nicht geringer sondern mehr wird. Deshalb braucht es praxistaugliche Lösungen bei der nächsten Jagdgesetznovelle!“ Aus der Diskussion beim Bibergipfel ging deutlich hervor, dass Entschädigungen ebenso dringend notwendig sind, wie Regulierungsmaßnahmen. Denn wenn die Gesellschaft den Schutz des Bibers möchte, müsse diese auch für die von ihm verrichteten Schäden aufkommen.

Wer haftet für Schäden?

Große Sorgen bereitet die Frage nach der Haftung, wenn vom Biber geschädigte Bäume umstürzen und Schäden an Sachanlagen oder gar Personen verursachen. Hans Gföller, Leiter der Rechtsabteilung an der LK Tirol, über die vorliegende Gesetzessituation:

1. Allgemeine Haftung für Schäden durch Wildtiere (z. B. Biber)
Der Biber ist ein europarechtlich geschütztes, wildlebendes Tier, das keinem Menschen „gehört“. Daher gibt es keinen Tierhalter, der zivilrechtlich haften könnte. Bei Biberschäden sind auch Behörden lediglich Ansprechpartner für Beratung im Umgang mit dem Wildtier, aber ebenso nicht haftungspflichtig. Die Naturschutzbehörden sind beispielweise für die Erfassung von Schäden oder Beratung zuständig, nicht jedoch für Haftung oder Schadenersatz. Niemand haftet grundsätzlich für Schäden, die ein Biber verursacht, weil es keine Halterhaftung gibt und auch Behörden keine Ersatzpflicht tragen. Mögliche Entschädigungen beruhen lediglich auf Ausgleichsfonds oder Förderungen nach dem Naturschutzrecht, nicht aber auf dem Haftungsrecht im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.

2. Neue Baumhaftung (§ 1319b ABGB seit 1. Mai 2024)
Die neue österreichische Rechtslage betrifft ausschließlich Schäden durch das Umstürzen eines Baumes oder herabfallende Äste, wenn der Halter des Baumes (typischerweise der Grundeigentümer) seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dabei geht es nur um Schäden, die auf mangelnde Pflege oder fehlende Kontrollen des Baumes zurückzuführen sind. Die Beweislast liegt nach der neuen Rechtslage wieder beim Geschädigten: Er muss beweisen, dass der Baumhalter seine Sorgfalt vernachlässigt hat. Die Regelung gilt nicht für Waldbäume, das sind Bäume in einem Wald iSd Forstgesetzes 1975. Im Zusammenhang mit Biberfraß bedeutet dies folgendes: Wenn ein Baum durch Biberfraß geschwächt, dadurch zum Risiko wird und schließlich umstürzt und dabei einen Sach- oder Personenschaden verursacht, haftet der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin nur dann, wenn:
  • der Schaden vorhersehbar war,
  • Schutzmaßnahmen zumutbar gewesen wären, und
  • er bzw. sie diese pflichtwidrig (= trotz Kenntnis bzw. vorwerfbarer Unkenntnis) unterlassen hat.

Das ist in der Praxis selten, weil Grundstückseigentümer:innen nicht verpflichtet sind, Wildtierverhalten vorauszusehen, solange es nicht jahrelang regelmäßig auftritt oder konkrete Warnhinweise vorliegen. In der Regel liegt daher keine Sorgfaltspflichtverletzung vor, wenn ein wildlebender Biber einen Baum schwächt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in Österreich mangels Halterhaftung grundsätzlich niemand für Schäden durch wildlebende Biber haftet. Die neue Baumhaftung (§ 1319b ABGB) greift nur, wenn der Baumhalter seine Sorgfalt vernachlässigt hat. Biberfraß allein begründet keine Haftung des Grundeigentümers.
Zum vorigen voriger Artikel

Betroffene nicht alleine lassen

Zum nächsten nächster Artikel

Schnelle Hilfe im Ernstfall

Weitere Beiträge

  • Betroffene nicht alleine lassen
  • Rasche Lösungen gefordert
  • Schnelle Hilfe im Ernstfall
  • Unterstützung, die vor Ort ankommt
  • Nur rund zwölf Prozent der Ausgaben für Lebensmittel
  • Stimmen Preis und Wert?
  • Novelle zum Tiroler Jagdgesetz 2026
  • Weltfrauentag: Durch Bildung und Gemeinschaft profitieren
  • Berechtigte Kritik
  • Europäischer Rechnungshof warnt vor Risiken
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 8
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
71 Artikel | Seite 1 von 8

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Publikationen
  • Verbände

Partner-Services

  • Agrarmarketing Tirol
  • AIZ – Agrarisches Informationszentrum
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitiut (LFI) Tirol
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Lehrlings- und Fachausbildungsstelle
  • lk Bäuerinnen Tirol
  • Mein Hof – Mein Weg
  • Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend
  • Tiroler Tiergesundheitsdienst
  • Schule am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2026 tirol.lko.at

Landwirtschaftskammer Tirol
Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck

Telefon: +43 5 92 92-0
E-Mail: office@lk-tirol.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Facebook
  • Youtube
Karte von Tirol mit eingezeichneten Biberschäden entlang von Gewässern © Tiris Land Tirol

© Tiris Land Tirol